Heute studieren, morgen bezahlen

So funktioniert der Umgekehrte Generationenvertrag (UGV)

An der Bucerius Law School studieren die, die etwas leisten wollen. Nicht nur die, die es sich leisten können.

Wer im Auswahlverfahren erfolgreich ist, soll an der Bucerius Law School studieren können — unabhängig von finanziellen Mitteln.

Dank des Umgekehrten Generationenvertrags (UGV) fallen während des Studiums keine Studiengebühren an. Die zahlst du erst, wenn du im Beruf stehst und ein gewisses Mindesteinkommen erhältst.

Deine ganz persönliche Unabhängigkeitserklärung

Dank des UGV kannst du dein Studium an der Bucerius Law School vollständig selber finanzieren. Die Finanzierung ist unkompliziert, flexibel und sicher.

Dieses Finanzierungsmodell steht uneingeschränkt allen Studierenden der Bucerius Law School zur Verfügung.

Nach Erhalt deines Studienplatzangebots erhältst du alle weiteren Informationen und kannst dich für den UGV anmelden.

    Das Prinzip: simpel, sicher, solidarisch

    Beim Abschluss eines UGV übernimmt die Bucerius Studierendenfördergesellschaft mbH die Zahlung deiner Studiengebühren i.H.v. 5.200 EUR pro Trimester.

    Für dich fallen während des Studiums also keine Studiengebühren an.

    Nach Eintritt in das Berufsleben und nach Erreichen eines jährlichen Mindesteinkommens von 35.000 Euro brutto zahlst du im Gegenzug über den Zeitraum von 10 Jahren einen Teil deines Einkommens an die Studierendenfördergesellschaft zurück.

    Aus den Rückzahlungen — die in Summe höher ausfallen können als die nominalen Studiengebühren — werden die Studiengebühren für die nächste Generation von Studierenden finanziert. Mit dem UGV leistest du so einen Solidar-Beitrag für diejenigen, die nach dir kommen werden.

    • Im Falle einer Vollfinanzierung der Studiengebühren (5.200 EUR x 12 Trimester = 62.400 EUR) liegt der Rückzahlungssatz bei 9% deines monatlichen Bruttoeinkommens.
       
    • Auch eine Teilfinanzierung für 25%, 50% oder 75% der Studiengebühren ist möglich. Der Rückzahlungssatz passt sich dann proportional auf 2,25%, 4,5% oder 6,75% deines monatlichen Bruttoeinkommens an.

    Eine Finanzierung, die sich deinem Leben anpasst

    Der UGV hat den Vorteil, dass sich die spätere Zahlung an deine Einkommenssituation nach dem Studium anpasst. Dies unterscheidet den UGV von einem Darlehen.

    Hinzu kommt, dass bei einem Brutto-Einkommen von weniger als 35.000 EUR pro Jahr die Rückzahlung entfällt.

    Ganz gleich also, wofür du dich nach dem Jurastudium entscheidest – ob du promovierst, eine Weltreise machst, eine Auszeit nimmst oder dich der Kindererziehung widmest – bist du mit dem UGV auf der sicheren Seite. Das Gleiche gilt auch, solltest du aus gesundheitlichen Gründen deine Berufstätigkeit unterbrechen müssen.

    Erfüllung des Vertrages

    Die maximale Zahlung ist zeitlich und vom Betrag her begrenzt. Dein Vertrag ist erfüllt, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:

    • du hast insgesamt zehn Jahre lang Rückzahlungen getätigt,
    • es sind 20 Jahre seit Studienabschluss vergangen — egal ob und wie viel du zurückgezahlt hast, oder
    • du hast das Doppelte der ursprünglichen Studiengebühren plus Inflationsausgleich gezahlt.

    Finanzierung von Lebenshaltungskosten mit dem UGV

    Solltest du den UGV zur Finanzierung deiner Studienbeiträge nutzen, kannst du zusätzlich auch einen Teil deiner monatlichen Lebenshaltungskosten über dieses Modell finanzieren.

    Du bestimmst zu Vertragsbeginn die Höhe deines Bedarfs: 200, 400 und 600 Euro monatliche Unterstützung sind möglich.

    Bei 200 Euro beträgt die Laufzeit die vollen 13 Trimester. Entscheidest du dich für 400 oder 600 Euro monatliche Auszahlung, kannst du in einem ersten Schritt eine Vertragslaufzeit von jeweils 24 Monate wählen und bei Bedarf für weitere 24 Monate verlängern. Die Konditionen entsprechen den regulären UGV-Konditionen für die Studienbeiträge:

    Laufzeit Monatliche Auszahlung Gesamtsumme Rückzahlungssatz
    48 Monate 600 Euro 28.800 Euro 4,8%
    48 Monate 400 Euro 19.200 Euro 3,2%
    24 Monate 600 Euro 14.400 Euro 2,4%
    24 Monate 400 Euro 9600 Euro 1,6%
    12 Monate 200 Euro 10.800 Euro 1,8%
    12 Monate 400 Euro 21.600 Euro 3,6%

    Finanzierung deines Auslandstrimesters mit dem UGV

    Auch wenn während des obligatorischen Auslandstrimesters keine Studiengebühren an deiner Gasthochschule anfallen, bringt diese Zeit einige zusätzliche Kosten mit sich, z.B. für die Reise und die Unterkunft vor Ort.

    Der UGV für das Auslandstrimester kann für eine beliebige Summe zwischen 2.000 und 5.000 Euro abgeschlossen werden.

    Die Anzahl der zu vergebenen UGVs ist auch in diesem Fall nicht begrenzt.

    Wenn es den UGV nicht gäbe, hätte ich mich nicht beworben

    "In meiner Familie bin ich die Erste, die ihr Abitur gemacht hat. Meine Mutter hat mich alleinerziehend großgezogen. Mein Vater, der nie Unterhalt für mich gezahlt hat, ist meines Wissens nach arbeitslos. Vor diesem Hintergrund war es eine denkbar hohe (finanzielle) Hürde für mich, an einer Privatuni zu studieren. Wenn es den UGV nicht gäbe, hätte ich mich nicht beworben."
    Studentin aus dem Jahrgang 2018

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