Das Bewerbungsstipendium

Damit deiner Bewerbung nichts im Wege steht

Eine Bewerbung an der Bucerius Law School soll nicht von finanziellen Mitteln abhängen. Deswegen hat der Verein der Absolvent:innen der Hochschule (Bucerius Alumni e.V.) ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das die Kosten des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens deckt.

Dazu gehören:

  • die Bewerbungsgebühr
  • die Reisekosten zum mündlichen Auswahlverfahren
  • die Prüfungsgebühren für das Sprachzertifikat
  • die Anreise zum Sprachtest

Die Förderung ist unabhängig vom Ergebnis deiner Bewerbung und spielt auch im Auswahlverfahren keine Rolle, da die Prüfer:innen von deinem Antrag nicht in Kenntnis gesetzt werden.

Das Bewerbungsstipendium deckt - wie der Name schon sagt - nicht die Studiengebühren! Dafür gibt es widerum andere Stipendienangebote.

Übernahme der Bewerbungsgebühren

Dein Antrag auf Kostenübernahme für die Bewerbungsgebühr muss binnen einer Woche nach Absenden deiner Bewerbung für das Jurastudium beim Alumni e.V. eingehen, damit deine Bewerbung von der Hochschule weiterverarbeitet werden kann.

Die Antragsstellung ersetzt in diesem Fall die Überweisung der Bewerbungsgebühr.

Was du vor deiner Antragsstellung wissen solltest

  • Alle Kosten müssen vorab mitgeteilt werden. Wir behalten uns vor, unangemeldete Kosten nicht zu erstatten.
     
  • Es wird stets die preisgünstigste Variante der Anreise erstattet. Anreisen werden grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands erstattet.
     
  • Es wird die preisgünstigste Variante des Sprachzertifikats erstattet. In der Regel ist dies der Institutional TOEFL (ITP) an der Bucerius Law School. Die Kosten hierfür werden direkt mit der Hochschule verrechnet.
     
  • Bei Übernahme der Bewerbungsgebühr werden die Kosten direkt mit der Hochschule verrechnet.
     
  • Für die Erstattung evtl. anfallender Auslagen werden zwingend Originalbelege benötigt. Diese müssen als Scan per E-Mail eingereicht werden. Die Erstattung erfolgt erst nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens frühestens im September.
     
  • Die Unterstützung wird ohne Rechtsanspruch und nur dann gewährt, wenn du zum schriftlichen Test angetreten bist.

So funktioniert die Antragsstellung

Um die Kostenübernahme zu beantragen füllst du ein kurzes Online-Antragsformular aus.

In dem Formular bitten wir dich um folgende Angaben:

  • Kontaktdaten und Geburtsdatum
  • Übersicht der zu erwartenden Kosten deiner Bewerbung
  • Kontoverbindung für die Überweisung der Förderung
  • kurze Begründung, warum du die Kostenübernahme beantragst

Nach Eingang deines Antrags wird dieser so schnell wie möglich von unserem Alumni e.V. geprüft. In der Regel erhältst du innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung.

Fill out my online form.

FAQs zum Bewerbungsstipendium


Was umfasst das Bewerbungsstipendium?

Das Bewerbungsstipendium umfasst:

  • die Bewerbungsgebühr der Bucerius Law School
  • die Kosten des Sprachtests, ggf. inklusive der An- und Abreise zum Testort
  • die Reisekosten zum mündlichen Auswahltest in Hamburg

Das Bewerbungsstipendium umfasst nicht:

  • die Studiengebühren


Warum gibt es das Bewerbungsstipendium?

Das Ziel des Bucerius Alumni e.V. ist Chancengleichheit von Anfang an: Deine Bewerbung an der Bucerius Law School soll nicht von finanziellen Mitteln abhängen. Deswegen übernimmt der Verein für Bewerber:innen, die begründen können, warum sie eine Förderung benötigen, die Kosten des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens.
 

Wer kann den Förderantrag stellen?

Du kannst dich bewerben, wenn es deine (familiäre) wirtschaftliche Situation nicht erlaubt, die mit dem Bewerbungsverfahren verbundenen Kosten zu tragen. Dies musst du im Antragsformular kurz schriftlich begründen.

Fragen zum Bewerbungsstipendium?

Unsere Absolventin Lena Färber hilft dir gerne weiter!

Lena Färber

Bucerius Alumni e.V.

lena.faerber(at)law-school.de

Weitere Stipendienangebote

Jura-Stipendium der Bucerius Law School

Mit Vollstipendien für Studiengebühren und Lebenshaltungskosten fördern wir die Vielfalt auf unserem Campus.

Dr. Willy Rebelein-Stipendien

Die Dr. Willy Rebelein-Stiftung vergibt Voll- oder Teilstipendien zur Finanzierung der Studienbeiträge für Studierende mit Behinderung.

Deutschland-Stipendien

Das einkommensunabhängige Deutschlandstipendium fördert Studierende mit 300 Euro pro Monat und ist mit BAföG kombinierbar.

Stipendien der Begabtenförderungswerke

Die insgesamt 13 Begabtenförderwerke in Deutschland fördern besonders leistungsstarke und begabte Studierende.

Auslandsstipendien

Auch für das obligatorische Auslandstrimester stehen verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung.