Das Jura-Stipendium
Mit dem Vollstipendium für Studienbeiträge und Lebenshaltungskosten fördert die Bucerius Law School noch aktiver die Vielfalt auf dem Campus.
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Kosten | Finanzierung | Stipendien
An der Bucerius Law School studieren die, die etwas leisten wollen. Nicht nur die, die es sich leisten können.
Wer im Auswahlverfahren erfolgreich ist, soll an der Bucerius Law School studieren können — unabhängig von finanziellen Mitteln.
Deshalb fallen während des Studiums keine Studiengebühren an. Diese werden erst nach Eintritt in das Berufsleben fällig.
Heute studieren, morgen bezahlen
Dank der Studienfinanzierung nach dem Prinzip des Umgekehrten Generationenvertrags (UGV) zahlst du deine Studiengebühren erst nach Eintritt ins Berufsleben.
Stipendien für die Finanzierung deines Studiums
Stipendien haben gegenüber Finanzierungsangeboten einen großen Vorteil: sie müssen nicht zurückgezahlt werden. Es lohnt sich daher immer, sich ausführlich zu informieren.
Stipendien lassen sich einteilen in:
- Voll- und Teilstipendien für Studiengebühren
z.B. das Jura-Stipendium oder das Dr. Willy Rebelein-Stipendium
- Stipendien für Lebenshaltungskosten
z.B. das Deutschlandstipendium, Stipendien der Begabtenförderungswerke oder das Stipendienprogramm "B-First"
- Stipendien für deine Bewerbung
- Stipendien für dein Auslandstrimester
In manchen Fällen lassen sich Stipendien auch mit Finanzierungsmodellen wie dem UGV oder BAföG kombinieren.
Wir ermutigen dich ausdrücklich — insbesondere wenn du noch zweifelst, ob die Bucerius Law School etwas für dich ist — dich über die unten stehenden Stipendienangebote zu informieren.
Direkt zahlen?
Solltest du die Möglichkeit haben deine Studiengebühren bereits während des Studiums zu zahlen, ist dies natürlich auch möglich.
BAföG beantragen in 30 Minuten
Die Bucerius Law School und unser Kooperationspartner meinBAföG unterstützen dich bei deinem BAföG-Antrag.
Unter bucerius.meinBafög.de wirst du Schritt für Schritt durch die Antragsstellung geführt – komplett digital und in nur 30 Minuten. Ein Live-Rechner zeigt dir außerdem direkt, wie hoch dein BAföG-Anspruch ist.
Die Erstellung deines Antrags ist kostenfrei und du kannst ihn auch ohne eine Studienzusage bereits vorbereiten.
Sobald du deinen Studienvertrag in den Hände hältst, kannst du den Antrag final einreichen. Als zukünftige:r Studierende:r der Bucerius Law School erhältst du eine Ermäßigung auf die reguläre Service-Gebühr und zahlst somit nur 27 EUR statt 39,99 EUR für die Bearbeitung deines Antrags.
Wenn gewünscht, bietet das Portal außerdem Unterstützung bei der Beantragung eines KfW-Kredits für die Studienfinanzierung.
Arbeiten während des Studiums
Mehr als 200 Studierende der Bucerius Law School jobben als studentische Hilfskräfte direkt an der Hochschule und verdienen so bis zu 520,- Euro im Monat dazu.
Die Stellenangebote werden regelmäßig im Intranet der Hochschule veröffentlicht.
Mögliche Tätigkeitsbereiche sind u.a.
- Lehrstühle
- Wissenschaftliche Zentren
- Bibliothek
- Empfang
- Event-Management
- Hochschulkommunikation
- IT
- Labor für innovative Lehrmethoden
Die Stellen sind beliebt, weil sie die Möglichkeit bieten, neben dem Studium Einblicke in andere Tätigkeitsfelder der Hochschule oder sogar in die juristische Forschung zu erhalten. Trotzdem sind die Chancen generell gut, einen Job als studentische Hilfskraft zu ergattern.
Die Arbeitszeiten sind in der Regel flexibel gestaltet, so dass sich die Tätigkeiten gut mit intensiveren Phasen im Studium wie den Prüfungszeiten oder der Bachelorarbeit kombinieren lassen.
Natürlich sind auch andere Nebenjobs außerhalb der Hochschule denkbar, z.B. bei Kanzleien, solange sie dir genügend Zeit für das Studium lassen.
Fragen zur Finanzierung deines Studiums?
Wir sind für dich da!
NEWSLETTER JURASTUDIUM
Der "Newsletter Jurastudium" informiert dich während des Bewerbungsverfahrens mindestens monatlich über alles rund um deine Bewerbung für das Jurastudium.