Auswahlverfahren
Bekommen Menschen mit einer chronischen Erkrankung einen Nachteilsausgleich im Auswahlverfahren?
Wenn sich die chronische Erkrankung auf das Auswahlverfahren auswirkt, dann würdest du einen Nachteilsausgleich erhalten. Du musst uns das darlegen und mit einem Nachweis (Attest) belegen.
Bitte wende dich für deinen Antrag und Nachfragen an Alexandra Malcha: alexandra.malcha(at)law-school.de, Tel.: (040) 30706-102.
Alles Wichtige zum Bewerbungsverfahren 2023
Melde Dich hier zum Newsletter an und bleib auf dem Laufenden