Herr Professor Schäfer, was genau ist "Die ökonomische Analyse des Rechts" vereinfacht ausgedrückt?
Ich kann sagen, was sie nicht ist: Sie ist keine andere Umschreibung für Wirtschafts- oder Handelsrecht. Es verbergen sich vielmehr Methoden der Wirtschaftswissenschaft dahinter, die wir auf Rechtsregeln und -fälle anwenden, um tatsächliche Wirkungen zu erforschen und zu verstehen. Mit dem methodischen Rüstzeug untersuchen wir unter anderem das Kosten-Nutzen-Verhältnis, wie wir Rechtsökonomen es nennen.
Sie finden also heraus, was Recht "kostet"?
Könnte man so ausdrücken. Und auch, welche Erträge es generiert. Dabei kommt man zu den erstaunlichsten Erkenntnissen, die man allein mit gesundem Menschenverstand nicht vorausgesehen hätte.
Welche zum Beispiel?
2003 erschien mein Buch "Judex oeconomicus", das ich mit dem Rechtsvergleicher und späteren Präsidenten der Bucerius Law School Hein Kötz verfasst habe. Wir analysierten darin zwölf Fälle des Bundesgerichtshofs, haben die Urteilsbegründungen dahingehend untersucht, ob man mit ökonomischen Erwägungen zu den gleichen Erkenntnissen gekommen wäre. Das ist typische Forschungsarbeit eines Rechtsökonomen. In einem Fall hat der BGH völlig anders entschieden, als es die Ökonomie vorhergesagt hätte: Ein Motorradfahrer in Hessen hatte geklagt. Er war auf einer Straße unterwegs gewesen, die durch einen Wald führt. Dort gibt es viel Wildwechsel. Ein Schild wies darauf hin, brachte aber nichts. Es kam zu einem Zusammenstoß zwischen dem Motorradfahrer und einem Reh. Der Mann wurde stark verletzt und verklagte das Land auf Schadenersatz. Er trug vor, ein Zaun entlang des Waldes hätte angebracht werden müssen. Ein Schild allein wäre seiner Meinung nach zu wenig. Das Landgericht wies die Klage ab, das Oberlandesgericht auch, der Bundesgerichtshof am Ende ebenfalls. Warum? Wegen zu hoher Kosten.
Und stimmte das?
Wir haben den Fall aus ökonomischer Sicht untersucht, haben die notwendigen Informationen von Versicherungen, Forstamt usw. eingeholt, um herauszufinden, ob das Land fahrlässig gehandelt hatte. Das Ergebnis: Es gab dort trotz des Warnschilds durchschnittlich 55 gemeldete Wildunfälle pro Jahr. Ein Zaun von sechs Kilometern Länge entlang der Waldstraße hätte das verhindern können. Für diesen wären jährlich Kosten von 50.000 DM – damals gab es noch die Mark – angefallen. Laut Versicherungen entstand bei jedem Unfall im Durchschnitt ein Sachschaden von 2.000 DM, immaterielle Schäden an Mensch und Tier nicht mitgerechnet. Bei 55 Unfällen pro Jahr kommt man auf 110.000 DM Schaden jährlich. Diesen hätte man mit weniger als halb soviel finanziellem Aufwand als Träger der Verkehrssicherungspflicht vermeiden können. Aus ökonomischer Sicht ist daher eine Fahrlässigkeit gegeben. Heute steht dort übrigens ein Zaun. Das Forstamt hatte sich beschwert. Aber das ist eine andere Geschichte (schmunzelt).
Eine Frage zu Ihrer Vita: Wie kamen Sie als Ökonom zu Ihrem speziellen Forschungsgebiet?
Das war Zufall. Ich habe Volks- und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Köln studiert, danach an der Universität Bochum promoviert und dort als Assistenzprofessor gearbeitet. Ziemlich früh, mit 33 Jahren, bot man mir eine Professur für Volkswirtschaftslehre am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg an, wo ich an der einstufigen Juristenausbildung tätig war. So kam ich mit Jura in Berührung. Als ich 1976 nach Hamburg berufen wurde, habe ich Lehrveranstaltungen zu Märkten, Wettbewerbstheorie oder Konjunkturzyklen gehalten. Das war mir zu weit weg von dem, was die meisten Jurastudierende interessieren könnte. Damals erschienen zeitgleich in den USA bedeutende Schriften zur Ökonomischen Analyse des Rechts. Mit Unterstützung der Kollegen habe ich die Lehrveranstaltungen dahingehend geändert. Sicher war ich nicht der erste in Deutschland, der sich dieses Gebietes annahm, aber mit einer der ersten. Ich bin Grenzgänger zwischen beiden Disziplinen.
Inspirieren die Methoden der ökonomischen Analyse des Rechts und Ihre Erkenntnisse die Rechtswissenschaft?
