Jura allgemein
Sind Fremdsprachen für die spätere Arbeit als Jurist/in wichtig und von Vorteil?
Ja! Eine fremdsprachliche Zusatzausbildung ist im Zeitalter der Globalisierung auch für angehende Juristinnen und Juristen wichtiger denn je.
An der Bucerius Law School ist die Ausbildung in englischer Rechtssprache daher integraler und obligatorischer Bestandteil des Jurastudiums.
Darüber hinaus kannst du weitere Sprachkurse freiwillig belegen. Neben dem obligatorischen Englisch bietet das Fremdsprachenprogramm der Bucerius Law School Französisch und Spanisch sowie bei ausreichenden Teilnehmenden Chinesisch und Arabisch an.
Im Mittelpunkt der fremdsprachlichen Ausbildung steht die Simulation authentischer fremdsprachlicher Situationen. Dazu gehören:
- Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen oder Mandanten,
- Diskussionen,
- Mooting (Simulation gerichtlicher Plädoyers),
- Verhandeln,
- Schreiben, beispielsweise das Verfassen wissenschaftlicher Abhandlungen.
Neben dem Erlernen der fremdsprachlichen Rechtsterminologien erhalten die Studierenden damit auch wichtige Eindrücke vom späteren praktischen Berufsleben.
Pflichtmäßig belegt jede/r Studierende die Kurse "Introduction to Legal English" und "Foundations of Contract Law". Mit der fremdsprachlichen Ausbildung erhalten die Studierenden außerdem Einblicke in das common law des anglo-amerikanischen Rechtssystems. Die Studierenden lernen die Institutionen, Methoden und Prozeduren kennen und machen sich gleichzeitig vertraut mit den wichtigsten Rechtsgrundlagen, speziell des Wirtschaftsrechts.
Hier ein kurzes Video über unser Fremdsprachenprogramm:
Alles Wichtige zum Bewerbungsverfahren 2023
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