Workshop des IUKR

Deutsche und koreanische Entwicklungen des Gesellschaftsrechts im Vergleich

Forschung & Fakultät |

Am 12. September 2014 wurde die enge Partnerschaft des IUKR mit dem Center of Financial Law der Seoul National University (SNU) dadurch unterstrichen, dass namhafte Professoren aus Korea zum zweiten gemeinsamen Workshop der beiden Institute nach Hamburg reisten, um wesentliche Fragen und Entwicklungen des Gesellschaftsrechts aus deutscher und koreanischer Perspektive zu diskutieren. Nach einer kurzen Eröffnungsrede durch Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer wurde in der ersten Einheit der Veranstaltung der Einfluss von Aktionären in der koreanischen Rechtsordnung von Professor Kim vorgestellt, bevor Professor Dr. Christoph Seibt eigene Thesen zum derzeit in der Öffentlichkeit heiß diskutierten Siemens/Neubürger-Urteil präsentierte.

Die zweite Einheit läutete Professor Song mit einer Stellungnahme zum Thema Mehrstimmrechtsaktien ein, die im koreanischen Recht erlaubt, in der deutschen Rechtsordnung jedoch verboten sind. In der letzten Einheit präsentierte Professor Dr. Rüdiger Veil eine vom ihm mit Vertretern aus den Wirtschaftswissenschaften entwickelte Studie zur Beteiligungstransparenz, bevor Professor Chun die Veranstaltung schließlich mit einem Vortrag zur Rolle von Independent Directors im koreanischen Recht abschloss. Die an jeden Vortrag anschließende Diskussion bot insbesondere aus rechtsvergleichender Perspektive interessante Erkenntnisse, wobei sich trotz teilweise erheblicher rechtlicher Unterschiede erkennen ließ, dass sich letztlich beide Rechtsordnungen mit ähnlichen Problemstellungen auseinanderzusetzen haben.

Text

Gerrit Bulgrin, wissenschaftlicher Mitarbeiter

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