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Auslandsstipendien
für die Finanzierung deines Auslandstrimesters
Während des 7. Trimesters verbringst du ein obligatorisches Auslandstrimester an einer unserer fast 100 Partnerhochschulen — laut vielen unserer Studierenden der beste Teil des Studiums. Dank der Partnerschaftsverträge fallen an deiner Gasthochschule keine zusätzlichen Studiengebühren an.
Weil das Auslandsstudium aber trotzdem zusätzliche Kosten mit sich bringt — z.B. für die Reise, das Visum oder die Unterbringung vor Ort — gibt es verschiedene Stipendien speziell für diesen besonderen Teil des Studiums.
Darüber hinaus ist es auch möglich, einen Umgekehrten Generationenvertrag für das Auslandstrimester abzuschließen.
Kanzleistipendien
Die Kanzlei McDermott Will & Emery vergibt fünf Stipendien zu je 2.200 Euro für das Auslandsstudium an Partneruniversitäten.
Die Kanzlei Gleiss Lutz vergibt bis zu fünf Stipendien zu je 2.000 Euro für ein Auslandstrimester an englischsprachigen Partneruniversitäten.
Die Kanzlei Latham & Watkins LLP vergibt bis zu fünf Stipendien zu je 2.000 Euro für das Auslandsstudium an ausgewählten Partneruniversitäten.
Drittstipendien
Das International Office der Bucerius Law School vermittelt Drittstipendien wie Erasmus+-Stipendien, oder DAAD-PROMOS-Stipendien.