7. Deutscher Schulrechtstag
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Das Recht auf schulische Bildung und Autonomie aus rechts-, sozial- und erziehungswissenschaftlicher Perspektive
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur sog. „Bundesnotbremse II“ vom 19.11.2021 ein auf Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG gestütztes „Recht auf schulische Bildung“ aus der Taufe gehoben. Verschiedensten Fragen dieses neuen Rechts soll auf dem 7. Deutschen Schulrechtstag aus rechtswissenschaftlicher, sozialwissenschaftlicher und erziehungswissenschaftlicher Perspektive nachgegangen und in einen Austausch mit Praxis und Politik eingetreten werden.
Das Institut für Bildungsrecht und Bildungsforschung e.V., An-Institut der Ruhr- Universität Bochum (IfBB), hat gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) im Jahr 2012 den Deutschen Schulrechtstag begründet. Seit 2018 wird er gemeinsam mit dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) ausgerichtet.
Mitveranstalterin des diesjährigen 7. Deutschen Schulrechtstags zum Thema „Recht auf Bildung und schulische Autonomie“ ist die Bucerius Law School, Hamburg.
Um verbindliche Anmeldung wird gebeten bis zum 27.11.2023 per E-Mail an DSRT(at)institut-ifbb.de.
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