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Chancengleichheit und Vielfalt
an der Bucerius Law School
Gerade die Rechtswissenschaft ist in besonderem Maße der Diversität verpflichtet: sie bietet den Rahmen für ein verträgliches Miteinander und hat die Aufgabe, Diskriminierungen entgegenzuwirken.
Als Stiftungshochschule der im Leitbild verankerten „Achtung des anderen“ und den „Idealen der Autonomie und Diversität“ verpflichtet, erwartet die Bucerius Law School von ihren Mitgliedern, ihre Expertise in den Dienst der Gesellschaft zu stellen und Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen.
Die Hochschule setzt ihrerseits alles daran, Chancengleichheit und -gerechtigkeit zu fördern, unabhängig von geschlechtlicher Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, gesundheitlicher Beeinträchtigung, kultureller und sozialer Herkunft.
Chancengleichheit ist uns wichtig
Die Auseinandersetzung damit erfolgt in allen Bereichen der Hochschule und ist fortlaufendes Thema:
- Wie schaffen wir einen barrierefreien Zugang für talentierte Menschen mit ganz unterschiedlichen persönlichen Hintergründen?
- Wie kann ein diskriminierungsfreies Miteinander auf dem Campus gelingen?
- Wie stärken wir Angehörige unterrepräsentierter Gruppen?
- Wie finden Diversitätsaspekte Berücksichtigung in Lehre und Forschung?
Diese und weitere Fragen reflektieren wir regelmäßig und entwickeln entsprechende Maßnahmen.
Die Ziele unserer Gleichstellungs- und Diversity-Arbeit
In der Studierendenschaft haben wir mittlerweile ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis erreicht, ebenso weitestgehend in Gremien und auf Podien. In Lehre und Forschung sehen wir weiterhin Entwicklungsbedarf.
Wir wollen Angehörigen aller unterrepräsentierten Gruppen eine aufgeschlossene und zugängliche Ausbildungsstätte sein. Insbesondere möchten wir den Anteil von Erstakademiker:innen und Menschen mit Migrationshintergrund erhöhen.
Das bedeutet für uns: Weitestmögliche Reduktion diskriminierender Faktoren beim Zugang zur BLS und ein diskriminierungsfreier Umgang miteinander auf dem Campus.
Gerade im juristischen Kontext kann es wichtig sein, Ansprechpersonen mit ähnlichem Hintergrund und Erfahrungsschatz zu haben. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, Menschen mit ganz unterschiedlichen Herkünften durch entsprechende Angebote zu begleiten.
Der Umgang mit Vielfalt erfordert Offenheit, fortlaufende Wissenserweiterung und Gesprächsbereitschaft. Wir wollen eine Atmosphäre schaffen, in der Aufklärung, Auseinandersetzung und Annäherung möglich sind.
Chancengleichheit ist keine Frage des Geldes
An der Bucerius Law School studieren die, die etwas leisten und sich engagieren wollen - unabhängig von den eigenen finanziellen Mitteln. Um das zu gewährleisten, gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.
Chancengleichheit gilt für alle Geschlechter
Die Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter hat viele mögliche Ansatzpunkte im Bereich der inneren und äußeren Barrieren, denen Menschen im Alltag begegnen.
Die Gleichstellungsperson der Bucerius Law School möchte für diese verschiedenen Barrieren ein größeres Bewusstsein sowie Strukturen schaffen, die der geschlechterbezogenen Diskriminierung entgegenwirken. Gleichzeitig schafft sie in Zusammenarbeit mit anderen Akteur:innen auf dem Campus Angebote zur persönlichen Weiterentwicklung und ist ansprechbar für individuelle Fragestellungen.
Rechtliche Grundlagen
- Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz und Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- § 15a der Satzung der Bucerius Law School
- Verhaltenskodex für alle Hochschulmitglieder, der Diskriminierungen u.a. wegen des Geschlechts als schweren Verstoß gegen den Kodex sanktioniert.
