Das 18-punktige juristische Bewertungssystem ist im Grunde genommen mit dem 15-Punkte-System aus der Oberstufe vergleichbar - allerdings mit dem Unterschied, dass im Jurastudium nochmal eine eigenständige dreipunktige Note mit dazukommt, das so genannte "vollbefriedigend".
Alles unter drei Punkten gilt als "durchgefallen". Vier Punkte bedeuten entsprechend "gerade noch bestanden". Daher der Ausdruck "Vier gewinnt!".
An der Bucerius Law School ist das allerdings nur eine theoretische Diskussion. Natürlich fällt man auch einmal während des Studiums durch eine Klausur, bzw. besteht gerade noch mit vier Punkten. Im Examen allerdings geht es eher darum, ob man ein "Vollbfriedigend" erreicht, und nicht, ob man überhaupt besteht.
Ein "Vollbefriedigend" ist bei den Juristen nämlich eine ganz besondere Notenstufe. Schafft man im Examen ein solches "Vollbefriedigend" (alles ab der Note 9), dann hat man ein so genannte "Prädikatsexamen" – und rutscht damit in einen Premium-Arbeitsmarkt.
Ein "Prädikatsexamen" ab der Hälfte der Notenskala? Ja, die Leistungen werden sehr streng bewertet. Anders gesagt: 18 Punkte sind möglich, das aber eher nur theoretisch. Und wenn das einmal vorkommt, wird sich auch der Jura-Professor den Tag rot im Kalender anstreichen.
Absolventen der Bucerius Law School erreichen im Schnitt über 10 Punkte in der Ersten Prüfung. Dieser Trend setzt sich im Zweiten Staatsexamen fort. Zum Vergleich: Im Bundesdurchschnitt erreichen Jura-Absolventen etwa 7 Punkte. Das heißt, Absolventen der Bucerius Law School sind im Schnitt über eine Note besser.
Wirft man einen Blick auf den Anteil der Prädikatsexamina, dann liegt der an der Bucerius Law School bei rund 80 Prozent, bundesweit schaffen es etwa nur 25 Prozent. Berücksichtigt man dabei, dass praktisch jeder Bucerius-Absolvent die Freischussregelung wahrnehmen kann, dies aber nicht statistisch erfasst wird, wird die Prädikatsexamensquote der Bucerius Law School letztlich sogar noch höher ausfallen.