Zusatzzertifikate
Wirtschaftswissenschaften | Philosophicum | Technologiezertifikat | Zertifikat in IP, Media & Technology Law | Politikwissenschaft | Kompetenzpass Interkulturalität
Wirtschaftswissenschaften
Die Ausbildung an der Bucerius Law School berücksichtigt, dass in vielen juristischen Berufsfeldern ein hohes Maß an ökonomischer Kompetenz vorausgesetzt und dass die Rechtswissenschaft von Nachbarwissenschaften beeinflusst wird.
Ökonomischer Sachverstand ist Teil der Ausbildung
Durch die Vermittlung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse werden die angehenden Juristinnen und Juristen in die Lage versetzt, bei Ihren künftigen Überlegungen und Entscheidungen auch ökonomische Aspekte zu berücksichtigen.
Neben dem juristischen Fachstudium ist die Teilnahme an wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen Pflicht. In weiteren Wahlveranstaltungen vertiefen die Studierenden den Einblick in die Themen und Fragestellungen der Wirtschaftswissenschaften. Bei entsprechender Vertiefung können die Studierenden ein wirtschaftswissenschaftliches Zertifikat der WHU – Otto Beisheim School of Management erwerben.
Überblick

Details
Für alle Studierenden werden drei zweistündige wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltungen im Modul Wirtschaft (D-1) für das Bachelor Studium angeboten:
- Einführung in die Managementtheorie (2 TWS)
- Einführung in die Volkswirtschaftslehre (2 TWS)
- Bilanzen und Steuern (2 TWS)
Nach jeder Lehrveranstaltung wird eine zweistündige Klausur mit 2 ECTS-Punkten angeboten. Alle Studierenden müssen für das Modul Wirtschaft (D-1) mindestens 4 ECTS-Punkte erzielen und somit mindestens zwei Klausuren in diesem Modul bestehen. Sie können nach eigener Wahl drei Klausuren für alle drei angebotenen Lehrveranstaltungen schreiben und 6 ECTS-Punkte erzielen. Die dadurch erzielbaren 2 zusätzlichen ECTS-Punkte können auch in das Modul Wahlveranstaltungen (D-2) übertragen werden.
Wenn Studierende im Modul Wirtschaft (D-1) insgesamt 6 ECTS-Punkte erlangt, werden die besten beiden Klausuren für das Modul Wirtschaft (D-1) angerechnet. Damit fließen die ECTS-Punkte für die Klausur mit der niedrigsten Note in das Modul Wahlveranstaltungen (D-2) ein.
Alle drei wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtveranstaltungen sind didaktisch auf alle Studierenden der Rechtswissenschaften zugeschnitten.
Sie behandeln Materien, welche die Grundzüge der jeweiligen Disziplin darstellen und zudem einen Bezug zum juristischen Curriculum aufweisen.
- In der Veranstaltung „Einführung in die Volkswirtschaftslehre“ wird ein Verständnis für die Funktionsweise und Leistungen, aber auch Fehlleistungen von Märkten und den dort handelnden Institutionen sowie für die ökonomische Bedeutung der Rechtsordnung vermittelt.
- Die Veranstaltung „Einführung in die Managementtheorie“ beinhaltet betriebswirtschaftliche Grundlagen der Unternehmensführung und des Managements insbesondere für die Beschäftigung mit Fragen des Unternehmensrechts und bereitet zusätzlich auf die Vielfältigkeit zukünftiger Führungs- und Managementaufgaben als Juristin und Jurist.
- Die Veranstaltung „Bilanzen und Steuern“ umfasst einen breiten Überblick über das deutsche Steuersystem und über seine fiskal- und wirtschaftspolitische Bedeutung. Sie widmet sich vertiefend der Besteuerung von Unternehmen als besonderem Arbeitsfeld von Juristinnen und Juristen im betriebswirtschaftlichen Umfeld.
Neben den Pflichtveranstaltungen werden die folgenden in der Regel zweistündigen Wahlveranstaltungen angeboten, die ebenfalls mit einer Prüfung abschließen, für die jeweils 2 ECTS Punkte des Moduls Wahlveranstaltungen (D2) erworben werden können. Alle diese Veranstaltungen sind ebenso wie die Pflichtveranstaltungen punktgenau auf das Anforderungsprofil der juristischen Ausbildung bzw. die juristische Tätigkeit insbesondere im Unternehmens- bzw. Wirtschaftsrecht hin ausgelegt.
Wahlbereich 1 Betriebswirtschaftslehre (Finance, Accounting, Controlling, Taxation:
1. Buchführung
Alle geschäftlichen Transaktionen in Unternehmen werden in der Finanzbuchhaltung mit Hilfe der doppelten Buchführung erfasst. Mit dieser Erfassungstechnik wird sichergestellt, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend abgebildet wird. In dieser Veranstaltung werden wichtige Grundlagen für Anwendung und Verständnis der doppelten Buchführung gelegt sowie die damit zusammenhängenden zentralen Vorschriften des HGB sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) vermittelt.
2. Einführung in das Bilanzsteuerrecht
