Auswahlverfahren

Ändern sich die Anforderungen an die Erörterung im schriftlichen Auswahlverfahren, weil viele Bewerberinnen und Bewerber das Tippen auf Zeit nicht gewöhnt sind?

Ergänzende Frage: Wie wird garantiert, dass die Bewerberinnen und Bewerber bei diesem Teil des Auswahlverfahrens die gleichen Voraussetzungen und Chancen haben, wie die Bewerber der bisherigen Jahre, trotz der Tatsache, dass sich der Schwierigkeitsgrad dadurch (zumindest für die meisten) erhöht?
 

Zunächst: Bei uns bewerben sich zum weit überwiegenden Teil Personen, die in diesem Jahr Abitur machen oder die im letzten Jahr Abitur gemacht haben. 

Da diese Bewerberinnen und Bewerber insbesondere in der Pandemie viel Schulzeit am PC verbracht haben und viel digital liefern müssen, gehen wir davon aus, dass Bewerberinnen und Bewerber keine Probleme mehr mit dem Schreiben am PC haben. Viele sind unseren Beobachtungen nach zufolge heutzutage sogar mit zwei Fingern genauso schnell, wie frühere Generationen mit einem 10-Finger-System. 

Die Frage nach der Vergleichbarkeit mit vergangenen Auswahlverfahren stellt sich nicht, denn die Bewerberinnen und Bewerber werden ja nicht mit vergangenen Bewerbungsgruppen verglichen, sondern mit denen der aktuellen Bewerbungskohorte. 

Es gibt also keine absoluten Ergebnisse, die erreicht werden müssen, um erfolgreich zu sein. Die 232 besten Bewerberinnen und Bewerber des schriftlichen Auswahlverfahrens werden zum mündlichen Auswahlverfahren zugelassen, und nach dem mündlichen Auswahlverfahren erhalten die 116 Besten ein Studienplatzangebot. 

Ob du mit Ihrem Ergebnis im Auswahlverfahren erfolgreich bist, bemisst sich also immer in Relation zu den Ergebnissen deiner Mitbewerberinnen und Mitbewerber, nicht zu den Ergebnissen früherer Bewerbungsjahrgänge oder gar nach bestimmten definierten zu erreichenden Ergebnissen.

Eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Auswahlverfahren tritt damit nicht auf.  

Hinzu kommt, dass bereits im letzten Jahr die Erörterung komplett getippt wurde. D.h., dass selbst Wiederholerinnen und Wiederholer vom letzten Jahr die gleichen Bedingungen hatten, wie sie auch in diesem Jahr gelten. 

Unser Tipp: Sieh das Auswahlverfahren als Möglichkeit, nicht als Problem!

Weiterführende Links:

Auswahlverfahren

Alles Wichtige zum Bewerbungsverfahren 2023

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