Deutschlandstipendium

300 EUR pro Monat für Lebenshaltungskosten

Als Studierende:r der Bucerius Law School kannst du dich für ein Deutschlandstipendium bewerben, das dir über ein Jahr 300 Euro pro Monat gewährt.

Das Programm ist eine Initiative des ehemaligen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (jetzt: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt). Gefördert werden Kandidat:innen mit herausragenden Leistungen und besonderem Potenzial. Zusätzlich spielen soziales Engagement sowie das Überwinden persönlicher oder bildungsbezogener Hürden eine Rolle bei der Auswahl.

Der nächste Bewerbungszeitraum beginnt voraussichtlich Ende Juli 2026 und läuft bis Anfang September 2026. Die konkreten Daten werden rechtzeitig veröffentlicht.

Bewerbung

Bewerben können sich alle an der Bucerius Law School immatrikulierten Studierenden – außer Promotionsstudierenden. Das wichtigste in diesem Abschnitt ist die Bewerbung.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung läuft über ein Bewerbungsformular (der Link wird ab Ende Juli 2026 hier verfügbar sein).

Wichtig: Bitte stelle die unten genannten Unterlagen vorab in einer einzigen zusammenhängenden pdf-Datei zusammen und lade sie am Ende des Formulars hoch. Benenne die Datei wie folgt: „Nachname Bucerius-Jahrgang Deutschlandstipendium Bewerbung“.

Erforderlich sind:

  • Motivationsschreiben (max. zwei Seiten), bei Bedarf mit Fokus auf
    • gesellschaftliches Engagement
    • besondere Hürden in der eigenen Bildungsbiografie
       
  • tabellarischer Lebenslauf (max. zwei Seiten)
     
  • ggf. Nachweise für das gesellschaftliche Engagement oder die genannten Hürden. Eine Bescheinigung über ein Engagement sollte Tätigkeit, Zeitraum und zeitlichen Aufwand enthalten.
     
  • Für Studierende ab dem dritten Fachtrimester: aktueller Leistungsnachweis (Intranet). Bitte berechne
    a) den einfachen Durchschnitt aller juristischen Pflichtkurse (im Leistungsnachweis fett markiert) sowie
    b) den einfachen Durchschnitt aller bisher vorliegenden Noten an der BLS. Beide Werte werden im Bewerbungsformular eingetragen.
     
  • Für Studierende mit abgeschlossenem LL.B.: zusätzlich das Bachelorzeugnis
     
  • Für Studienanfänger:innen: Kopie des Abiturzeugnisses

Bewerbungsfrist

Die vollständigen Unterlagen müssen bis Anfang September 2026 eingereicht sein (genaues Datum folgt). Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs.

Nicht frist- oder formgerecht eingereichte Bewerbungen können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

Die Auswahlkommission trifft ihre Entscheidung voraussichtlich Ende September. Bitte verzichte auf Nachfragen zum Bearbeitungsstand – alle Bewerber:innen erhalten eine Rückmeldung per E-Mail, sobald die Entscheidung feststeht.

Hintergrund & Vergabe

Das Deutschlandstipendium ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und basiert auf dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) sowie der Stipendienprogramm-Verordnung (StipV). Seit 2011 wird es auch an der Bucerius Law School vergeben. Dank der Co-Finanzierung vieler privater Fördernden konnten bisher 210 Studierende unterstützt werden.

Über die Vergabe entscheidet eine Kommission unter dem Vorsitz von Andrea Leuck-Baumanns, die Relations & Development an der Bucerius Law School leitet. Die Förderung läuft in der Regel für ein Jahr – von Oktober bis September – und kann nach Ablauf erneut beantragt werden.

Gemäß Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 gilt für die Auswahl, dass die Entscheidung anhand einer Gesamtbetrachtung von drei Kriterien getroffen wird: 

  • Engagement
  • schulische Leistungen
  • akademische Leistungen

Sowie die Überwindung bildungsbiografischer Hürden. Solche Hürden können zum Beispiel finanzielle, soziale, familiäre oder persönliche Faktoren sein. Dazu zählen unter anderem körperliche Einschränkungen, ein Migrations- oder Fluchthintergrund, die Betreuung oder Pflege von Angehörigen oder eine Familie ohne Hochschulerfahrung.

Leistungen & Kombinierbarkeit

Das Stipendium unterstützt Studierende mit 300 Euro pro Monat. Dabei kommen 150 Euro von privaten Fördernden, der gleiche Betrag wird vom Bund ergänzt. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das Deutschlandstipendium wird unabhängig vom Einkommen vergeben und lässt sich mit BAföG kombinieren.

Eine gleichzeitige Förderung durch andere leistungsabhängige, materielle Programme der Begabtenförderungswerke, des DAAD, der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung oder anderer in- oder ausländischer Institutionen ist grundsätzlich ausgeschlossen – außer der Gesamtbetrag liegt pro Semester bei weniger als 30 Euro monatlich. Einen Rechtsanspruch auf ein Deutschlandstipendium gibt es nicht.

Vertraulichkeit

Wir garantieren allen Kandidat:innen einen vertraulichen Umgang mit ihren Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zur Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums genutzt und nur den zuständigen Mitarbeitenden sowie den Mitgliedern der Auswahlkommission zugänglich gemacht.

Fragen zum Deutschlandstipendium?

Stefanie Lohrmann

Koordinatorin Deutschlandstipendium
deutschlandstipendium(at)law-school.de

Weitere Stipendienangebote

Jura-Stipendium der Bucerius Law School

Mit Vollstipendien für Studiengebühren und Lebenshaltungskosten fördern wir die Vielfalt auf unserem Campus.

Dr. Willy Rebelein-Stipendien

Die Dr. Willy Rebelein-Stiftung vergibt Voll- oder Teilstipendien zur Finanzierung der Studienbeiträge für Studierende mit Behinderung.

Stipendien der Begabtenförderungswerke

Die insgesamt 13 Begabtenförderwerke in Deutschland fördern besonders leistungsstarke und begabte Studierende.

Stipendien für die Bewerbung

Der Bucerius Alumni e.V. übernimmt für dich die Kosten für das Bewerbungsverfahren und den Erwerb des Sprachzertifikats.

Auslandsstipendien

Auch für das obligatorische Auslandstrimester stehen verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung.