Wahr oder nicht wahr? Ist ein Numerus Clausus (N.C.) Quatsch?

Die Frage: Ist ein Numerus Clausus (N.C.) als Auswahlkriterium bei der Studienplatzvergabe Quatsch?

Jurastudium |

Die Antwort: Ja, denn eine Abiturnote sagt nichts darüber aus, für welches Studienfach man geeignet ist. Die Bewerbung für das Jurastudium an der Bucerius Law School läuft daher auch ganz ohne N.C.

Vor jedem neuen Semester bangen Jura-Studieninteressierte, ob ihre Abiturnoten ausreichen, um für ein Studium der Rechtswissenschaft an einer angesehen Hochschule zugelassen zu werden. Vergeben werden Studienplätze meist nach dem Numerus clausus (N.C.). Dabei ist dieser ein höchst künstliches Zulassungskriterium. Er sagt nichts darüber aus, ob jemand das Talent zu einem guten Juristen hat oder nicht.

Der N.C. ist ein Richtwert, der jedes Semester neu ermittelt wird. Er errechnet sich aus den Bewerbern, die um die vorhandenen Studienplätze konkurrieren: Je mehr interessierte Anwärter ein Fach belegen wollen und je geringer die Zahl der verfügbaren Studienplätze ist, desto höher ist der N.C. Liegt der Abitur-Notendurchschnitt des Bewerbers unter dem Numerus clausus, hat derjenige gute Karten, seinen gewünschten Studienplatz zu bekommen.

Auswahl der Talente statt Verwaltung des Mangels

Das Bedürfnis der Hochschulen, die knappen Studienplätze nach einem mehr oder weniger objektiven Kriterium zu vergeben, wird mit dem N.C.-Verfahren zwar befriedigt. Doch bietet es keine Garantie dafür, dass jemand für sein Fach auch tatsächlich geeignet ist. Das beweisen die hohen Abbrecherquoten in vielen Studiengängen. Allein im Fach Jura hören rund 26 Prozent der Studierenden frühzeitig auf.

Anders an der Bucerius Law School. Die Abbrecherzahlen sind hier mit etwa sieben Prozent außerordentlich niedrig, zudem schaffen die Absolventen überdurchschnittlich gute Examensergebnisse. 80 Prozent von ihnen erreichen ein Prädikatsexamen.

Die Studierenden werden hier nicht nach dem besten Numerus clausus ausgewählt, sondern nach Talent für Jura und Persönlichkeit. Um diese Komponenten an einem Bewerber "messen" zu können, hat die Bucerius Law School mit Unterstützung der ITB Consulting GmbH in Bonn ein spezielles Auswahlverfahren entwickelt. Mit diesem Vorgehen lässt sich bestens herausfiltern, ob jemand geeignet ist und die grundlegenden Fähigkeiten für Jura mitbringt oder nicht.

Auswahlverfahren ist entscheidend

Um Studierende mit diesen Voraussetzungen für sich zu entdecken, lässt sich die Bucerius Law School seit ihrer Gründung im Jahr 2000 von der ITB Consulting GmbH im Verfahren der Studierenden-Auswahl begleiten. Um den Auswahlprozess zweckmäßig zu gestalten, ließ man sich unter anderem von Praktikern aus der Justiz beraten.

"Mit einer repräsentativen Gruppe von Juristen wurden zunächst die Anforderungen des Jurastudiums analysiert", erzählt Dr. Kristine Heilmann: "Wir saßen damals mit Personen der verschiedenen Professionen wie Hochschullehrern, Rechts- und Staatsanwälten, Richtern sowie Juristen aus Firmen in einem Workshop zusammen." Auf der Grundlage dieser Anforderungsanalyse entwickelte die ITB Consulting dann den schriftlichen Test sowie die mündliche Prüfung. Verfahren dieser Art zur Auswahl von Studierenden gebe es mittlerweile an vielen Hochschulen, sagt die Expertin, dennoch machten sich nur wenige so viel Mühe wie die Bucerius Law School: "Diese legt großen Wert darauf, dass sie die zu ihr passenden Studierenden bekommt."

In dem aufwändigen, selektiven Prozess wird das Talent einer Person aufgedeckt. Wer sich ein prima Abitur erarbeitet hat, für den war die Mühe dennoch nicht umsonst. Die Note wird zu einem Drittel im schriftlichen Teil verrechnet. Was helfen und weiterbringen kann. Denn wer ein gutes Testergebnis erhält, ist für den mündlichen Teil zugelassen.

Mündliches Aufnahmegespräch: die Persönlichkeit zählt

"Von gut 600 Bewerbern kommen 232 bis ins mündliche Verfahren. Aus ihnen werden dann die 116 Studierenden des nächsten Jahrgangs ausgewählt", erklärt Dr. Kristine Heilmann von der ITB Consulting GmbH. "Im mündlichen Verfahren werden vor allem die soziale Kompetenz und das Engagement und die Eigeninitiative der Bewerber und Bewerberinnen geprüft. Das ist der Bucerius Law School wichtig."

Der Test widmet sich der Persönlichkeit: Verfolgen die Interessierten das politische Geschehen, lesen sie Zeitung, vertreten sie anständig eine Position, können sie vernünftig ein Gespräch führen? Antworten auf solche Fragen versuchen die Prüfer in persönlichen Gesprächen herauszufinden. Ein N.C. würde darüber nichts aussagen.

Und noch ein Pluspunkt hat der Test von Angesicht zu Angesicht. Die hochschulnahen Personen haben im Gespräch nicht nur die Bewerberin und den Bewerber kennengelernt, sondern Studieninteressierte auch ihr potenzielles künftiges Umfeld. Im Auswahlgremium sitzen Professoren, Alumni, Wissenschaftliche Mitarbeiter, aber auch Externe. Menschen, die mit der Hochschule in Verbindung stehen und mit denen die potenziellen Studierenden zum Teil später zu tun haben.

Am Beginn des Jura-Studiums schon ein gutes Gefühl

116 Bewerber können sich letztlich über einen Jura-Studienplatz an der Bucerius Law School freuen. Das aufwändige Auswahlverfahren muss dabei nicht als Belastung erlebt werden, im Gegenteil: Der Erfolg gibt den Studierenden ein gutes Gefühl, er nimmt Selbstzweifel, denn immerhin hat man schon einmal bewiesen, dass man die Grundfähigkeiten für Jura hat.

Und selbst diejenigen, die im mündlichen Auswahlverfahren nicht durchgekommen sind, können mit sich zufrieden sein, resümiert Dr. Kristine Heilmann: "Nach einem erfolgreichen schriftlichen Test hat jeder die Bestätigung, für das Fach geeignet zu sein. Man könnte woanders studieren oder es im zweiten Anlauf noch mal an der Bucerius Law School probieren." Ganz ohne N.C.

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