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Chancengleichheit und Vielfalt
an der Bucerius Law School
Gerade die Rechtswissenschaft ist in besonderem Maße der Diversität verpflichtet: sie bietet den Rahmen für ein verträgliches Miteinander und hat die Aufgabe, Diskriminierungen entgegenzuwirken.
Die Bucerius Law School versteht Diversität, Inklusion und Gerechtigkeit als zentralen Bestandteil ihres Selbstverständnisses und ihres gesellschaftlichen Auftrags. Als Stiftungshochschule verpflichtet sie sich den Werten der Achtung, Autonomie und Vielfalt und erwartet von ihren Mitgliedern, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
Die Hochschule schafft Räume, in denen alle Menschen ihre Potenziale entfalten können, und setzt sich für Chancengleichheit ein, unabhängig von
- rassistischen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Zuschreibungen,
- sozialer Herkunft oder sozialem Status,
- Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck,
- sexueller Identität,
- Religion oder Weltanschauung,
- körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie gesundheitlichen Einschränkungen,
- Lebensalter,
- Familienstand, Elternschaft oder Pflegeverantwortung,
- politischen Überzeugungen, soweit diese mit den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sind.
News zur Chancengleichheit
Dimensionen der Diversitätsförderung
Die Auseinandersetzung mit Chancengleichheit ist ein grundlegendes Prinzip unserer Arbeit und erfolgt in allen Bereichen der Hochschule.
Zugang & Teilhabe
Wir fördern den barrierefreien Zugang zum Studium:
- Auch ohne Abitur kann ein Studium an der Bucerius Law School begonnen werden.
- Innerhalb der Auswahlkommission für das Jurastudium achten wir auf personelle Diversität. Zusätzlich durchlaufen die Mitglieder der Auswahlkommission ein Anti-Bias-Training vor dem Auswahlverfahren.
- Ein Studium an der Bucerius Law School soll allen offen stehen, die etwas leisten und sich engagieren wollen - unabhängig von den eigenen finanziellen Mitteln. Um das zu gewährleisten, gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.
- Das Jura-Stipendium unterstützt Menschen, die im Jurastudium bislang weniger sichtbar sind und so zu einer vielfältigen und bereichernden Campusgemeinschaft beitragen.
- Mit dem Mentoring-Programm für Erstakademiker:innen unterstützen wir speziell Studienanfänger:innen, die aus einem nicht-akademischen Elternhaus kommen: Wir stellen ihnen Alumnae und Alumni zur Seite, die ebenfalls ohne akademischen Hintergrund an der Bucerius Law School studiert haben und die Unterstützung leisten können.
Antidiskriminierung & Sensibilisierung
Wir schaffen ein diskriminierungsfreies Umfeld und stärken das Bewusstsein für Vielfalt – durch Workshops, Awareness-Angebote und klare Ansprechpersonen (siehe Richtlinie für ein respektvolles Miteinander und zum Schutz vor Diskriminierung). Um dafür entsprechende Strukturen zu schaffen, haben wir das Projekt Diversity Matters! durchgeführt.

Repräsentation & Sichtbarkeit
Wir setzen uns für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Gremien, auf Podien und in der Lehre ein. Wir zeigen Haltung, geben u.a. in unserer Videoreihe einen realistischen Einblick in unsere Diversitätsarbeit und schaffen mit dem Bucerius Pride Network einen geschützten Raum für Austausch, Sichtbarkeit und gelebte Solidarität.

Vielfalt in Lehre & Forschung
Diversität in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis beschäftigt auch Professor:innen und wissenschaftliche Mitarbeitende der Bucerius Law School.
- Prof. Dr. Michael Grünberger, Präsident der Bucerius Law School, gibt dem Thema Sichtbarkeit auf höchster Ebene und stellt sicher, dass aus Zielen konkrete Maßnahmen werden.
- Gemeinsam haben Prof. Dr. Michael Grünberger und Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht sowie stellvertretende Gleichstellungsperson, ihre Haltung zu diesen Themen 2021 in einem gleichnamigen Essay formuliert.
- Weitere Professor:innen beschäftigen sich mit dem Thema: So setzt sich Prof. Dr. Felix Wirth Hanschmann, Inhaber des Lehrstuhls Kritik des Rechts, in seiner Arbeit mit der kritischen Analyse des Rechts, der Perpetuierung von Machtverhältnissen und dem Zusammenhang mit Ungleichheiten auseinander.
- Grundlagen- und Wahlveranstaltungen zu diesen Themen werden regelmäßig im Studium angeboten, zum Beispiel zur Rechtssoziologie, Antidiskriminierungsrecht sowie Recht und Rassismus.
- Durch die Kooperation mit dem Zentrum Gender & Diversity können Studierende sich auch an anderen Hochschulen wissenschaftlich mit diversitätsrelevanten Themen beschäftigen und entsprechende Zertifikate erwerben.

Kontinuierlicher Austausch
Wir tauschen uns regelmäßig darüber aus, wie Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion an der Bucerius Law School gestärkt und nachhaltig begleitet werden können.
In der AG Diversität arbeiten wir dabei abteilungsübergreifend zusammen, entwickeln gemeinsam Maßnahmen und erarbeiten derzeit ein Diversity-Konzept für die Hochschule. Darüber hinaus stehen wir im Austausch mit anderen Hochschulen, um Erfahrungen zu teilen, voneinander zu lernen und erfolgreiche Ansätze weiterzuentwickeln.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Thema Chancengleichheit an der Bucerius Law School?



