Symposium zur Reform des Stiftungsrechts

Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen

Forschung & Fakultät |

Am 10. März 2017 fand das 18. Treffen der Arbeitskreise „Stiftungsprivatrecht“, geleitet von Professor Dr. Birgit Weitemeyer, Bucerius Law School, und „Stiftungssteuerrecht und Rechnungslegung“, geleitet von Professor Dr. Stephan Schauhoff, Flick Gocke Schaumburg, des Bundesverbands Deutscher Stiftungen e.V. statt.

Im Mittelpunkt der von 125 Teilnehmern besuchten Veranstaltung stand der im November 2016 veröffentlichte Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Stiftungsrechts, dessen wichtigste Reformvorschläge von den Vortragenden vorgestellt und kritisch betrachtet wurden. Zunächst führte Professor Weitemeyer in den Reformprozess ein und zeigte den „Reformbedarf im Stiftungswesen aus deutscher und rechtsvergleichender Sicht“ auf. Im Anschluss ging Professor Dr. Dominique Jakob, Universität Zürich, auf die Regelungen zu „Wesen, Name und Sitz der Stiftung“ ein und fragte angesichts der Vorschläge „Gibt es kein Internationales Privatrecht der Stiftungen?“. Prof. Dr. Arnd Arnold, Universität Trier, widmete sich danach unter dem Titel „Organe der Stiftung (Sorgfaltspflichten, Notbestellung von Organmitgliedern)“ den Vorschlägen zu den Stiftungsorganen, bevor Professor Schauhoff in seinem Vortrag „Übertragung und Verwaltung des Stiftungsvermögens“ u.a. die Regelungen zur Zeit- und Verbrauchsstiftung untersuchte.

Professor Dr. Rainer Hüttemann, Universität Bonn, verglich dann unter dem Titel „Die notleidende Stiftung (Auflösung und Aufhebung, Vermögensanfall)“ die Reformvorschläge mit der von ihm und Professor Dr. Peter Rawert, Notariat Ballindamm, entwickelten Lösung einer Lebensfähigkeitsprognose von Stiftungen, bevor Professor Rawert in seinem anschließenden Vortrag „Öffnung der Stiftung für körperschaftliche Strukturen (Zweck- und Satzungsänderung, Einführung eines Stifterrechts)?“ den Vorschlag zur Einführung echter Stifterrechte hinterfragte.

Den Abschluss der Veranstaltung bildete der Vortrag von Dr. Dirk Schauer, CMS Hasche Sigle, der die in dem Bericht zur „Zulegung und Zusammenlegung“ propagierten Vorschläge untersuchte und einer eigenen Beurteilung unterzog. In den sich an die jeweiligen Vorträge anschließenden Diskussionen konnten die Teilnehmer die Reformvorschläge mit den anwesenden Stiftungsrechtsexperten ausführlich und rege diskutieren. 

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Text: Julia Theele, Institut für Stiftungsrecht; Foto: Philipp Sahrmann

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