- Leitlinie für die Gleichstellungsperson
- Gleichstellungsplan 2022-2026
- Richtlinie zum Umgang mit sexuellem Fehlverhalten
- Richtlinie zum Umgang mit diskriminierenden Verhalten
Chancengleichheit in der Vielfalt
Wir sind überzeugt, dass ein diverses Umfeld mehr Chancen für uns alle bietet, uns persönlich weiterzuentwickeln, die eigenen Überzeugungen zu überprüfen und die eigenen Kompetenzen auszubauen. Deswegen arbeiten wir unermüdlich daran, mit verschiedenen Initiativen dieses Umfeld zu fördern.
- Auch ohne Abitur kann ein Studium an der Bucerius Law School begonnen werden. Unter bestimmten Bedingungen dient die Eingangsprüfung als Hochschulzugangsberechtigung.
- Innerhalb der Auswahlkomission für das Jurastudium achten wir auf personelle Diversität. Zusätzlich durchlaufen die Prüfer:innen eine Anti-Bias-Training vor dem Auswahlverfahren.
- Ein Out of the box-Tag zu Beginn des Studiums weitet die Perspektive der Studierenden, die verschiedene Hamburger Institutionen besuchen und so ganz bewusst einmal den Campus verlassen und ihr Bewusstsein für die Vielfalt der Gesellschaft schärfen.
- Im Bucerius Mentoring-Programm werden Studierende mit Menschen zusammengebracht, die bereits im Arbeitsleben stehen. Im gemeinsamen Austausch geht es nicht nur um individuelle Karriereplanungen, sondern auch um Werte und Lebensorientierung.
- Seit 2022 gibt es auch ein Mentoring-Programm für Erstakademiker:innen. Mit diesem Programm unterstützen wir speziell Studienanfänger:innen, die aus einem nicht-akademischen Elternhaus kommen: Wir stellen ihnen Alumnae und Alumni zur Seite, die ebenfalls ohne akademischen Hintergrund an der Bucerius Law School studiert haben und die Unterstützung leisten können.
- Durchgeführt vom Zentrum für Studium generale und Persönlichkeitsentwicklung thematisieren Veranstaltungen unterschiedliche Aspekte der Vielfalt in unserer Gesellschaft und laden dazu ein, den eigenen Hoizont zu erweitern. Das Angebot des Studium professionale ergänzt diese Horizonterweiterung im beruflichen Kontext.
- Wir tauschen uns regelmäßig dazu aus, wie wir Vielfalt an der Bucerius Law School erhöhen und begleiten können. In diesem Zusammenhang arbeiten wir in der AG Diversität fortlaufend an einem Diversity-Konzept.
Diversity matters!
Im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Initiative „Vielfalt an deutschen Hochschulen“ haben wir an der Bucerius Law School das Projekt „Diversity matters!“ durchgeführt.
Chancengleichheit als Thema in Lehre und Forschung
Diversität in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis beschäftigt auch Professor:innen und wissenschaftliche Mitarbeitende der Bucerius Law School. Zwei von ihnen, Prof. Dr. Michael Grünberger, Präsident der Bucerius Law School, und Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht und stellvertretende Gleichstellungsperson, haben dies in 2021 in einem gleichnamigen Essay zum Ausdruck gebracht.
Auch ihr Kollege Prof. Dr. Felix Hanschmann, Inhaber des Lehrstuhls Kritik des Rechts, widmet sich in seiner Arbeit der fortlaufenden kritischen Auseinandersetzung mit dem Recht, der Perpetuierung von Machtverhältnissen und dem Zusammenhang mit Ungleichheiten.
Entsprechende Grundlagen- und Wahlveranstaltungen im Rahmen des Studiums werden regelmäßig angeboten. Darüber hinaus können die Studierenden sich durch die Kooperation mit dem Zentrum Gender & Diversity auch an anderen Hochschulen wissenschaftlich mit diversitätsrelevanten Themen auseinandersetzen.