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Die volljuristische Ausbildung in Deutschland
Der Aufbau und Ablauf der volljuristischen Ausbildung ist deutschlandweit gleich. Egal also, ob du Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Staatsanwältin/Staatsanwalt oder Richterin/Richter werden willst, du musst immer dieselbe Ausbildung durchlaufen. Das ist sogar gesetzlich so geregelt.
Auch das Jurastudium an der Bucerius Law School muss sich an diese Regelungen halten. Mit einem Jurastudium an der Bucerius Law School stehen dir also alle Türen offen wie bei jedem anderen Jurastudium auch. Mindestens – denn mit Jura Plus öffnen sich zusätzlich weitere Türen für dich.
Erklärungsbedürftig ist in diesem Zusammenhang der Begriff "Volljurist/in" und "volljuristische Ausbildung". Einfach erklärt bedeutet "volljuristisch", dass du die klassischen juristischen Berufe Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Staatsanwältin/Staatsanwalt oder Richterin/Richter ausüben kannst. Voraussetzung dafür ist, dass du Jura studiert hast, ein zweijähriges praktisches Referendariat absolviert hast und zwei juristische Staatsexamina bestanden hast. Diese Ausbildung nennt man daher "volljuristische Ausbildung".
Die beiden Phasen der volljuristischen Ausbildung hier im Überblick:
Jurastudium
Die erste und zeitlich aufwändigste Stufe, die es bei einer volljuristischen Ausbildung zu meistern gilt, ist das Jurastudium (oder Studium der Rechtswissenschaften) an einer juristischen Fakultät mit dem Ausbildungsziel "Erste Prüfung/Erstes Staatsexamen". Dieser Teil der Ausbildung ist das, was mindestens auch die Bucerius Law School anbietet. Bundesweit dauert dieser Teil der Ausbildung zurzeit durchschnittlich fünf Jahre. An der Bucerius Law School ist das Studium mit rund vier Jahren rund ein Jahr kürzer.
Erste Prüfung/Erstes Staatsexamen
Das Studium wird abgeschlossen mit der so genannten Ersten Prüfung. Die Erste Prüfung setzt sich zusammen aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (wird von den Hochschulen abgenommen) und der staatlichen Pflichtfachprüfung (wird von der staatlichen Prüfungsbehörde abgenommen – in Hamburg Justizprüfungsamt). Die Prüfung nimmt insgesamt etwa ein halbes Jahr in Anspruch.
Referendariat
Es folgt der zweijährige Vorbereitungsdienst, das Referendariat, das in jedem Bundesland absolviert werden kann. Man arbeitet während des Referendariats an verschiedenen juristischen Pflicht- und Wahlstationen, wo man praktisch tätig wird und die verschiedenen Facetten der juristischen Arbeit kennen lernt. Das Referendariat in Hamburg beispielsweise hat folgende Struktur:
Die Pflichtstationen:
- Strafrechtsstation – 3 Monate an einem Amtsgericht in Strafsachen, einer Strafkammer oder einer Staatsanwaltschaft
- Zivilrechtsstation – 3 Monate an einem Amtsgericht oder Landgericht in Zivilsachen
- Verwaltungsstation – 3 Monate an einer Verwaltungsbehörde
- Rechtsanwaltsstation – 9 Monate bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin
Die beiden Wahlstationen:
- Wahlstation I – 3 Monate bei einer der drei erstgenannten Ausbildungsstationen oder bei einem nationalen Gericht, bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Verwaltungsbehörde oder an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
- Wahlstation II – 3 Monate an einer Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist.
Zweite Prüfung
Das Referendariat wird mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen, das wie die Erste Prüfung ebenfalls von den staatlichen Prüfungsstellen der Bundesländer abgenommen wird. Du legst das Zweite Staatsexamen in dem Bundesland ab, in dem du dein Referendariat durchgeführt hast. Auch diese Prüfung nimmt etwa ein halbes bis dreiviertel Jahr in Anspruch. Nach dem bestandenen Zweiten Staatsexamen ist die volljuristische Ausbildung, die für die Berufe Richterin/Richter, Staatsanwältin/Staatsanwalt, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Verwaltungsjuristin/Verwaltungsjurist im höheren Dienst Voraussetzung ist, abgeschlossen, und du kannst dich auf solche Stellen bundesweit bewerben.
Optionale Zusatzabschlüsse
Die meisten Jurastudierenden haben vor allem ein Ziel vor Augen: das Zweite Staatsexamen. Optional kann man zusätzlich promovieren oder ein Masterprogramm absolvieren. Obwohl diese zusätzlichen Abschlüsse für eine volljuristische Tätigkeit nicht zwingend notwendig sind, werden sie von einigen großen internationalen Wirtschaftskanzleien durchaus vorausgesetzt.
Ob du dich überhaupt für eine Promotion oder ein Masterprogramm entscheidest, hängt letztendlich von deinen beruflichen Plänen und fachlichen Präferenzen ab.
Ein (im Ausland erworbener) Mastertitel oder der erfolgreiche Abschluss eines englischsprachigen Masterprogramms unterstreichen sichere Fremdsprachenkenntnisse und internationale Erfahrung.
Eine Promotion zeigt, dass man sich wissenschaftlich vertieft mit einem Thema auseinandersetzen kann, sowie die Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten, Eigenorganisation und Selbstdisziplin hat.
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