Die Einkommenssteuer von Unternehmen, die der Pflicht zur Buchführung unterliegen, wird aus einer nach spezifischen steuerrechtlichen Vorschriften aufzustellenden Steuerbilanz festgelegt. Diese wird mit Hilfe der in der Finanzbuchhaltung erfassten Geschäftsvorfälle erstellt. Aufbauend auf den Begrifflichkeiten der doppelten Buchführung, die wiederholt und vertieft werden, wird in dieser Veranstaltung ein umfassender Überblick über wichtige Regelungen, Inhalte und Funktionsweise des Bilanzsteuerrechts gegeben und so die Verknüpfung von Buchführung und Bilanzsteuerrecht deutlich gemacht. Der Besuch der Veranstaltung „Buchführung“ im Vorfeld wird empfohlen, ist aber keine Voraussetzung.
3. Jahresabschluss und Bilanzpolitik nach HGB
Unternehmen kommunizieren ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss, der sich aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung und häufig auch noch weiteren Berichtsteilen, wie z.B. Anhang und Lagebericht, zusammensetzt. In dieser Veranstaltung, die in ihren ökonomischen Inhalten passgenau auf die Bedarfe der juristischen Ausbildung ausgerichtet ist, werden die Grundlagen für die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses aus Sicht des bilanzierenden Unternehmens vermittelt: Welche Vorschriften sind zu beachten, und wie können Gestaltungsspielräume genutzt werden, um den Informationsfluss an Eigentümer, Kreditgeber und andere Adressatengruppen gezielt zu steuern oder um die Höhe von Gewinnausschüttungen zu beeinflussen. Dabei wird mit einer Vielzahl von Praxisbeispielen und Fallstudien gearbeitet. Der Besuch der Veranstaltung „Buchführung“ im Vorfeld ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.
4. Internationale Bilanzanalyse und Unternehmensbewertung
In dieser Veranstaltung werden zunächst verschiedene Techniken behandelt, mit denen sich aus den Jahres- und Konzernabschlüssen internationaler Unternehmen aussagekräftige Informationen über deren zukünftige Profitabilität, aber auch deren Zahlungsfähigkeit gewinnen lassen. Darauf aufbauend wird vermittelt, wie diese Informationen methodisch genutzt werden, um Marktwerte von Unternehmen zu schätzen. Dies spielt in vielen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen (z.B. bei Unternehmenskäufen, aber auch im Insolvenz-, Gesellschafts- oder Arbeitsrecht) eine wichtige Rolle. Dabei ist es aus juristischer Sicht besonders wichtig zu verstehen, wie die ermittelten Unternehmenswerte zustande kommen, wie gut ihr Aussagegehalt im Einzelfall ist und mit welchen Gestaltungsparametern sie vor dem Hintergrund widerstreitender Interessen der beteiligten Parteien beeinflusst werden können. Hierfür vermittelt die Veranstaltung die erforderlichen ökonomischen und methodischen Grundlagen, angepasst auf die besonderen Bedarfe der juristischen Ausbildung und unter Nutzung von Praxisbeispielen und Fallstudien. Der Besuch der Veranstaltung „Jahresabschluss und Bilanzpolitik nach HGB“ im Vorfeld ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.
5. Strategisches Management – Controlling
Strategisches Management und Controlling gehören zu den Kernaufgaben innerhalb der Unternehmensführung. Im strategischen Management werden unter Berücksichtigung von unternehmerischen Handlungsspielräumen und Umfeldbedingungen, wie beispielsweise Markt- und Technologieentwicklungen, den politischen Rahmenbedingungen oder der Wettbewerbssituation, die langfristigen Ziele und Visionen für die Unternehmenstätigkeit entwickelt und durchgesetzt. Das Controlling gibt als weitere wichtige Funktion den Mitarbeitern im Unternehmen die notwendigen Handlungsrahmen vor, damit die strategischen Ziele erreicht werden können. Vor diesem Hintergrund behandelt die Veranstaltung verschiedenste strategische Entscheidungsprobleme im Unternehmen sowie die für die Strategieimplementierung notwendigen Controllinginstrumente und nutzt dafür auch eine Vielzahl an Praxisbeispielen und Fallstudien.
Wahlbereich 2: Volkswirtschaftslehre (Law and Economics)
1. Ökonomische Analyse des Rechts
In der ökonomischen Analyse des Rechts geht es unter Anwendung ökonomischer Theorien vor allem um die Frage, welche Wirkungen bestimmte rechtliche Normen auf das menschliche Verhalten ausüben. Die Veranstaltung führt insbesondere in die ökonomische Analyse zivilrechtlicher Probleme ein und diskutiert mit den Studierenden, wie mit bestehenden oder ggf. weiterentwickelten Rechtsnormen rechts- und wirtschaftspolitische Ziele erreicht werden können. Im Vordergrund steht die Frage, wie Recht die ökonomische Entwicklung beschleunigen oder verhindern kann. Ein Schwerpunkt liegt auf der ökonomischen Analyse des Deliktsrechts und des Vertragsrechts.
2. Europarecht aus ökonomischer Perspektive
