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Das Bewerbungsstipendium
Damit deiner Bewerbung nichts im Wege steht
Was du vor Antragsstellung wissen musst
- Alle geplanten Kosten müssen vorher angegeben werden. Nicht angemeldete Ausgaben können wir in der Regel nicht erstatten.
- Für die Anreise gilt: Es wird immer die günstigste Verbindung übernommen, und das auch nur für Reisen innerhalb Deutschlands.
- Auch beim Sprachzertifikat wird ausschließlich die preisgünstigste Option erstattet. In der Regel ist das der Institutional TOEFL (ITP) an der Bucerius Law School. Die Kosten werden direkt mit der Hochschule verrechnet.
- Wird eine Bewerbungsgebühr übernommen, erfolgt die Abrechnung über die Hochschule.
- Für eine mögliche Kostenerstattung brauchst du zwingend Originalbelege. Diese müssen als Scan per E-Mail eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens – frühestens im September.
- Die Unterstützung ist freiwillig und ohne Rechtsanspruch. Sie wird nur gewährt, wenn du tatsächlich am schriftlichen Test teilgenommen hast.
So funktioniert die Antragsstellung
Um die Kostenübernahme zu beantragen füllst du ein kurzes Online-Antragsformular aus.
In dem Formular bitten wir dich um folgende Angaben:
- Kontaktdaten und Geburtsdatum
- Übersicht der zu erwartenden Kosten deiner Bewerbung
- Kontoverbindung für die Überweisung der Förderung
- kurze Begründung, warum du die Kostenübernahme beantragst
Nach Eingang deines Antrags wird dieser so schnell wie möglich von unserem Alumni e.V. geprüft. In der Regel erhältst du innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung.
FAQs zum Bewerbungsstipendium
Was umfasst das Bewerbungsstipendium?
Das Bewerbungsstipendium umfasst:
- die Bewerbungsgebühr der Bucerius Law School
- die Kosten des Sprachtests, ggf. inklusive der An- und Abreise zum Testort
- die Reisekosten zum mündlichen Auswahltest in Hamburg
Das Bewerbungsstipendium umfasst nicht:
- die Studiengebühren
Warum gibt es das Bewerbungsstipendium?
Das Ziel des Bucerius Alumni e.V. ist Chancengleichheit von Anfang an: Deine Bewerbung an der Bucerius Law School soll nicht von finanziellen Mitteln abhängen. Deswegen übernimmt der Verein für Bewerber:innen, die begründen können, warum sie eine Förderung benötigen, die Kosten des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens.
Wer kann den Förderantrag stellen?
Du kannst dich bewerben, wenn es deine (familiäre) wirtschaftliche Situation nicht erlaubt, die mit dem Bewerbungsverfahren verbundenen Kosten zu tragen. Dies musst du im Antragsformular kurz schriftlich begründen.
Fragen zum Bewerbungsstipendium?
Unsere Absolventin Lena Färber hilft dir gerne weiter!
Lena Färber
Bucerius Alumni e.V.
