Wirtschaftsstrafrechtlicher Gesprächskreis

Tsambikakis-Preise der strafrechtlichen Schwerpunkte erstmals verliehen

Am 26. November fand an der Bucerius Law School eine weitere Ausgabe des wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreises statt. Höhepunkte waren die erstmalige Verleihung des Tsambikakis-Preises sowie der Vortrag von Professor (em.) Dr. Rudolf Rengier, Universität Konstanz, über "Gedanken zu Unmittelbarkeits- und objektiven Zurechnungskriterien bei Betrug und Untreue".

Nach den einleitenden Worten von Professor Dr. Karsten Gaede, Bucerius Law School, führte Simone Lersch, Partnerin der Kanzlei Tsambikakis & Partner, durch die Preisverleihung. Der Tsambikakis-Preis wird gestiftet von der  gleichnamigen Kanzlei und zeichnet die jeweils beste Bachelorarbeit der beiden der strafrechtlichen Schwerpunkte an der Bucerius Law School aus. In diesem Jahr wurde er zum ersten Mal verliehen.

Der Preis im Schwerpunktbereich "Gesamtes Wirtschaftsstrafrecht" ging an Martin Kemmer für seine Arbeit über die "Präzisierungspflicht im Wirtschaftsstrafrecht".

Der Preis im Schwerpunktbereich "Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht" ging an Johannes Kersjes, der über "Korruption durch Unternehmensbeteiligung von Heilberufsträgern" geschrieben hat.

Danach sprach Rengier über Unmittelbarkeit und objektive Zurechnung bei Betrug und Untreue. Anhand mehrerer Beispiele erläuterte er, warum im Betrugstatbestand das Unmittelbarkeitskriterium durch Kriterien der objektiven Zurechnung ersetzt werden sollte. Auch bei der Untreue könne die objektive Zurechnung dabei helfen, zahlreiche Probleme im Umfeld des umstrittenen Gefährdungsschadens zu vermeiden. Die kontroversen und in dieser Form erstmals der Wissenschaft unterbreiteten Thesen des Vortragenden wurden anschließend lebhaft diskutiert.

Text

Jessica Krüger, Wissenschaftliche Mitarbeiterin

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.