Das Jura-Stipendium

Für Vielfalt auf unserem Campus

Mit dem Jura-Stipendium will die Bucerius Law School einen Beitrag zur Steigerung der Diversität in der juristischen Ausbildung leisten.

Denn vielfältige Perspektiven bereichern den konstruktiv-kritischen Austausch auf unserem Campus und letztlich weit darüber hinaus unser gesamtes Rechtssystem.

Deshalb richtet sich das Stipendienprogramm spezifisch an talentierte junge Menschen, die bis heute im Jurastudium unterrepräsentiert sind.

Auswahlkriterien für das Jura-Stipendium

Du kannst dich für das Jura-Stipendium bewerben, wenn du BAföG-berechtigt bist oder ein besonderer finanzieller Unterstützungsbedarf besteht.

Du solltest darüber hinaus begründen können, warum deine persönliche Perspektive zur Vielfalt auf dem Campus beiträgt, zum Beispiel...

  • ... weil du aus einem nichtakademischen Elternhaus stammst,
  • ... weil du oder deine Eltern nicht in Deutschland geboren wurden,
  • ... weil du nach Deutschland flüchten musstest,
  • ... weil du mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung lebst,
  • ... weil du dich um einen pflegebedürftigen Menschen kümmerst,
  • ... weil du mit Kind studieren wirst oder
  • ... weil du in deinem Leben mehrfach Diskriminierungserfahrungen gemacht hast.

Umfang des Jura-Stipendiums

Das Jura-Stipendium beinhaltet in jedem Fall einen Zuschuss zu deinen Lebenshaltungskosten i.H.v. 300 EUR monatlich – und das fest planbar für das gesamte Studium (13 Trimester)!

Darüber hinaus ist ein Erlass der Studienbeiträge von 50% oder sogar 100% möglich. Über die Höhe des Erlasses entscheidet die Auswahlkommission.

Kombinierbarkeit

Das Jura-Stipendium kann mit diversen anderen Formen der finanziellen Unterstützung kombiniert werden, z.B. mit Stipendien der Begabtenförderungswerke oder dem B-First-Stipendium der Claussen-Simon-Stiftung. In dem Zeitraum, in dem du Zahlungen aus dem anderen Stipendium erhältst, ruhen lediglich die Zahlungen des im Stipendium enthaltenen Beitrags zu deinen Lebenshaltungskosten.

Das Jura-Stipendium ist außerdem uneingeschränkt kombinierbar mit BAföG, denn beim Jura-Stipendium handelt es sich im Sinne des BAföG um ein „begabungs- und leistungsabhängiges“ Stipendium. Die Zahlungen werden daher auf deine BAföG-Unterstützungen nicht angerechnet.

Das Jura-Stipendium lässt sich ebenfalls mit dem Umgekehrten Generationenvertrag (UGV) kombinieren.

Bei erfolgreicher Bewerbung um das Jura-Stipendium wirst du automatisch auch in die Auswahl für ein Deutschlandstipendium der Bucerius Law School einbezogen. Solltest du ein Deutschlandstipendium erhalten, ruhen in diesem Zeitraum die Zahlungen des Jura-Stipendiums.

Bewerbungs- und Auswahlprozess

Die Bewerbung für das Jura-Stipendium ist nach dem schriftlichen Auswahlverfahren und der Einladung zum mündlichen Verfahren möglich und nur in dem Jahr, in dem das Studium auch begonnen werden soll; Bewerber:innen um einen Studienplatz, die diesen erst im darauf folgenden Jahr antreten möchten, bewerben sich bitte entsprechend erst im Jahr ihres Studienbeginns.

Wenn wir dir einen Studienplatz anbieten können, erfolgt anschließend die Einladung zu einem kurzen (Online-)Auswahlgespräch, das einige Tage nach dem mündlichen Auswahlverfahren stattfindet.

Die vier- bis fünfköpfige Auswahlkommission besteht aus Mitarbeiter*innen der Bucerius Law School, Alumni, sowie ggf. einem Förderer der Hochschule.

Sollte deine Bewerbung für das Jura-Stipendium nicht erfolgreich sein, steht dir natürlich zu jeder Zeit auch die Finanzierung der Studiengebühren über den Umgekehrten Generationenvertrag offen.

