Wiederholung des mündlichen Auswahlverfahrens

Wenn du im Vorjahr nach dem mündlichen Auwahlverfahren kein Studienplatzangebot erhalten hast, kannst du dich im Folgejahr einmalig für eine Wiederholung des mündlichen Auswahlverfahrens bewerben.

Eine Wiederholdung des schriftlichen Auswahlverfahrens ist nicht möglich.

So funktioniert's

  • Registriere dich erneut in unserem Bewerbungssystem.
     
  • Fordere über das unten stehende Formular einen Wiederholer-Code an.
     
  • Gib im Bewerbungsformular an der entsprechenden Stelle den Wiederholer-Code ein und schicke deine Bewerbung fristgerecht ab.


Die Teilnahmegebühr für eine Wiederholung liegt bei 40,- Euro, für die du ggf. unser Bewerbungsstipendium in Anspruch nehmen kannst.

Wenn du nach dem neuen schriftlichen Auswahlverfahren mit deinem Ergebnis aus dem Vorjahr auch zu den diesjährigen 232 besten Kandidat*innen gehörst, bekommst du bis Ende Mai eine Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren.

Anforderung eines Wiederholer-Codes


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