Die Antwort: Nein.
Das Auswahlverfahren hat in erster Linie die Funktion, die Eignung für das Studienfach Jura zu überprüfen. Jura hat sehr viel mit logischem, schlussfolgerndem Denken zu tun. Dies wird insbesondere im Multiple-Choice-Test mit verschiedenen Aufgabentypen geprüft und ist die Voraussetzung, um später juristische Gedankengebäude durchdringen zu können. Die Sprachkompetenz – mündliche und schriftliche Sprache ist das Grundinstrumentarium von Juristen – wird mit Hilfe der Erörterung überprüft. Neben diesen notwendigen kognitiven und sprachlichen Fähigkeiten ist das Auswahlverfahren aber auch darauf ausgelegt, Motivation und Durchhaltevermögen bei einem Bewerber zu erkennen.
Am Ende steht eine Punktzahl, die hat aber nichts mit einem IQ zu tun, so wie auch das gesamte Auswahlverfahren kein IQ-Test ist.