Bewerbungsvoraussetzungen
Eine Bewerbungsvoraussetzung ist, dass man zu Studienbeginn nicht mehr als zwei Semester Jura an einer anderen Universität studiert haben darf. Gilt das auch für andere Studiengänge?
Die 2-Semester-Regelung gilt nur für Jura und ggf. andere rechtswissenschaftliche Studiengänge.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Studiengang unter diese Regelung fällt, schreibe bitte eine E-Mail an alexandra.malcha(at)law-school.de.
Was andere Studiengänge außer Jura angeht: Hier darfst du soviel studiert haben, wie du willst. Wobei ein angefangenes, abgeschlossenes oder abgebrochenes Studium weder als Bonus noch als Malus gewertet wird. Evt. kann das aber Thema beim mündlichen Auswahlverfahren sein.
Alles Wichtige zum Bewerbungsverfahren
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