Verleihung des rugekrömer-Preises 2021

Der rugekrömer-Preis für die beste arbeitsrechtliche Bachelorarbeit des Jahres 2021 wurde am 29. August 2022 an Nicklas Homuth verliehen

Forschung & Fakultät |

Seit vielen Jahren unterstützt die Kanzlei rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht als Förderer die Bucerius Law School und insbesondere den Schwerpunkt Arbeitsrecht. Zur Unterstützung gehört ebenso seit vielen Jahren der rugekrömer-Preis für die beste arbeitsrechtliche Bachelorarbeit eines Studienjahrgangs.

Am 29. August 2022 erhielt Nicklas Homuth aus dem Studienjahrgang 2018 die mit 500 € Preisgeld dotierte Auszeichnung für seine Untersuchung über "Die Anwendbarkeit von § 167 ZPO auf arbeits- und tarifvertragliche sowie gesetzliche Ausschlussfristen". Dr. Klaus Pawlak, Partner bei rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht, würdigte die Leistung von Homuth, die von Erst- und Zweitgutachter mit 17 Punkten bewertet worden war, in seiner Laudatio in den höchsten Tönen. "Nicklas Homuth hat eine wissenschaftlich anspruchsvolle und gleichzeitig praktisch relevante Fragestellung in hervorragender Weise bearbeitet. Das ist auch deshalb eine besonders bemerkenswerte Leistung, da die Bearbeitung durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen eingeschränkten Zugang zur Bibliothek noch weiter erschwert war."

Die Preisverleihung wurde in kleinem Kreis bei einem feierlichen Mittagessen auch in Anwesenheit von Nadja Ruge und Dr. Maria von Gyldenfeldt von rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht gefeiert.

Der Schwerpunkt Arbeitsrecht der Bucerius Law School dankt rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht sehr für die langjährige großzügige Unterstützung.

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