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Computer says no – Wenn die KI diskriminiert

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Jan-Laurin Müller zeigt anhand algorithmischer Diskriminierung den Mehrwert interdisziplinären Arbeitens für die Rechtsdogmatik auf.
Die deutsche Rechtswissenschaft diskutiert seit geraumer Zeit (wieder einmal) über Möglichkeiten, Potenziale und Grenzen interdisziplinären Arbeitens in der Jurisprudenz. Auf rechtstheoretischer und methodischer Ebene sind die Fronten zwischen den Kritikern und Befürwortern entsprechender Ansätze verhärtet. Der Vortrag zeigt am Beispiel der rechtlichen Regulierung algorithmischer Diskriminierung, dass das (in der praktischen Umsetzung) nicht so sein muss: Interdisziplinäres Arbeiten in der Rechtswissenschaft kann unterschiedlichen Zwecken dienen und unterschiedliche Formen annehmen. Jede dieser Formen bringt verschiedene methodische Herausforderungen mit sich, liefert zugleich aber einen einzigartigen Mehrwert für eine wissenschaftliche Rechtsdogmatik.
Ergänzend finden Sie hier das Thesenpapier sowie die Folien zum Vortrag.
Der Vortrag ist Teil der Ringvorlesung Responsive Rechtswissenschaft. Alle Vorträge finden hybrid über Zoom statt. Eine Teilnahme ist möglich unter dem Zoom-Link.
Leseempfehlung zur Vertiefung: Nils Jansen, Rechtsdogmatik, Rechtswissenschaft und juristische Praxis. Zum gesellschaftlichen Ort und wissenschaftlichen Selbstverständnis universitärer Rechtsdogmatik, in: Archiv des öffentlichen Rechts 143 (2018), S. 623-658.
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