Zulassung zum Studium

Kann man den Studienplatz nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren zurückstellen lassen, um bspw. zur Bundeswehr zu gehen oder ein Freiwilliges soziales Jahr zu absolvieren?

Ja, das geht. Einen Grund musst du übrigens nicht angeben.

Und es hat darüber hinaus keinerlei Bedeutung für dein Ergebnis im Auswahlverfahren, wofür du dich entscheidest.

Du gibst deine Pläne hinsichtlich der Rückstellung des Studienplatzes für unsere grobe Vorplanung bereits in der Online-Bewerbung an.

Das kannst du aber später auch noch ändern. Allerspätestens musst du dich dann entscheiden, ob du dieses Jahr mit dem Studium beginnst oder dich zurückstellen lässt, wenn du von uns ein Studienplatzangebot erhältst.

Wenn du am Auswahlverfahren teilnimmst und erfolgreich bist, aber bis allerspätestens 1. September kein ausreichendes Sprachzertifikat Englisch nachgereicht hast, wirst du übrigens automatisch zurückgestellt. Um deinen Studienplatz im folgenden Jahr dann aufnehmen zu können, musst du uns bis 15. Mai des Folgejahres das Sprachzertifikat Englisch nachreichen.

Alles Wichtige zum Bewerbungsverfahren 2023

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Hamburg