Das 150. Deutschlandstipendium an der Law School
Die Bucerius Law School beteiligt sich bereits seit dem Jahr 2011 am Deutschlandstipendium und beging dieses Jahr ein freudiges Jubiläum: Die Auswahlkommission entschied kürzlich über die Vergabe des 150. Stipendiums! Insgesamt konnten dieses Jahr 24 Stipendien vergeben werden, wovon 14 an Bachelor-Studierende verschiedener Jahrgänge sowie zehn an den aktuellen MLB-Jahrgang gingen – unter ihnen fünf Studierende aus der Ukraine.
Das Deutschlandstipendium ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch die Gesamtbetrachtung von drei Kriterien: der Überwindung bildungsbiografischer Hürden, dem gesellschaftlichen Engagement sowie schulischen oder akademischen Leistungen.
Eine solche Unterstützung ist nur dank vieler Förderer möglich
„Wir freuen uns sehr, dass die Zahl der jährlich vergebenen Stipendien im Laufe der vergangenen Jahre kontinuierlich gestiegen ist. Dabei können wir auf einen Stamm von langjährigen Förderern zählen, wofür wir sehr dankbar sind. Gleichzeitig existiert eine große Anzahl an förderungswürdigen Studierenden, denen wir leider nicht allen gerecht werden können,“ so Andrea Leuck-Baumanns, Vorsitzende der Auswahlkommission.
Unsere Förderer ermöglichen den Studierenden, neben dem anspruchsvollen Studium keine oder zumindest weniger Nebenjobs annehmen zu müssen, um sich den Lebensunterhalt zu verdienen. Zudem helfen sie dabei, dass die Studierenden Zeit für ehrenamtliches Engagement erhalten, mehr Raum zum Studieren haben oder um sich zum Beispiel um familiäre Angelegenheiten kümmern können.
Wesley Kruin, Stipendiat 2020-2023 und Student des Jahrgangs 2018, ermöglicht das Deutschlandstipendium beispielsweise einen extracurricularen Ausgleich neben dem intensiven Jurastudium, so konnte er sich in der Vergangenheit beispielsweise weiter bei der Bucerius Law Clinic engagieren. Er sagt: „Ohne das Deutschlandstipendium wäre dies nur schwer möglich gewesen. Dafür bin ich sehr dankbar!“
Jetzt Förderer werden!
Für das kommende Jahr werden neue Förderer aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen gesucht: Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen, die an der Förderung von leistungsstarken Studierenden interessiert sind, die Hindernisse auf dem eigenen Lebens- und Bildungsweg zu überwinden haben.
Die Unterstützung ist niedrigschwellig: Der Anteil der Förderer liegt monatlich bei 150 Euro, die dann vom Bund verdoppelt werden, sodass jede*r Stipendiat*in 300 Euro monatlich erhält. Stipendiengeber haben auf Wunsch die Möglichkeit in Form eines Tandems Kontakt zu Studierenden aufzubauen, um sie besser betreuen und einen intensiveren Austausch pflegen zu können.
So ist es für Dr. phil. Marcello A. Bisotti, langjähriger Privatförderer, eine „große Freude, die Stipendiatinnen und Stipendiaten kennenzulernen und zu erfahren, was sie jenseits des Jurastudiums umtreibt. Wir empfinden die Begegnungen mit ihnen als große Bereicherung und lernen dabei selber noch hinzu.“
Wer Interesse hat, Förderer zu werden, um einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten oder weitere Fragen zum Deutschlandstipendium hat, kann gerne Kontakt aufnehmen: Das Team Relations & Development (Andrea Leuck-Baumanns und Stefanie Lohrmann) freut sich über Nachrichten unter deutschlandstipendium(at)law-school.de oder Telefonnummer 040/307 06-207.