Das Auswahlverfahren der Bucerius Law School
Hast du ein Talent für Jura?
Aus über 20-jähriger Erfahrung wissen wir: Für ein erfolgreiches Jurastudium braucht es mehr als ein gutes Abiturzeugnis. Deshalb werden die Studienplätze an der Bucerius Law School nicht ausschließlich nach Abiturnote vergeben, das heißt es gilt kein sog. N.C.
Stattdessen nehmen alle Bewerber:innen, die die Grundvoraussetzungen für eine Zulassung erfüllen, an einem zweistufigen Auswahlverfahren teil.
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Termine und Fristen
Merke Dir diese Daten im Kalender vor!
Early-Bird-Bewerbungsfrist (Gebühr 40 EUR) | 1. März 2024, 24.00 Uhr |
Finale Bewerbungsfrist (Gebühr 80 EUR) | 15. Mai 2024, 24.00 Uhr |
Schriftliches Verfahren (online) | 31. Mai bzw. 1. Juni 2024 |
Mündliches Verfahren (vor Ort) | 12. bzw. 13. Juli 2024 |
Studienstart | 9. September 2024 |
1. Schritt: Schriftliches Auswahlverfahren (online)
Alle Bewerber:innen, die grundsätzlich zulassungsberechtigt sind, werden zum schriftlichen Auswahlverfahren eingeladen. Das schriftliche Auswahlverfahren besteht aus zwei Elementen: einem Multiple Choice Test und einer Erörterung.
Multiple-Choice-Test (120 Minuten)
Zu Beginn des Testtages absolvieren alle Bewerber:innen einen zweistündigen Multiple-Choice-Test. Der Test prüft anhand von vier Aufgabengruppen bestimmte intellektuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für ein erfolgreiches Jurastudium wichtig sind.
Dazu gehören insbesondere:
- analytisches und logisches Denken
- der Umgang mit verschiedenartigen, komplexen Informationen
- sprachliche Genauigkeit
Aufgabengruppe 1: Sprachstile (Dauer: 12 Minuten)
In dieser Aufgabengruppe müssen Textausschnitte durch einen Satz ergänzt werden, der sprachlich und stilistisch am besten zu dem Textausschnitt passt. Es geht nicht darum, die inhaltliche oder logische Passung zu überprüfen. Damit erfassen die Aufgaben einen Teilbereich der Sprachbeherrschung, nämlich die Fähigkeit, unterschiedliche Stile zu erkennen und zu unterscheiden – eine Fähigkeit, die sich durch intensive Auseinandersetzung mit verschiedenen Textarten herausbildet.
Aufgabengruppe 2: Diagramme und Tabellen (Dauer: 35 Minuten)
Bei dieser Aufgabengruppe müssen quantitative Informationen, die in Form von graphischen Darstellungen und Tabellen vorgegeben werden, erfasst und verstanden werden. Anschließend müssen logische Schlüsse aus diesen Informationen abgeleitet werden. Neben dem analytischen Denken werden mit diesen Aufgaben die Bereitschaft und Fähigkeit, sich in unterschiedliche Sachverhalte hineinzudenken, und der Umgang mit quantitativen Relationen erfasst.
Aufgabengruppe 3: Indizien (Dauer: 32 Minuten)
In dieser Aufgabengruppe muss ein Satz an Informationen auf seine logische Struktur hin untersucht werden. Anschließend muss überprüft werden, ob vorgegebene Thesen mit dieser logischen Struktur vereinbar sind bzw. sich aus ihr zwingend ableiten lassen. Abstraktionsfähigkeit, logisch-analytisches Denken und die Fähigkeit, komplexe Informationen auf das Wesentliche zu reduzieren, gehören zu den Anforderungen.
Aufgabengruppe 4: Fälle und Normen (Dauer: 38 Minuten)
Mit dieser Aufgabengruppe wird ein wesentlicher Bestandteil juristischer Arbeit simuliert: die Anwendung von Rechtsnormen auf konkrete Lebenssachverhalte und das Ziehen von Schlüssen. Dazu notwendig sind die genaue Analyse der vorgegebenen Texte, das Erkennen der wesentlichen Informationen, die dann in geeigneter Weise "zwischengespeichert" werden müssen (also ein Aspekt des Arbeitsgedächtnisses) und schlussfolgerndes Denken.
Erörterung (45 Minuten)
Nach dem Multiple-Choice-Test folgt eine Erörterung. Dabei können Bewerber:innen zwischen zwei vorgegebenen Themen wählen.
Themenbeispiele:
- Die Privatisierung von Krankenhäusern, Museen, Eisenbahnen usw. – Was spricht dafür? Was spricht dagegen?
