Der Umgekehrte Generationenvertrag
Von einer Studierenden-Generation zur nächsten
Mit dem Umgekehrten Generationenvertrag zahlst du während deines Studiums keine Studienbeiträge. Du zahlst sie erst, wenn du im Beruf stehst und ein Mindesteinkommen erreicht hast.
Das Prinzip
Beim Abschluss eines UGV werden die Kosten des Studiums von der Bucerius-Studierendenfördergesellschaft für dich beglichen. Du verpflichtest dich im Gegenzug, nach Eintritt in das Berufsleben und nach Erreichen eines Mindesteinkommens (30.000 Euro brutto) 10 Jahre lang 9 Prozent deines Einkommens in den von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius geschaffenen Fonds der Studierendenfördergesellschaft zu zahlen.
Mit diesen Zahlungen werden dann die Studienbeiträge derjenigen Studentinnen und Studenten gezahlt, die sich in Zukunft ebenfalls für dieses Modell entscheiden werden.
Die Vorteile
Der UGV hat den Vorteil, dass sich die spätere Zahlung an deine Einkommenssituation nach dem Studium anpasst. Dies unterscheidet den UGV von einem Darlehen. Hinzu kommt, dass bei geringem Einkommen (z.B. im Referendariat oder in der Elternzeit) keine Zahlungsverpflichtung besteht: Verdienst du wenig, so zahlst du auch wenig. Verdienst du viel, dann zahlst du auch mehr – immer aber den festgelegten Prozentsatz deines Einkommens.
Freiraum für die Lebensplanung
Der UGV lässt dir also Freiraum bei deiner Lebensplanung: Ganz gleich, wofür du dich nach dem Jurastudium entscheidest – ob du promovierst, eine Weltreise machst, eine Auszeit nimmst oder dich später der Kindererziehung widmest – in dieser Zeit hast du wenig oder kein Einkommen, so dass auch deine Zahlungspflicht entfällt. Das Gleiche gilt erst recht dann, wenn du beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen deine Berufstätigkeit unterbrechen musst.
Erfüllung des Vertrages
Die maximale Zahlung ist zeitlich und vom Betrag her begrenzt. Dein Vertrag ist erfüllt, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
- Du hast insgesamt zehn Jahre lang gezahlt,
- du hast das Doppelte der ursprünglichen Studienbeiträge (4.700 Euro pro Trimester) plus Inflationsausgleich gezahlt,
- es sind 20 Jahre seit Studienabschluss vergangen.
Die Vergabe
Der UGV steht allen neuen Studierenden der Hochschule offen und es gibt keine Obergrenze pro Jahrgang.
Im Falle eines Studienplatzangebots erhältst du alle weiteren Informationen, denn erst dann stellt sich vonseiten der Hochschule die Frage, wie du dein Studium finanzieren möchtest.

Nima Fannipour, Student
"Ich glaube, der UGV ist ein richtiger Schritt, um gleiche Chancen auf Bildung zu ermöglichen, und ich bin froh, dass ich ihn in Anspruch nehmen kann."

Karen Varón Romero, Studentin
"Ich bin sehr dankbar, dass es den UGV gibt, denn er bietet mir während des Studiums finanzielle Sicherheit und damit die Möglichkeit, mich voll und ganz auf die Ausbildung zu konzentrieren."
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