Ein zentrales Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums mit einer einheitlichen Regulierung, um so für Unternehmen, aber auch Verbraucher in Europa ein möglichst günstiges ökonomisches Umfeld zu schaffen. Vor diesem Hintergrund haben viele Normen innerhalb der Europäischen Verträge und des Acquis communautaire weitreichende Auswirkungen auf den innereuropäischen Warenverkehr sowie die Wirtschaft der Mitgliedsstaaten der EU. Die kritische Analyse dieser Normen vor dem Hintergrund des gesamten Europarechts ist Gegenstand der Veranstaltung.
3. Umweltökonomie
Der Kurs „Umweltökonomie“ für Juristen benutzt eine grafische Illustration der Mikroökonomik um zum Einen das Phänomen des Marktversagens im umweltökonomischen Kontext aufzuzeigen und dann im zweiten Schritt die staatlichen Handlungsoptionen zu diskutieren.
4. Internationalisierung des Rechts aus ökonomischer Perspektive
In den verschiedenen rechtswissenschaftlichen Schwerpunktprogrammen an der Bucerius Law School finden sich Bezüge zur Internationalisierung des Rechts, die in der Vorlesung aus ökonomischer Perspektive behandelt werden. Dazu gehört der Wettbewerb von Rechtsordnungen durch freie Wahl des Vertragsrechts, des Gesellschaftsrechts, aber auch die Konkurrenz von Ertragssteuersystemen für Gesellschaften und Individuen. Generiert dieser Wettbewerb rechtspolitisch erwünschte oder unerwünschte Wirkungen? Behandelt werden auch die wesentlichen Regeln von GATT/WTO im Hinblick auf ihre ökonomischen Wirkungen. Die Vorlesung behandelt deshalb Grundzüge der Außenwirtschaftstheorie mit ihren Bezügen zum Wirtschaftsvölkerrecht einschließlich des völkerrechtlichen Schutzes privater Direktinvestitionen im Völkergewohnheitsrecht und durch bilaterale Investitionsschutzabkommen. Es folgt die rechtliche Verfassung des Euro im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Gemeinschaft (AEUV), den Defiziten der rechtlichen Regeln zum Euro, den rechtlichen und ökonomischen Entwicklungen seit der griechischen Schuldenkrise und den Zukunftsplänen, wie sie im Bericht der fünf Europäischen Präsidenten und vom französischen Präsidenten Macron vorgestellt wurden.
5. Ringvorlesung: Frontiers in Law and Economics
Diese Veranstaltung wird -in der Regel als Ringvorlesung- von wechselnden Lehrpersonen und Referenten mit internationaler Reputation zu wechselnden Themen angeboten und von Prof. Schäfer koordiniert. Sie soll die Teilnehmer in einem Teilgebiet der ökonomischen Analyse des Rechts oder der Institutionenökonomie an die aktuelle Forschung heranführen.
Die erste Vorlesung im Rahmen dieser Reihe hat Frau Prof. Roberta Romano (Yale Law School) zum Thema „Applied Corporate Finance: Law and Finance of Debt Instruments” gehalten. Ebenso konnten wir Prof. Luigi Franzoni (University of Bologna) mit dem Thema “Economics of Intellectual Property Rights” an die Bucerius Law School holen.
Im Sommer 2017 hat Prof. Ariel Porat (Member of the Israeli Academy of Sciences) zu dem Thema “Economic Perspectives on Private Law” referiert. Im Rahmen der Ringvorlesungen fanden zahlreiche Vorträge rund um das Thema “Law and Economics“ statt. 2016 waren 10 Dozenten aus aller Welt an der Bucerius Law School vertreten (Prof. Yulie Foka-Kavalieraki, Prof. Jochen Bigus, Prof. Umberto Cherubini, Prof. Alon Harel, Dr. Arkadiusz Radwan, Prof. Fabian Amtenbrink, Prof. Emanuela Carbonara, Dr. Katarzyna Metelska-Szaniawska, Prof. Pierre Garello, Prof. Peter Cserne).
Im Sommertrimester wird eine vergleichbare Veranstaltungsreihe vorbereitet. Die Leistungskontrolle für diese überwiegend in englischer Sprache gehaltenen Vorträge besteht aus 5 kurzen, etwa 2-seitigen Essays über den Inhalt des Vortrags.
Im Bachelor-Studiengang werden insgesamt 13 wirtschaftswissenschaftliche Veranstaltungen angeboten, 3 Pflicht- und 10 Wahlveranstaltungen. Studierende, die in diesen Veranstaltungen insgesamt mindestens 12 ECTS-Punkte erzielen, erhalten ein
Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an den wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen.
Das Zertifikat wird von der WHU – Otto Beisheim School of Management in Form einer Urkunde nebst Leistungsübersicht ausgestellt. Letztere enthält die Bezeichnung der Lehrveranstaltungen und die erzielten Noten. Die Teilnahme an Veranstaltungen zum Erwerb des Zertifikats ist für die Studierenden jederzeit, d.h. bis zum Abschluss ihres Studiums an der Bucerius Law School möglich. Auch Doktorand*innen und Alumni, die an der Bucerius Law School immatrikuliert sind, haben Zugang zu diesen Veranstaltungen, sofern diese dadurch nicht überfüllt werden.
Prof. Dr. Marko Reimer
„Einführung in die Managementtheorie“
Der Kurs vermittelt einen Überblick über die Grundlagen des Managements. Die Studierenden werden Theorien und Konzepte aus den verschiedenen Teilbereichen der Betriebswirtschaftslehre kennenlernen und in Gruppenarbeiten vertiefen. Anhand kleinerer Fallstudien werden Managementprobleme exemplarisch skizziert und die Anwendung ausgewählter Managementtools geübt.

