Studieren mit Behinderung

- Deine Chance an der Bucerius Law School

Du hast eine Behinderung oder lebst mit gesundheitlichen Herausforderungen? Wir möchten dich ausdrücklich dazu einladen, dich an der Bucerius Law School zu bewerben. 

Wir möchten dir ein unterstützendes Umfeld bieten, um dein Potenzial voll zu entfalten. Hier findest du einige Informationen, die dir dabei helfen können, deinen Weg an unsere Hochschule zu finden: 

Nachteilsausgleich im Auswahlverfahren

Wir wissen, dass jede Person individuelle Bedürfnisse hat. Um sicherzustellen, dass du im Auswahlverfahren faire Bedingungen vorfindest, bieten wir dir die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs. 

Unsere Behindertenbeauftragte steht dir beratend zur Seite, um deine Möglichkeiten zu besprechen und dir bei der Antragstellung zu helfen. 

 

Beispiele für Nachteilsausgleichsmaßnahmen:

  • Schreibzeitverlängerung
  • Zusätzlichen Pausenzeiten
  • Verwendung technischer Hilfsmittel

 


So beantragst du einen Nachteilsausgleich

Die Entscheidung über einen Nachteilsausgleich obliegt derHochschulleitung (§ 2a SPO). Dabei spricht unsere Behindertenbeauftragte eine Empfehlung aus und begleitet die Umsetzung. 

Damit alles reibungslos abläuft, solltest du dich so früh wie möglich – idealerweise vor dem Absenden deiner Bewerbung – mit uns in Verbindung setzen. Ein formloser Antrag genügt. 

Was wird benötigt?

  • Ein fachärztliches Gutachten mit konkreten Empfehlungen für Nachteilsausgleich
  • Dokumentationen eines bereits gewährten Nachteilsausgleichs während deiner Schulzeit (sofern vorhanden)

Finanzielle Unterstützung – Stipendium für Studierende mit Behinderung

Die Dr. Willy Rebelein-Stiftung bietet finanzielle Unterstützung in Form von Teil- oder Vollstipendien, um die Studienbeiträge an der Bucerius Law School zu decken. Zusätzlich können Einzelzuwendungen gewährt werden, um dir den Studienalltag zu erleichtern. 

Über das Dr. Willy Rebelein-Stipendium

Individuelle Unterstützung während des Studiums

Auch während des Studiums stehen dir Möglichkeiten für einen Nachteilsausgleich offen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über entsprechende Maßnahmen, um dich optimal zu unterstützen (siehe § 28 SPO).

 

Beispiele:

  • Angepasster Studien- und Prüfungsplan
  • Zugang zu Rückzugsräumen für Pausen
  • Lehrmaterialien vorab in einem geeigneten Format in Abstimmung mit der Lehrperson
  • Anwesenheit eines Therapiehundes bei Lehrveranstaltungen in Abstimmung mit der Lehrperson 

Barrierefreier Campus – Gemeinsam Lösungen finden

Unser Campus ist größtenteils barrierefrei und darauf ausgelegt, dir einen komfortablen Zugang zu ermöglichen. Aufgrund des Denkmalschutzes gibt es jedoch noch einige Büros, die nicht vollständig zugänglich sind. Sollten hier Barrieren bestehen, arbeiten wir gemeinsam mit dir an individuellen Lösungen. 

Dein Weg beginnt hier – Lass uns zusammen Großes erreichen

Die Bucerius Law School ist ein Ort, an dem Vielfalt geschätzt wird. Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen, deine Perspektiven zu verstehen und dich auf deinem Weg zu unterstützen. 

Zögere nicht, uns zu kontaktieren – wir sind für dich da! 

Fragen zum Studium mit Behinderung?

Alexandra Malcha

Beauftragte für Studierende mit Behinderungen