Vom 25.-27. August 2021 fand die 31. Jahrestagung der Gesellschaft Junge Zivilrechtswissenschaft (GJZ) statt. Generalthema der Tagung, die in diesem Jahr digital ausgerichtet wurde, war „Das Private im Privatrecht“.
Organisation durch drei Hamburger Institutionen der Rechtswissenschaft
Zivilrechtswissenschaftler*innen von drei Hamburger Forschungsinstitutionen – Bucerius Law School, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Universität Hamburg – organisierten die Tagung im Verbund. Von der Bucerius Law School waren PD Dr. Johanna Croon-Gestefeld und Prof. Dr. Linda Kuschel beteiligt.
Regulierung des Privaten durch das Privatrecht als Schwerpunkt
In der Veranstaltung wurde intensiv darüber diskutiert, welche Inhalte für das Privatrecht charakteristisch sind. Die Regulierung privater Lebensbereiche und der Schutz des Privaten mittels Privatrechts bildeten weitere thematische Schwerpunkte. Nach einem Grußwort von Senatorin Anna Gallina hielt Frau Präsidentin Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woleki den Eröffnungsvortrag über die Regelung von De facto-Paarbeziehungen im internationalen Vergleich.
Im Anschluss an den Eröffnungsvortrag trugen Nachwuchswissenschaftler:innen aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Luxemburg und den Niederlanden Referate vor, in denen das Thema des Privaten im Privatrecht aus den unterschiedlichsten Perspektiven näher beleuchtetet wurde. Von der Bucerius Law School war als Referent Paul Corleis, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand bei Prof. Dr. Christoph Kumpan, vertreten. Er nahm sich der personalisierten Preisdifferenzierung an und sprach sich für eine stärkere Regulierung der Praxis aus.
Programm über das Fachliche hinaus
Wie für die Tagungen der GJZ üblich kam auch dieses Jahr der Austausch über das fachliche Gespräch hinaus nicht zu kurz: Kaffeepausen in Zoom-Break-Out-Rooms, eine digitale Weinprobe und ein digitaler Aperitivo-Abend rundeten das Programm ab.