N.N.
„Einführung in die Volkswirtschaftslehre“
In der Veranstaltung werden grundlegende ökonomische Zusammenhänge aufgezeigt und angewendet auf aktuelle gesellschaftliche Debatten zu Themen wie z.B. Klima- und Umweltschutz, die Vermögens- und Einkommensverteilung, aber auch die Handelsstreitigkeiten in der Weltwirtschaft.
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Prof. Dr. Birgit Weitemeyer
„Bilanzen und Steuern“ (gem. mit Dr. Ruoff und Prof. Wiese)
Die Veranstaltung bietet einen verständlichen Einstieg in das für Unternehmen und Gesellschaft gleichermaßen wichtige Gebiet des deutschen und internationalen Steuerrechts und ist nicht nur notwendiges Rüstzeug für jede juristische Tätigkeit, sondern verdeutlicht auch die sozial- und gesellschaftspolitischen Folgen steuerlicher Entscheidungen und Gestaltungen. Im Zentrum der ersten Termine stehen die Einführung in das Steuersystem, die Grundzüge der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer und des Bilanzrechts.

Prof. Dr. Götz T. Wiese
„Bilanzen und Steuern“ (gem. mit Dr. Ruoff und Prof. Weitemeyer)
Im Fokus der von Götz T. Wiese übernommenen Einheiten stehen das Internationale Steuerrecht (einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen und Unionsrecht) sowie das Umsatzsteuerrecht.

Dr. Christian Ruoff
„Bilanzen und Steuern“ (gem. mit Prof. Weitemeyer und Prof. Wiese)
Im Fokus der von Christian Ruoff übernommenen Einheiten der gemeinsamen Veranstaltung steht die Körperschaftsteuer als die wesentliche Ertragsteuer der Kapitalgesellschaften.

