Labor für innovative Lehrmethoden

Das Labor für innovative Lehrmethoden (Learning Innovation Lab, LIL) an der Bucerius Law School ist Dienstleister für alle unsere Lehrenden, die sich über neue Methoden in der Lehre informieren oder konkrete Projekte umsetzen möchten.

Kontinuierliche Innovation der juristischen Ausbildung

Die Gründung des LIL im Jahr 2020 ist der jüngste Schritt einer andauernden Entwicklung, die mit Gründung der Bucerius Law School im Jahr 2000 begonnen hat: die laufende Innovation der juristischen Ausbildung in Deutschland. Viele – teils ausgezeichnete oder durch Drittmittel geförderte – Lehrveranstaltungen der Bucerius Law School unterstreichen, dass wir unsere führende Rolle in der Ausbildung junger Jurist:innen weiter wahrnehmen und insbesondere im digitalen Bereich weiter ausbauen möchten. Diesen Bemühungen soll mit dem LIL ein gemeinsames Zuhause gegeben werden. So kann nicht nur Wissen gebündelt und Kompetenz ausgebaut werden, sondern es gibt auch einen zentralen Ansprechpartner für alle, die Ideen zur Innovation der Lehre haben.

Förderer des Projekts
„Digitales Skript“

Wir bedanken uns an dieser Stelle ausdrücklich für die großzügige finanzielles Förderung unseres aktuellen Projektes „Digitales Skript“ durch die Claussen-Simon-Stiftung und den Bucerius Alumni e.V.

Freie Lernmaterialien in Zeiten von Corona

Um Jurastudierende in ganz Deutschland beim Selbststudium in Zeiten der Corona-Pandemie zu unterstützen, haben wir uns entschlossen, eine Vielzahl unserer digitalen Lernmaterialien frei zugänglich zu machen. Von Vorlesungsaufzeichnungen über Lehrvideos bis zu unserem Digitalen Fallbuch ist alles dabei!

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Aktivitäten des LIL

Lehrvideos

Neben Lehrvideos, die speziell an einzelne Lehrveranstaltungen angepasst sind, produziert das LIL auch für sich stehende Lehrvideos. Diese sind in aller Regel unter einer CC Lizenz veröffentlicht und können von allen Lehrenden, die das gerne möchten, verwendet werden. Schließlich muss das Rad ja nicht von jedem neu erfunden werden und wir als Hochschule halten Open Access für eine bedeutsame Entwicklung. Diese Lehrvideos haben meist ein relativ spezifisches Thema. Das liegt einerseits daran, dass sie dann besser mit anderen Materialien kombinierbar sind, aber natürlich auch daran, dass die Medienkonsumgewohnheiten junger Menschen eher dahin gehen, verschiedene Medien in kürzeren Zeiträumen zu konsumieren. Hier halten wir uns natürlich immer auf dem Laufenden über den Stand der didaktischen Forschung und versuchen diese Erkenntnisse so gut wie möglich in unsere Lernmedien einzubinden.

Beispiel eines Lehrvideos

Ein schönes Beispiel für ein alleinstehendes Lehrvideo ist das Video zum Verwaltungsakt von Dr. Volker Steffahn.

Blended-Learning-Konzepte

Die Bucerius Law School ist eine Präsenzhochschule – das weiß jeder, der schon einmal den Law-School-Spirit auf unserem Campus erlebt hat. Dass wir keine virtuelle Hochschule sein wollen, heißt aber nicht, dass wir kein digitaler Campus mit digitalen Lehrinhalten sein möchten. Deshalb entwickeln wir laufend neue Lehrkonzepte – unter anderem nach dem Blended Learning-Prinzip. Unsere Studierenden werden in interaktiven Videos aktiviert, und erlernen Grundlagen so systematisch und nachhaltig. Erlerntes wird in Präsenzeinheiten vertieft und diskutiert. So gibt es weniger "Frontalunterricht" und mehr Zeit für das akdemische Gespräch – in einer diskursiven und textbasierten Disziplin wie der Rechtswissenschaft ein echter Fortschritt.

Beispiel eines Blended-Learning-Konzepts

Interesse an einer Blended-Learning Reihe? Eine davon ist auf YouTube frei verfügbar.

Videokorrektur

Zusammen mit dem Zentrum für juristisches Lernen haben wir 2019 die so genannte Videokorrektur eingeführt. Das Prinzip ist schnell erklärt: Anstatt eine geschriebenen Klausur mit unleserlichen Notizen und einem manchmal nur mäßig hilfreichen Votum samt Note zurück zu bekommen, bietet die Videokorrektur Studierenden die Möglichkeit, der Korrektorin oder dem Korrektor beim Korrigieren über die Schulter zu schauen. Die Korrektor:innen erhalten die Klausuren als .pdf-Datei, schauen sie auf ihrem Computer an, gehen sie Stück für Stück durch und alles was sie währenddessen auf ihrem Bildschirm zeigen oder den Studierenden sagen, wird aufgezeichnet. Die Videodatei wird den Studierenden zurück geschickt, so dass diese ihre Klausuren dann viel detaillierter nachbereiten können. Es gilt wie immer: Fehler machen ist nur dann ein Problem, wenn man nicht aus ihnen lernt.

Blogbeitrag zur Videokorrektur

Weitere Informationen zu unserer Videokorrektur gibt es in diesem Blogbeitrag für das Hochschuleforum Digitalisierung.

Hamburg