Das Bewerbungsstipendium
Damit deiner Bewerbung nichts im Wege steht
Eine Bewerbung an der Bucerius Law School soll nicht von finanziellen Mitteln abhängen. Deswegen hat der Verein der Absolvent*innen der Hochschule (Bucerius Alumni e.V.) ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das die Kosten des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens deckt.
Die Förderung ist unabhängig vom Ergebnis deiner Bewerbung und spielt auch im Auswahlverfahren keine Rolle, das heißt: Die Prüfer*innen wissen nichts davon.
So funktioniert's
Fülle die folgenden Dokumente aus und schicke sie fristgerecht an lena.faerber(at)law-school.de:
Für weitere Informationen zum Bewerbungsstipendium und was es umfasst, lies dir bitte den folgenden Brief unseres Alumnivereins durch:
FAQs zum Bewerbungsstipendium
Was umfasst das Bewerbungsstipendium?
Das Bewerbungsstipendium umfasst:
- die Bewerbungsgebühr der Bucerius Law School
- die Kosten des Sprachtests, ggf. inklusive der An- und Abreise zum Testort
- die Reisekosten zum mündlichen Auswahltest in Hamburg.
Warum gibt es das Bewerbungsstipendium?
Das Ziel des Bucerius Alumni e.V. ist Chancengleichheit von Anfang an: Deine Bewerbung an der Bucerius Law School soll nicht von finanziellen Mitteln abhängen. Deswegen übernimmt der Verein für Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, die Kosten des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens.
Wer kann sich für das Stipendium bewerben?
Du kannst dich bewerben, wenn es deine (familiäre) wirtschaftliche Situation nicht erlaubt, die mit dem Bewerbungsverfahren verbundenen Kosten zu tragen. Dies musst du (kurz) schriftlich begründen und ggf. durch Nachweise einreichen.
Fragen zum Bewerbungsstipendium?
Unsere Absolventin Lena Färber hilft dir gerne weiter!
Lena Färber
Bucerius Alumni e.V.