Dr. Christian Süß
„Buchführung“ und „Einführung in das Bilanzsteuerrecht“
Im Rahmen der „Buchführung“ werden insbesondere die Technik der doppelten Buchführung und grundlegende Vorschriften des HGB vermittelt..

Prof. Dr. Barbara E. Weißenberger
„Jahresabschluss und Bilanzpolitik nach HGB“ und „Unternehmensbewertung und Internationaler Konzernabschluss“
Prof. Dr. Barbara E. Weißenberger liest die beiden Wahlveranstaltungen „Jahresabschluss und Bilanzpolitik nach HGB“ sowie „Unternehmensbewertung und Internationaler Konzernabschluss“ im Wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzzertifikat des LL.B.-Programms. Die Studierenden lernen in der ersten der beiden Veranstaltungen, wie Jahresabschlüsse von Unternehmen für Rechenschafts- und Informationszwecke erstellt werden und welche bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume Unternehmen für eine zielgerichtete Finanzkommunikation mit Investoren und anderen Stakeholdern haben. In der zweiten Veranstaltung geht es darum, wie Finanzberichte deutscher und internationaler Unternehmen gelesen und interpretiert werden müssen, um den Unternehmenswert als wichtige Entscheidungsgröße für eine Vielzahl wirtschaftsrechtlicher Fragen zu ermitteln.

Prof. Dr. Marko Reimer
„Unternehmenssteuerung und Controlling“
Verdienen Sie mit Ihrem Produkt eigentlich Geld oder sollten Sie es aus dem Programm nehmen? Nach welchen Kriterien entscheiden Sie sich für eine von mehreren Investitionsmöglichkeiten? Bei der Suche nach Antworten auf diese und weitere Fragen werden in meiner Veranstaltung Controllinginstrumente vorgestellt und beispielhaft angewandt, die eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung ermöglichen.

Prof. Dr. disc. oec. Hans-Bernd Schäfer
„Ringvorlesung Frontiers in Law and Economics“ „Ökonomische Analyse des Rechts“ „Internationalisierung des Rechts aus ökonomischer Perspektive“
Wirkungen und Folgen des Rechts untersucht mit ökonomischen Methoden (Ökonomische Analyse des Rechts). Vermittlung ökonomischer Theorien, die dem Verständnis des internationalen Rechts und der Internationaisierung des Rechts dienen (Internationalisierung des Rechts aus ökonom. Perspektive). 9 Referenten aus dem In- und Ausland führen in neuere ökonomische Forschungsergebnisse zum Zivilrecht, Europarecht und internationalen Recht ein (Ringvorlesung).

Prof. Dr. Georg von Wangenheim
„Europarecht aus ökonomischer Perspektive“
Wer dem europäischen Recht zu maximaler Wirksamkeit verhelfen will, muss seine Anreizwirkungen verstehen, muss Recht also ökonomisch verstehen. Darum geht es in dem Kurs "Europarecht aus ökonomischer Perspektive".

Prof. Dr. Christian Hagist
„Umweltökonomie”
Dieser Kurs benutzt eine grafische Illustration der Mikroökonomik um zum Einen das Phänomen des Marktversagens im umweltökonomischen Kontext aufzuzeigen und dann im zweiten Schritt die staatlichen Handlungsoptionen zu diskutieren..

Verantwortliche
Philosophicum
Der Philosophie als derjenigen Wissenschaft, die grundlegende Fragen über die Welt und die menschliche Existenz stellt und diese Fragen grundlegend zu beantworten sucht, kommt im Studium generale der Bucerius Law School besondere Bedeutung zu.
Vertiefe dein Philosophie-Wissen
Die Studierenden erhalten Gelegenheit, im Bereich Philosophie einen Schwerpunkt zu setzen und sich ein besonderes Grund- und Orientierungswissen in dieser Disziplin anzueignen – von der Antike bis zur Gegenwart, von Ethik, Metaphysik, Naturphilosophie bis hin zur Anthropologie. Zusätzlich zu dem für den LL.B. geforderten Nachweis für den Besuch von Veranstaltungen im Studium generale kann ein philosophisches Zertifikat, das Philosophicum, erworben werden.
Zum Erwerb des Philosophicums ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen des Studium generale im Ausbildungsbereich „Philosophie“ erforderlich:
- Vorlesung Historische Einführung in die Philosophie
- Vorlesung Einführung in das philosophische Denken
- Lektürekurs 1
- Lektürekurs 2
Technologiezertifikat
An der Bucerius Law School hast du die Möglichkeit, ein Technologiezertifikat in deine juristische Ausbildung einzubauen.
Gut vorbereitet auf die Digitalisierung der Rechtspraxis
Mit vier verpflichtenden Kursen und einem optionalen Projektstudium erwirbst du ein Grundverständnis für Technologie – und bereitest dich damit auf die Digitalisierung der Rechtspraxis vor.
Das Technologiezertifikat umfasst
- eine Einführung in die Informatik,
- eine Einführung in die Statistik,
- eine Einführung in die Programmierung für Juristinnen und Juristen und
- einen Kurs über ethische Fragen des Technologieeinsatzes.
Die neuen Angebote sind Bestandteil des Studium generale und fließen mit in den Bachelor of Laws (LL.B.) ein, den du auf dem Weg zum Staatsexamen absolvieren musst.
Was genau bedeutet "Legal Tech" und die Digitalisierung der Rechtspraxis? Lies dir dazu ein Interview mit den beiden Legal-Tech-Experten an der Bucerius Law School durch.
Zertifikat in IP, Media & Technology Law
Das "Center for Transnational IP, Media and Technology Law" an der Bucerius Law School bietet qualifizierten Studierenden und Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, ein "Zertifikat in IP, Media & Technology Law" zu erwerben. Der Unterricht findet auf Englisch statt.
Firm im Recht des Geistigen Eigentums
Das Zertikat umfasst vier Kurse:
- Comparative Intellectual Property Law,
- Copyright Law with International Relevance,
- Global Trends in Intellectual Property and Digital Media Law,
- Industrial Property Law with International Relevance.
Das Rechtsgebiet des "IP, Media & Technology Law" gilt als eins der dynamischten Rechtsgebiete mit tiefen Auswirkungen bis auf das Leben normaler Bürgerinnen und Bürger. Es umfasst Themen wie Preisgestaltung von Arzneimitteln über Regulierungen im Internet oder Biotechnologie- und Softwarepatente bis hin zu illegalen Downloads von digitalen Audio- und Videoinhalten.
Globalisierung und Digitalisierung sind die maßgeblichen Treiber dieses Rechtsgebiets, und es ist zu erwarten, dass dieses Rechtsgebiet in den kommenden Jahrzehnten immense Bedeutung erlangen wird.
Zertifikat in Politikwissenschaft
Juristinnen und Juristen haben in ihrem Arbeitskontext häufig auch mit politischen Fragestellungen zu tun – einige Absolventinnen und Absolventen der Hochschule haben ihr politisches Interesse sogar zum Beruf gemacht, als aktive Politikerinnen und Politiker oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Parteien oder im öffentlichen Sektor. Politikbegeisterte Studierende, die vielleicht eine ähnliche Karriere planen oder allgemein politisch interessiert sind, können im Rahmen des Studium generale einen politikwissenschaftlichen Schwerpunkt setzen. Zusätzlich zu dem für den LL.B. geforderten Nachweis für den Besuch von Veranstaltungen im Studium generale kann ein Zertifikat in Politikwissenschaft erworben werden.
Politikwissenschaftliche Grundlagen lernen
Das Zertifikat wurde in enger Anlehnung an die Curricula politikwissenschaftlicher Studiengänge unter Berücksichtigung der für Juristinnen und Juristen besonders relevanten Inhalte entwickelt. Zum Erwerb ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen des Studium generale im Ausbildungsbereich „Geschichte, Politik & Gesellschaft“ erforderlich:
- Politische Theorie und Ideengeschichte
- Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
- Internationale Krisen und Konflikte
- Politics und Policy-Making in der Europäischen Union
Vorträge und Podiumsdiskussionen zu allgemeinen politikwissenschaftlichen Fragestellungen und aktuellen politischen Themen sowie Exkursionen (z.B nach Berlin zum Thema „Wie werden Gesetze gemacht?“) ergänzen das Curriculum und bieten optionale Vertiefungsmöglichkeiten.
Kompetenzpass in Interkulturalität
Der Bucerius Kompetenzpass in Interkulturalität ist ein weiteres Angebot im Rahmen des Studium generale. Mit seinem Erwerb können Studierende interkulturelle Schlüsselkompetenzen nachweisen. Sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Erfahrungen im internationalen und im interkulturellen Bereich gehören zur Erlangung des Passes.
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