Auswahlverfahren
Darf man das Auswahlverfahren wiederholen, wenn man nicht erfolgreich war?
Das schriftliche Auswahlverfahren darfst du nicht wiederholen. Das mündliche Auswahlverfahren darfst du einmalig im Folgejahr wiederholen.
Weiterführende Links:
Alles Wichtige zum Bewerbungsverfahren 2023
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