Auswahlverfahren

Darf man das Auswahlverfahren wiederholen, wenn man nicht erfolgreich war?

Das schriftliche Auswahlverfahren darfst du nicht wiederholen. Das mündliche Auswahlverfahren darfst du einmalig im Folgejahr wiederholen.


Weiterführende Links:

Wiederholung des mündlichen Auswahlverfahrens

Alles Wichtige zum Bewerbungsverfahren 2023

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