Zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem

Ein kurzer Rückblick auf die Karrierehöhepunkte eines hoch geschätzten und vielseitig interessierten Kollegen - von Professor Dr. Michael Fehling

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Ein hochkarätiger und vielseitiger Werdegang

Am 4. März 2020 vollendete Professor Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, LL.M. (Berkeley), früherer Hamburger Justizsenator (1995 - 1997), Richter des Bundesverfassungsgerichts (1999 - 2008) und Mitglied der Venedig-Kommission des Europarats (2007 - 2019), sein 80. Lebensjahr. Nach seiner Emeritierung an der Universität Hamburg konnte die Bucerius Law School ihn 2012 als Affiliate-Professor für Recht und Innovation gewinnen. Hier ist er auch in der Lehre in verschiedensten Formaten aktiv: im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts, im Doktorandenprogramm zu Interdisziplinarität, im Summer Program Legal Technology und im Studium Generale mit einer Gesprächsreihe „Was ist wichtig?“ mit Persönlichkeiten mit außergewöhnlichen Lebensläufen.

Für eine interdisziplinär anschlussfähige „offene Rechtswissenschaft“

In der Forschung hat Wolfgang Hoffmann-Riem in den 1970er bis 1990er Jahren besonders den Umbau des Medienrechts kritisch begleitet und mitgeprägt; neben seiner Professur an der Universität Hamburg war er zugleich Direktor des Hans-Bredow-Instituts für Rundfunk und Fernsehen. Danach wandte er sich verstärkt der Reform des Verwaltungsrechts zu und entwickelte, zusammen vor allem mit Eberhard Schmidt-Aßmann, das Konzept einer „neuen Verwaltungsrechtswissenschaft“. Im Anschluss hat der Jubilar die rechtswissenschaftliche Innovationsforschung als Forschungszweig auf- und ausgebaut. Er stand und steht für eine interdisziplinär anschlussfähige „offene Rechtswissenschaft“, die das Recht als kontextgebundenes Problemlösungs- und Steuerungsinstrument, zugleich aber auch als Schutzgewährleistung, versteht.

Interdisziplinäres Geburtstagssymposium „Digitale Disruption und Recht“

Diesem Ansatz folgt Wolfgang Hoffmann-Riem auch auf seinem jüngsten rechtswissenschaftlichen Betätigungsfeld, der Auseinandersetzung mit den Folgen von Digitalisierung und künstlichen Intelligenz, einschließlich Legal Technology, im Recht. Dementsprechend widmete sich das zu seinen Ehren am 5. März an der Bucerius Law School veranstaltete wissenschaftliche Symposium dem Thema „Digitale Disruption und Recht“. Interdisziplinär arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, vor allem der jüngeren Generation, beleuchteten in sechs Vorträgen die Veränderungen durch Digitalisierung bereichsspezifisch (Geistiges Eigentum), oder anhand übergreifender Fragestellungen (Verantwortungsarchitektur, Begründungsarchitektur) einschließlich im weitesten Sinne methodischer Aspekte (Auswirkungen des „Medienwechsels“, Analogie zum Analogen). Die Vertreterinnen und Vertreter des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts und ein Soziologe (Disruption und Innovationsforschung) sorgten für die gebotene Interdisziplinarität der Perspektive. Nach intensiven fachübergreifenden Diskussionen im Kreis der eingeladenen Kolleginnen und Kollegen endete der Jubilar in seinem Schlusswort mit der Forderung nach einer „technischen Verhaltensforschung“ in Zeiten künstlicher Intelligenz.

Zuschnitt und Ablauf des Symposiums zeugten einmal mehr von der ungebrochenen wissenschaftlichen Neugier von Wolfgang Hoffmann-Riem, so dass wir auf Weiteres von ihm sehr gespannt sein dürfen.

Michael Fehling

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