Gibt es Ausweichtermine für das Auswahlverfahren?
Für das schriftliche und das mündliche Auswahlverfahren gibt es keine Ausweichtermine. Die Daten werden jedoch jedes Jahr bereits im September bekanntgegeben. Du solltest dir die Termine entsprechend vormerken und freihalten.
Für beide Teile des Auswahlverfahrens gibt es jeweils einen Freitags- und ein Samstagstermin.
Für das schriftliche Auswahlverfahren kannst du uns nach Erhalt der Einladung eine eventuelle Verhinderung an einem der beiden Tage mitteilen. Wir versuchen dies dann bei der Zuteilung der Startslots zu berücksichtigen.
Für das mündliche Auswahlverfahren kannst du sogar einen Terminwunsch äußern. Solltest du an einem der beiden Tage zwingend verhindert sein, musst du uns dies rechtzeitig mitteilen. Dann bemühen wir uns, dich für die Teilnahme am anderen Tag einzuplanen.
Wichtig:
Beide Teile des Auswahlverfahrens müssen innerhalb eines Jahres absolviert werden. Solltest du im Jahr deiner Bewerbung schon wissen, dass du am mündlichen Verfahren verhindert bist, musst du dich neu bewerben und auch das schriftliche Verfahren auf das nächste Jahr verschieben.
Alles Wichtige zum Bewerbungsverfahren
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