Wir stoßen auf Vorbehalte bei Juristen. Sie lehnen die Ökonomie oft ab, da sie berechnend, kalkulierend und effizienzorientiert ist. Die klassische Form der Rechtswissenschaft ist dogmatisch. Rechtssätze und -folgen sind streng am juristischen System ausgerichtet. Zum erheblichen Teil beruht der große und international bewunderte Erfolg der deutschen Rechtswissenschaften darauf. Daher erachten es Juristen oft nicht als notwendig, sich mit unserem oder verwandten Gebieten zu beschäftigen. Innerhalb der letzten 20 Jahre hat die Ökonomische Analyse des Rechts an Bedeutung zugenommen, und es gibt die Forderung, sich für empirische Methoden zu öffnen. Moderne Rechtswissenschaft macht aus, dass sie Nachbardisziplinen einbezieht und versucht, sowohl die wünschenswerten als auch die unbeabsichtigten Folgen von Rechtsnormen im sozialen oder ökonomischen Umfeld zu verstehen. Das geht heute besser als vor hundert Jahren. Wir haben entwickeltere Methoden, viel mehr und bessere Daten und neue Möglichkeiten, die Daten zu verarbeiten und zu befragen.
Wie genau haben Sie Einfluss in Deutschland?
Auf die klassische Art und Weise: Ich veröffentliche. Juristen-Kollegen zitieren mich. Neben Artikeln publiziere ich wie schon erwähnt auch Fachbücher. Mein bekanntestes ist das "Lehrbuch der ökonomischen Analyse des Zivilrechts", das ich mit dem Zivilrechtslehrer Claus Ott geschrieben habe. Er war Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht. Die erste Auflage unseres Lehrbuchs erschien 1986. Ich konnte beim Schreiben darauf aufbauen, was ich in Lehrveranstaltungen behandelte. Bei juristischen Fragen habe ich Claus Ott gesprochen oder andere befreundete Richter und Rechtsgelehrte. Einmal in der Woche haben wir uns zum Essen getroffen oder beim Kaffeetrinken diskutiert und dabei viel gelernt. Ich war dadurch im unschätzbaren Vorteil gegenüber anderen Rechtsökonomen.
Wie viele Auflagen gibt es mittlerweile von Ihrem Lehrbuch?
Die fünfte. Wir sitzen schon an der nächsten Fassung. Fachzeitschriften haben im Laufe der Jahre über Inhalte des Lehrbuchs berichtet. Auch so wird meine Forschungsarbeit weitergegeben. Für Jurastudierende dürfte das Buch horizonterweiternd sein. Es vermittelt die Grundlagen der ökonomischen Analyse des Rechts und ihrer Anwendung auf das deutsche Zivilrecht. Insbesondere dieser Bezug war wohl wesentlich für den Erfolg des Buchs. Auch für andere Länder ist es interessant. Es wurde ins Spanische, Englische oder Chinesische übersetzt und ist in einschlägigen Kreisen bekannt. So wurde ich in Lateinamerika Board-Mitglied in der Latin American Association of Law and Economics und werde seit vielen Jahren zu den Jahrestagungen eingeladen. Anlässlich einer solchen habe ich an der Uni San Martina de Porres in Lima in Peru eine Ehrenprofessur verliehen bekommen. Kürzlich war ich in Indien beim Kongress Law and Economics. Ich habe einen 14-Tages-Kurs gehalten im Rahmen eines Programms des indischen Bildungsministeriums. Indienweit kamen jüngere Wissenschaftler zur Veranstaltung. Dort habe ich auch zum Thema "Law and Development" unterrichtet und einen längeren Artikel in der Tageszeitung "Pioneer" veröffentlicht. Damit befasst sich ein aktuelles Buch von mir.
Erzählen Sie uns bitte mehr darüber.
Es heißt "Solomon’s Knot: How Law Can End the Poverty of Nations". Ich habe es mit dem amerikanischen Rechtsökonomen Robert D. Cooter geschrieben. Wir haben die rechtliche und ökonomische Dynamik in Entwicklungsländern behandelt und gelangen zu einer zentralen These. Eine funktionsfähige Rechtsordnung, welche Verträge durchsetzt, das Eigentum von Investoren gegen Raub und Enteignung schützt, größere Unternehmensorganisationen ermöglicht und gleichzeitig die Gefahr der politischen Herrschaft der Superreichen unterbindet, ist die notwendige und hinreichende Bedingung für dauerhaften wirtschaftlichen Aufstieg. Fehlt diese, kann ein Land nicht den Wohlstand erlangen, den man in Nordamerika, Westeuropa und Ostasien vorfindet. Gleichgültig, welche Anstrengungen es sonst unternimmt. Schon als junger Wissenschaftler in Bochum beschäftigte ich mich mit diesem Thema, allerdings ohne Bezug zur Rolle des Rechts für die ökonomische Entwicklung. Im letzten Jahr gab es einen chinesischen Druck von "Solomon's Knot", ein portugiesischer für den brasilianischen Markt wurde soeben fertiggestellt.
Sie forschen, Sie publizieren Ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse – fließen diese auch in ihre Vorlesungen an der Bucerius Law School ein?
Zum Teil. Ich halte zwei Lehrveranstaltungen, die sich direkt mit der Ökonomischen Analyse des Rechts befassen. In der wöchentlichen Ringvorlesung lade ich zudem Kollegen aus der Forschung ein, die über ihre laufendenden Projekte berichten. Jedoch muss man sagen, dass die bedeutendsten, bereits klassischen und für die Studierenden wichtigsten Forschungsergebnisse der Rechtsökonomie in den USA entstanden, obwohl die Europäer und auch Asiaten aufgeholt haben. Insgesamt ist Wissenschaft heutzutage ein Gemeinschaftsprojekt und nichts, was nur von einem einzelnen Menschen stammt.