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Die volljuristische Ausbildung in Deutschland
Die volljuristische Ausbildung läuft bundesweit einheitlich ab. Egal ob du Anwält:in, Staatsanwält:in oder Richter:in werden möchtest – der Weg ist gesetzlich festgelegt und für alle gleich.
Auch das Jurastudium an der Bucerius Law School folgt diesen Vorgaben. Mit deinem Abschluss stehen dir dieselben Karrieremöglichkeiten offen wie nach jedem anderen Jurastudium. Der Unterschied: Mit Jura Plus eröffnen sich zusätzliche Perspektiven.
Der Begriff "volljuristisch" bedeutet konkret: Du kannst die klassischen juristischen Berufe ausüben. Voraussetzung dafür sind ein abgeschlossenes Jurastudium, ein zweijähriges Referendariat und zwei bestandene Staatsexamina.
Die beiden Phasen der volljuristischen Ausbildung im Überblick:
Jurastudium
Die erste und zeitlich aufwändigste Stufe, die es bei einer volljuristischen Ausbildung zu meistern gilt, ist das Jurastudium (oder Studium der Rechtswissenschaften) an einer juristischen Fakultät mit dem Ausbildungsziel "Erste Prüfung/Erstes Staatsexamen". Dieser Teil der Ausbildung ist das, was mindestens auch die Bucerius Law School anbietet. Bundesweit dauert dieser Teil der Ausbildung zurzeit durchschnittlich fünf Jahre. An der Bucerius Law School ist das Studium mit rund vier Jahren rund ein Jahr kürzer.
Erste Prüfung/Erstes Staatsexamen
Das Studium wird abgeschlossen mit der so genannten Ersten Prüfung. Die Erste Prüfung setzt sich zusammen aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (wird von den Hochschulen abgenommen) und der staatlichen Pflichtfachprüfung (wird von der staatlichen Prüfungsbehörde abgenommen – in Hamburg Justizprüfungsamt). Die Prüfung nimmt insgesamt etwa ein halbes Jahr in Anspruch.
Referendariat
Es folgt der zweijährige Vorbereitungsdienst, das Referendariat, das in jedem Bundesland absolviert werden kann. Man arbeitet während des Referendariats an verschiedenen juristischen Pflicht- und Wahlstationen, wo man praktisch tätig wird und die verschiedenen Facetten der juristischen Arbeit kennen lernt. Das Referendariat in Hamburg beispielsweise hat folgende Struktur:
Die Pflichtstationen:
- Strafrechtsstation – 3 Monate an einem Amtsgericht in Strafsachen, einer Strafkammer oder einer Staatsanwaltschaft
- Zivilrechtsstation – 3 Monate an einem Amtsgericht oder Landgericht in Zivilsachen
- Verwaltungsstation – 3 Monate an einer Verwaltungsbehörde
- Rechtsanwaltsstation – 9 Monate bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin
Die beiden Wahlstationen:
- Wahlstation I – 3 Monate bei einer der drei erstgenannten Ausbildungsstationen oder bei einem nationalen Gericht, bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Verwaltungsbehörde oder an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
- Wahlstation II – 3 Monate an einer Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist.
Zweite Prüfung
Das Referendariat wird mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen, das wie die Erste Prüfung ebenfalls von den staatlichen Prüfungsstellen der Bundesländer abgenommen wird. Du legst das Zweite Staatsexamen in dem Bundesland ab, in dem du dein Referendariat durchgeführt hast. Auch diese Prüfung nimmt etwa ein halbes bis dreiviertel Jahr in Anspruch. Nach dem bestandenen Zweiten Staatsexamen ist die volljuristische Ausbildung, die für die Berufe Richterin/Richter, Staatsanwältin/Staatsanwalt, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Verwaltungsjuristin/Verwaltungsjurist im höheren Dienst Voraussetzung ist, abgeschlossen, und du kannst dich auf solche Stellen bundesweit bewerben.
Zusatzabschlüsse: Master und Promotion
Die meisten Jurastudierenden fokussieren sich auf das Zweite Staatsexamen. Daneben gibt es die Option, zu promovieren oder einen Master zu absolvieren. Für die klassische volljuristische Tätigkeit sind diese Abschlüsse nicht erforderlich, manche internationalen Wirtschaftskanzleien setzen sie jedoch voraus.
Ob du dich für einen Zusatzabschluss entscheidest, hängt von deinen beruflichen Zielen und fachlichen Interessen ab.
Ein im Ausland erworbener Master oder ein englischsprachiges Masterprogramm belegen deine Sprachkenntnisse und internationale Erfahrung.
Eine Promotion zeigt deine Fähigkeit zur wissenschaftlichen Vertiefung, zu selbständigem Arbeiten und Selbstorganisation.
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