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Die volljuristische Ausbildung
Die volljuristische Ausbildung ist in ganz Deutschland einheitlich organisiert. Unabhängig davon, ob du später als Anwält:in, Staatsanwält:in oder Richter:in arbeiten willst, durchläufst du denselben gesetzlich geregelten Ausbildungsweg wie alle anderen angehenden Jurist:innen.
Auch das Jurastudium an der Bucerius Law School orientiert sich vollständig an diesen Vorgaben. Dein Abschluss ist damit gleichwertig zu dem anderer Universitäten und eröffnet dir identische berufliche Optionen. Mit Jura Plus kommen zusätzliche Perspektiven hinzu, die über den klassischen Weg hinausgehen.
„Volljuristisch“ heißt: Du bist für die traditionellen juristischen Berufe qualifiziert. Dafür brauchst du ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften, ein zweijähriges Referendariat sowie zwei bestandene Staatsexamina.
Die volljuristische Ausbildung gliedert sich in zwei aufeinanderfolgende Phasen.
Jurastudium
Der erste und zugleich zeitintensive Abschnitt der volljuristischen Ausbildung ist das Jurastudium an einer juristischen Fakultät mit dem Ziel „Erste Prüfung/Erstes Staatsexamen“. Diese Phase bildet die Grundlage deiner Ausbildung und ist auch Teil des Studienangebots der Bucerius Law School.
Deutschlandweit dauert dieser Ausbildungsabschnitt aktuell im Schnitt etwa fünf Jahre. An der Bucerius Law School ist das Studium straffer organisiert und umfasst rund vier Jahre – damit erreichst du dein erstes großes Etappenziel etwa ein Jahr früher.
Erste Prüfung/Erstes Staatsexamen
Dein Studium endet mit der Ersten Prüfung. Sie besteht aus zwei Teilen: der universitären Schwerpunktbereichsprüfung an deiner Hochschule und der staatlichen Pflichtfachprüfung, die von der zuständigen Prüfungsbehörde abgenommen wird – in Hamburg durch das Justizprüfungsamt.
Für beide Prüfungsteile zusammen solltest du etwa ein halbes Jahr Prüfungszeit einplanen.
Referendariat
Nach dem Studium absolvierst du den zweijährigen Vorbereitungsdienst, das Referendariat. Diese Praxisphase kannst du in jedem Bundesland durchlaufen. Du arbeitest in festen Pflicht- und Wahlstationen, übernimmst praktische Aufgaben und lernst unterschiedliche Bereiche juristischer Tätigkeit direkt kennen.
In Hamburg ist das Referendariat klar strukturiert. Zu den Pflichtstationen zählen drei Monate Strafrecht, etwa an einem Amtsgericht, einer Strafkammer oder bei der Staatsanwaltschaft. Es folgen drei Monate Zivilrecht an einem Amts- oder Landgericht sowie drei Monate Verwaltung bei einer Behörde. Den größten Abschnitt bildet die neunmonatige Rechtsanwaltsstation in einer Kanzlei.
Ergänzt wird das durch zwei Wahlstationen à drei Monate. Die erste Wahlstation absolvierst du wahlweise in einer der genannten Stationen, an einem nationalen Gericht oder bei einer über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Behörde, auch an der Hochschule in Speyer. Die zweite Wahlstation findet bei einer geeigneten Ausbildungsstelle deiner Wahl statt und bietet dir zusätzlichen Gestaltungsspielraum.
Zweite Prüfung
Das Referendariat schließt du mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Diese Prüfung wird – wie die Erste Prüfung – von den staatlichen Prüfungsstellen der Länder organisiert. Du legst sie in dem Bundesland ab, in dem du dein Referendariat absolviert hast. Für das gesamte Prüfungsverfahren solltest du rund ein halbes bis dreiviertel Jahr einplanen.
Mit dem Bestehen ist die volljuristische Ausbildung abgeschlossen. Damit erfüllst du die Voraussetzung für Tätigkeiten als Richter:in, Staatsanwält:in, Rechtsanwält:in oder Verwaltungsjurist:in im höheren Dienst und kannst dich bundesweit auf entsprechende Positionen bewerben.
Zusatzabschlüsse: Master und Promotion
Viele Jurastudierende richten ihren Blick vor allem auf das Zweite Staatsexamen. Zusätzlich kannst du promovieren oder einen Masterabschluss erwerben. Für die klassische volljuristische Tätigkeit ist das nicht nötig, einige international ausgerichtete Wirtschaftskanzleien erwarten solche Qualifikationen jedoch.
Ob ein Zusatzabschluss für dich sinnvoll ist, hängt von deinen Karrierezielen und fachlichen Schwerpunkten ab.
Ein im Ausland erworbener oder englischsprachiger Master weist deine Sprachkompetenz und internationale Erfahrung nach und stärkt dein Profil im globalen Kontext.
Eine Promotion belegt deine Fähigkeit zur wissenschaftlichen Vertiefung sowie zu selbstständigem Arbeiten und strukturierter Eigenorganisation.
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