Studieren mit Behinderung

an der Bucerius Law School

Bewerber:innen mit Behinderung sind ausdrücklich eingeladen sich an unserer Hochschule zu bewerben. Hier sind einige Informationen, die dabei für dich interessant und nützlich sein können.

Nachteilsausgleich im Auswahlverfahren

Das schriftliche Auswahlverfahren findet für alle Bewerber:innen, die einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen wollen, grundsätzlich in Hamburg statt.

Die Behindertenbeauftragte der Bucerius Law School berät dich gerne bzgl. eines möglichen Nachteilsausgleichs im Auswahlverfahren.

Beispiele für Nachteilsausgleichsmaßnahmen:

  • Schreibzeitverlängerung
  • Einräumung von zusätzlichen Pausenzeiten
  • Verwendung von technischen Hilfsmitteln


So beantragst du einen Nachteilsausgleich

Die letztendliche Entscheidung, ob ein Nachteilsausgleich im Auswahlverfahren gewährt wird, obliegt der Hochschulleitung (§ 2a SPO).  Bei der Entscheidung über den Nachteilsausglich wird immer die Behindertenbeauftragte einbezogen, die eine Empfehlung bezüglich des Nachteilsausgleiches abgibt und bei der Umsetzung berät.

Damit ein Nachteilsausgleich umgesetzt werden kann, solltest du dich so früh wie möglich und idealerweise bereits vor dem Absenden deiner Bewerbung mit unserer Behindertenbeauftragten in Verbindung setzen, denn der Nachteilsausgleich muss beantragt werden. Ein formloser Antrag reicht dabei aus.

Das einzureichende fachärztliche Gutachten muss eine möglichst konkrete Empfehlung hinsichtlich des Nachteilsausgleich beinhalten. Hilfreich bei der Entscheidung über den Nachteilsausgleich kann auch der während der Schulzeit gewährte und dokumentierte Nachteilsaugleich sein.  

Stipendium für Studierende mit Behinderung

Die Dr. Willy Rebelein-Stiftung vergibt Teil- oder Vollstipendien zur Finanzierung der Studienbeiträge an der Bucerius Law School. Es ist alternativ eine Einzelzuwendung möglich, um dir den Studienalltag zu erleichtern.

Über das Dr. Willy Rebelein-Stipendium

Unterstützung während des Studiums

Auch während des Studiums ist ein Nachteilsausgleich möglich. Die Entscheidung darüber obliegt dem Prüfungsausschuss (§ 28 SPO).  

Beispiele:

  • angepasster Studien- und Prüfungsplan
  • Reservierung eines Arbeitsplatzes in der Bibliothek mit Container
  • Rückzugsraum für Pausen
  • Unterlagen der Lehrveranstaltungen werden vorab in einem geeigneten Format zur Verfügung
  • Anwesenheit eines Therapiehundes bei Lehrveranstaltungen

Barrierefreier Campus

Der Campus der Bucerius Law School ist inzwischen größtenteils barrierefrei.

Da unser Gebäude jedoch unter Denkmalschutz steht und bauliche Maßnahmen deshalb nur eingeschränkt möglich sind, gibt es leider immer noch einige Büros, die z.B. mit einem Rollstuhl nicht erreichbar sind.

Solltest du einen Termin mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter in einem dieser Büros haben, kommt in diesem Fall die Person zu dir.

Fragen zum Studium mit Behinderung?

Alexandra Malcha

Beauftragte für Studierende mit Behinderungen