Die LARG hat zum wiederholten Male in die Bucerius Law School eingeladen: Dieses Mal für einen Workshop zum Thema „Ethics and AI Regulation“. Die LARG gibt PostDocs und Promovierenden, die im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) und Recht forschen, die Möglichkeit, sich über spezifische Fragen auszutauschen. Im Rahmen von Workshops und Seminaren werden Themen behandelt, die häufig mit konkreten Forschungsprojekten der Mitglieder zusammenhängen. Organisiert wurde der Workshop von der Leiterin der LARG, Dr. Sophie Burchardi, und Charlotte Schindler.
Auftakt mit einer ausführlichen Vorstellungsgrunde
Nach einer Begrüßung von den Organisatorinnen und dem Schirmherrn der Gruppe, Prof. Dr. Christoph Kumpan, begann der Workshop mit einer ausführlichen Vorstellungsrunde. Prof. Joanna Bryson ist Professor of Ethics and Technology an der Hertie School in Berlin.
Vorher lehrte sie an der University of Bath und ist affiliiert mit dem Institut für Psychologie an der Harvard University, dem Institut für Anthropologie an der University of Oxford, der School of Social Sciences an der Universität Mannheim und dem Princeton Center for Information Technology Policy. Für die Teilnehmer:innen war die Vorstellungsrunde mit der Möglichkeit zu vielen Rückfragen eine gute Gelegenheit, mehr über die Herausforderungen auf dem Weg in die Wissenschaft herauszufinden.
Principles of AI, GDPR and the AIA
Prof. Bryson hielt anschließend eine kurze Präsentation über „Ethical Principles of AI“. Im Fokus standen dabei die Prinzipien der „Transparency“ und der „Accountability“. Vor allem die Frage nach „Transparenz“ und damit einhergehend auch die „Explainability“ künstlich intelligenter Systeme beschäftigt viele der Teilnehmer:innen in der täglichen Forschung. Was bedeutet Transparenz im Kontext künstlich intelligenter Systeme? Warum ist Transparenz notwendig?
Viel diskutiert wurde anschließend auch über die Definition von künstlicher Intelligenz. Ob im nationalen Recht z.B. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder im AI-Act (AIA): Überall werden unterschiedliche Definitionen verwendet.
Nach Ansicht von Prof. Bryson sollte man grundsätzlich mehr einen Fokus auf die Auswirkungen künstlich intelligenter Systeme auf den Menschen setzen und weniger auf eine konkrete (technische) Definition. Denn unabhängig davon, ob künstliche Intelligenz eingesetzt wird oder nicht: Entscheidend muss sein, ob das System dem Menschen einen Schaden zufügt oder in sonst in einer Form nachteilig beeinflusst.
Schließlich wurde noch über den AI-Act und die damit verbundenen Herausforderungen gesprochen: Wie ist es möglich, einen einheitlichen Rahmen für künstliche Intelligenz zu schaffen?
Ausklang bei einem Mittagessen im Cento Lire
Bei sonnigem Wetter konnte der auf drei Stunden angesetzte Workshop bei einem gemeinsamen Mittagessen im Cento Lire einen gemütlichen Ausklang finden.
Die Organisatorinnen und die LARG danken dem interdisziplinären Programm für rechtswissenschaftliche Forschung an der Bucerius Law School für die finanzielle Unterstützung der Veranstaltung, ohne die der Workshop nicht möglich gewesen wäre.
Die nächste Veranstaltung der LARG findet voraussichtlich im Juni 2022 zum Thema „Technische Funktionsweise von KI – Eine Vertiefung“ statt.