Bewerbungsunterlagen

Für die Bewerbung um das Jura-Stipendium benötigst Du folgende Unterlagen:

  • Ausdruck eines Online-BAFöG-Rechners oder gesonderte Begründung finanzieller Härten sowie aktueller Steuerbescheid der Erziehungsberechtigten
  • Bewerbungsschreiben mit Erläuterung zu den genannten Auswahlkriterien (1- 2 Seiten)
  • tabellarischer Lebenslauf (max. 1 Seite)
  • Kontaktdaten (Telefonnummer und Mail-Adresse) einer Referenz aus dem persönlichen Umfeld (z.B. Lehrkraft, Pastorin, Trainer im Sportverein, etc.), die damit einverstanden ist, dass wir sie ggf. kontaktieren.

Bewerbungsunterlagen sind zusammengefasst in einer einzigen PDF-Datei und ausschließlich per E-Mail an jurastipendium(at)law-school.de zu senden. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, sollten Sie nicht innerhalb weniger Tage eine Eingangsbestätigung erhalten.

Unabhängige Vergabe

Entscheidungen zur Vergabe der Jura-Stipendien werden in einem eigenen Auswahlgespräch durch eine separate Auswahlkommission der Bucerius Law School getroffen.

Die Vergabe der Studienplätze verläuft demnach vollkommen unabhängig von der Vergabe der Stipendien.

Die Zusage für das Stipendium erfolgt vor Ablauf der Frist zur Annahme des Studienangebots.

Prof. Dr. Michael Grünberger

Ein persönliches Anliegen

"Als Nichtakademikerkind aus einfachsten Verhältnissen weiß ich den Wert von Bildung ganz besonders zu schätzen. Mir ist daher auch persönlich wichtig, dass alle jungen Menschen, die an der Bucerius Law School studieren möchten, sich das Studium leisten können – und sich dazugehörig fühlen können."
Prof. Dr. Michael Grünberger, Präsident der Bucerius Law School
Jura Stipendium: Zitat Studierender

Es ist nicht wichtig, wo du herkommst, sondern wo du hinwillst

"An der Bucerius Law School ist es nicht wichtig, wo du herkommst, sondern wo du hinwillst. Weder in der Vertragsrechtsklausur noch beim Flunkyball spielen auf dem Campus hat mir mein nicht-akademischer Hintergrund Vor- oder Nachteile verschafft."
Student aus dem Jahrgang 2017
Jura Stipendium: Zitat Dieter Becken

Junge Menschen bei ihrer Erfolgsgeschichte unterstützen

"Der Erfolg unseres Unternehmens beruht auf Fairness und Nachhaltigkeit, aber auch harter Arbeit. Mit Stipendien wollen meine Familie und ich junge Menschen, die bereits Bildungshürden gemeistert haben, bei ihrer eigenen Erfolgsgeschichte unterstützen."
Dieter Becken, Hamburger Familienunternehmer und Förderer des Stipendiums

Hintergrund – Die Förderer des Stipendienprogramms

Die Bucerius Law School als private Hochschule und Stiftungshochschule versteht sich nicht nur als Ort der Exzellenz, sondern auch der Diversität. Um dieses Ziel zu erreichen, fühlen wir uns in besonderem Maße dazu verpflichtet den Zugang zur Hochschule weitestgehend unabhängig von der Finanzkraft zu ermöglichen. Dabei wissen wir mit dem Familienunternehmen Becken, der internationalen Wirtschaftskanzlei DLA Piper und der Momeni Group Foundation starke Partner an unserer Seite. Mit ihrer Hilfe können wir die Stipendiat:innen des Jura-Stipendiums frühzeitig, verlässlich und substantiell bei ihren Lebenshaltungskosten in Hamburg unterstützen.

Fragen zum Jura-Stipendium?

Thies Hauck

Hochschulentwicklung

Weitere Stipendienangebote

Dr. Willy Rebelein-Stipendien

Die Dr. Willy Rebelein-Stiftung vergibt Voll- oder Teilstipendien zur Finanzierung der Studienbeiträge für Studierende mit Behinderung.

Deutschland-Stipendien

Das einkommensunabhängige Deutschlandstipendium fördert Studierende mit 300 Euro pro Monat und ist mit BAföG kombinierbar.

Stipendien der Begabtenförderungswerke

Die insgesamt 13 Begabtenförderwerke in Deutschland fördern besonders leistungsstarke und begabte Studierende.

Stipendien für die Bewerbung

Der Bucerius Alumni e.V. übernimmt für dich die Kosten für das Bewerbungsverfahren und den Erwerb des Sprachzertifikats.

Auslandsstipendien

Auch für das obligatorische Auslandstrimester stehen verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung.