10. Medizinstrafrechtsabend

10. Medizinstrafrechtsabend

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28. Mai 2024
18:00 - 20:30 Uhr

1.21 Moot Court

Strafbewehrte Aufklärungs- und Organisationspflichten hinsichtlich des Gesundheitszustandes der Behandelnden?

Eine gelingende Behandlung hängt nicht allein, aber doch in großem Ausmaß, von den prinzipiellen Kenntnissen und Fähigkeiten der Behandelnden ab. Einfluss kann aber auch der Gesundheitszustand der Behandelnden nehmen.

In jüngerer Zeit wird vermehrt erwogen, auch diesbezüglich strafbewehrte Aufklärungspflichten anzuerkennen, die den Schutz der Patienten weiter ausbauen könnten. Gerade dann, wenn man diesen Schritt mitgeht, kann sich auch die Frage stellen, ob und inwiefern Einrichtungen verpflichtet sind, eine hinreichende gesundheitliche Leistungsfähigkeit ihrer in Heilberufen Mitarbeitenden abzusichern.

Zwei Vorträge sollen sich diesem noch weithin offenen Fragenkreis annehmen. Der medstra- Abend wird auch in diesem Jahr von der medstra, dem Arbeitskreis Medizinstrafrecht der WisteV und dem Institut für Medizinrecht (IMR) der Bucerius Law School veranstaltet.

Prof. Brian Valerius, Lehrstuhlinhaber für Künstliche Intelligenz im Strafrecht von der Universität Passau, wird beim Medstra-Abend den zweiten Vortrag über den Titel der Veranstaltung (Strafbewehrte Aufklärungspflichten hinsichtlich des Gesundheitszustandes der Behandelnden) halten.

Programm (PDF)

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