- Sollte es dem Staat zum Zwecke der Terrorabwehr erlaubt sein, private Computer online zu durchsuchen? Oder sollte der Datenschutz vorgehen?
Beurteilungskriterien:
- Strukturiertheit der Argumente
- Vielfalt der Argumente
- Folgerichtigkeit der Argumentation
- Differenziertheit und Flüssigkeit des sprachlichen Ausdrucks
- Sicherheit in Grammatik und Zeichensetzung
Auswertung
Das Ergebnis und ggf. eine Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren erhältst du ca. zwei Wochen nach dem schriftlichen Auswahlverfahren.
Das schriftliche Auswahlverfahren wird durch das Institut für Test- und Begabungsforschung ausgewertet. Als Ergebnis wird eine Punktzahl ermittelt und unter Berücksichtigung der Abiturnote bzw. der Durchschnittsnote der letzten drei Zeugnisse vor dem Abitur eine Rangliste aller Teilnehmenden erstellt. Die Punktzahl zählt zwei Drittel, die Abiturnote ein Drittel.
Die 232 besten Kandidatinnen und Kandidaten der Rangliste kommen eine Runde weiter in das mündliche Auswahlverfahren.
Vorbereitung auf das schriftliche Auswahlverfahren
Kommerzielle Vorbereitungsseminare für das schriftliche Auswahlverfahren sind weder empfehlenswert noch notwendig.
Zur Vorbereitung auf das schriftliche Auswahlverfahren solltest du:
- für den Multiple-Choice-Test die Vorbereitungsbroschüre (pdf)durcharbeiten
- für die Erörterung das aktuelle politisch-gesellschaftliche Geschehen aufmerksam verfolgen
2. Schritt: Mündliches Auswahlverfahren (Präsenz in Hamburg)
Aus allen Teilnehmer:innen des schriftlichen Auswahlverfahrens werden 232 Kandidat:innen zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen. Das mündliche Verfahren besteht aus drei Teilen.
Teil 1: Thesenvortrag und Diskussion
Ein 15-minütiger Thesenvortrag, dessen Thema du selbst bestimmt und zuhause vorbereitet hast, wird im Kreis von drei Mitbewerber:innen vorgetragen und anschließend 15 Minuten lang diskutiert.
Dauer: insgesamt 120 Minuten
Teil 2: Einzelgespräche
Sind die Bewerber:innen den Anforderungen des Studiums gewachsen? Warum möchten sie unbedingt an der Bucerius Law School studieren? Und was für einen Werdegang haben sie hinter sich? Diesen Fragen gehen die Prüfer:innen in zwei Einzelgesprächen nach.
Dauer: je 30 Minuten
Teil 3: Gruppendiskussion
Zu Beginn wird jeweils vier Bewerber:innen ein Thema vorgegeben, das dann gemeinsam bearbeitet (45 Minuten) und präsentiert (5 Minuten) werden muss.
Beurteilungskriterien:
- dein Führungsverhalten
- deine Fähigkeit zur Teamarbeit
- dein Argumentationsvermögen
Dauer: insgesamt 50 Minuten
Auswertung
Jede Prüferin/jeder Prüfer gibt für alle von ihr/ihm zu beurteilende Bewerbende eine Gesamtwertung auf einer einfachen Punkteskala ab. Alle Teilnehmenden des mündlichen Auswahlverfahrens werden anhand der Werte aus dem schriftlichen (20 Prozent) und mündlichen (80 Prozent) Auswahlverfahren in eine Rangfolge gebracht.
Die 116 besten Kandidatinnen und Kandidaten erhalten ein Studienplatzangebot.
Vorbereitung auf das mündliche Auswahlverfahren
Kommerzielle Vorbereitungsseminare für das mündliche Auswahlverfahren sind weder empfehlenswert noch notwendig.
Zur Vorbereitung auf das mündliche Auswahlverfahren solltest du:
- deinen Thesenvortrag sorgfältig vorbereiten und ein (am besten nicht-juristisches) Thema wählen, über das es sich gut diskutieren lässt
- deine Angaben in deinem Bewerbungsbogen noch einmal durchlesen, da die Prüfer*innen ggf. Fragen dazu stellen werden
Das Auswahlverfahren im Erklärvideo
Das folgende Video beschreibt das Bewerbungs- und Auswahlverfahren vor Beginn der Corona-Pandemie. Seit 2020 findet das schriftliche Auswahlverfahren online statt.
So funktioniert die Bewerbung
Du hast Lust auf das Auswahlverfahren? Dann findest du hier alle Infos dazu, wie du dich bewerben kannst.
Fragen zur Bewerbung?

Unser Beratungsteam Auswahlverfahren freut sich auf deine Nachricht.
Fragen an unsere Studierenden?

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