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Heute studieren, morgen bezahlen
Umgekehrter Generationenvertrag
An der Bucerius Law School studieren die, die etwas leisten wollen. Nicht nur die, die es sich leisten können.
Wer im Auswahlverfahren erfolgreich ist, soll an der Bucerius Law School studieren können — unabhängig von finanziellen Mitteln.
Dank des Umgekehrten Generationenvertrags (UGV) fallen während des Studiums keine Studiengebühren an. Die zahlst du erst, wenn du im Beruf stehst und ein gewisses Mindesteinkommen erhältst.

Deine ganz persönliche Unabhängigkeitserklärung
Dank des UGV kannst du dein Studium an der Bucerius Law School vollständig selber finanzieren. Die Finanzierung ist unkompliziert, flexibel und sicher.
Dieses Finanzierungsmodell steht uneingeschränkt allen Studierenden der Bucerius Law School zur Verfügung. Nach Erhalt deines Studienplatzangebots erhältst du alle weiteren Informationen und kannst dich für den UGV anmelden.
Einfach, fair, solidarisch
Mit dem Umgekehrten Generationenvertrag (UGV) übernimmt die Bucerius Studierendenfördergesellschaft mbH deine Studiengebühren in Höhe von 5.400 Euro pro Trimester.
Während des Studiums musst du also keine Gebühren zahlen. Erst wenn du ins Berufsleben startest und ein jährliches Mindesteinkommen von 35.000 Euro brutto erreichst, gibst du über zehn Jahre einen festen Anteil deines Einkommens an die Studierendenfördergesellschaft zurück.
Diese Rückzahlungen fließen wiederum in die Finanzierung der Studiengebühren der nächsten Studierenden-Generation. Du unterstützt mit deinem Beitrag also direkt diejenigen, die nach dir studieren.
- Bei einer vollständigen Finanzierung aller 12 Trimester (5.400 Euro × 12 = 64.800 Euro) beträgt dein Rückzahlungssatz 9 % deines monatlichen Bruttoeinkommens.
- Natürlich kannst du dich auch für eine Teilfinanzierung entscheiden – etwa über 25 %, 50 % oder 75 % der Studiengebühren. In diesem Fall reduziert sich der Rückzahlungssatz entsprechend auf 2,25 %, 4,5 % oder 6,75 % deines monatlichen Bruttoeinkommens.
Finanzierung, die zu deinem Leben passt
Der Umgekehrte Generationenvertrag (UGV) passt sich deiner finanziellen Situation nach dem Studium an – und unterscheidet sich damit deutlich von einem klassischen Darlehen.
Verdienst du weniger als 35.000 Euro brutto im Jahr, setzt die Rückzahlung aus. Du zahlst also nur dann, wenn dein Einkommen das vorgesehene Niveau erreicht.
Egal, welchen Weg du nach dem Jurastudium einschlägst – ob du promovierst, eine Auszeit planst, reist oder dich um Familie kümmerst – mit dem UGV bleibst du finanziell flexibel. Auch bei gesundheitlich bedingten Pausen bist du abgesichert.
Vertragserfüllung
Deine Zahlungsverpflichtung ist sowohl zeitlich als auch betragsmäßig begrenzt. Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald eine der folgenden Bedingungen eintritt:
- du hast über einen Zeitraum von zehn Jahren Rückzahlungen geleistet
- seit deinem Studienabschluss sind 20 Jahre vergangen – unabhängig davon, wie viel du gezahlt hast
- du hast das Doppelte der ursprünglichen Studiengebühren inklusive Inflationsausgleich zurückgezahlt
Zusätzliche Unterstützung
Wenn du den Umgekehrten Generationenvertrag (UGV) für die Finanzierung deiner Studienbeiträge nutzt, kannst du darüber hinaus auch einen Teil deiner monatlichen Lebenshaltungskosten abdecken.
Zu Beginn des Vertrags legst du selbst fest, wie viel Unterstützung du benötigst: 200, 400 oder 600 Euro pro Monat stehen zur Auswahl.
Bei einer monatlichen Auszahlung von 200 Euro läuft die Finanzierung über die gesamten 13 Trimester. Entscheidest du dich für 400 oder 600 Euro, beträgt die anfängliche Laufzeit 24 Monate. Diese kannst du bei Bedarf um weitere 24 Monate verlängern. Die Konditionen entsprechen dabei denen des regulären UGV für die Studienbeiträge.
| Laufzeit | Monatliche Auszahlung | Gesamtsumme | Rückzahlungssatz |
|---|---|---|---|
| 48 Monate | 600 Euro | 28.800 Euro | 4,8% |
| 48 Monate | 400 Euro | 19.200 Euro | 3,2% |
| 24 Monate | 600 Euro | 14.400 Euro | 2,4% |
| 24 Monate | 400 Euro | 9600 Euro | 1,6% |
| 12 Monate | 200 Euro | 10.800 Euro | 1,8% |
| 12 Monate | 400 Euro | 21.600 Euro | 3,6% |
Auslandsfinanzierung
Auch wenn du während deines Auslandstrimesters an der Gasthochschule keine Studiengebühren zahlst, entstehen meist zusätzliche Ausgaben – etwa für Reise, Unterkunft oder Lebenshaltung vor Ort.
Über den Umgekehrten Generationenvertrag (UGV) kannst du für diesen Zeitraum eine flexible Unterstützung zwischen 2.000 und 5.000 Euro erhalten.
Die Vergabe dieser UGVs ist nicht limitiert, du kannst den Antrag also unabhängig von der Zahl anderer Teilnehmender stellen.
Wenn es den UGV nicht gäbe, hätte ich mich nicht beworben
"In meiner Familie bin ich die Erste, die ihr Abitur gemacht hat. Meine Mutter hat mich alleinerziehend großgezogen. Mein Vater, der nie Unterhalt für mich gezahlt hat, ist meines Wissens nach arbeitslos. Vor diesem Hintergrund war es eine denkbar hohe (finanzielle) Hürde für mich, an einer Privatuni zu studieren. Wenn es den UGV nicht gäbe, hätte ich mich nicht beworben."
Fragen zum Umgekehrten Generationenvertrag?
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