Hamburger Protokoll

Erste Prüfung

Das Jurastudium in Deutschland bedarf einer grundlegenden Reform. Inhalte, Anforderungen und Prüfungsformate sind veraltet und bereiten Studierende nicht ausreichend auf den Arbeitsmarkt der Zukunft vor.

Als Reformhochschule gegründet, setzt sich die Bucerius Law School deshalb für die Modernisierung der juristischen Ausbildung ein. Im Dezember 2023 hat sie erstmalig zu einem Workshop eingeladen, an dem Jurist:innen aus verschiedenen Bereichen teilgenommen haben.

Die erste Prüfung modernisieren

Das aus der Arbeitssitzung entstandene Hamburger Protokoll: Erste Prüfung ist das Ergebnis eines Diskussionsprozesses zwischen Dekan:innen, Pro- und Studiendekan:innen, Jurist:innen und Studierenden von juristischen Fakultäten aus ganz Deutschland.

Im Thesenpapier hat die Arbeitsgruppe ihre vier Kernforderungen zur Reform der ersten juristischen Prüfung  festgehalten.

4 Kernforderungen

  1. Reduktion des Pflichtfachstoffs durch Verlagerung:
    Durch die Verlagerung bestimmter Stoffgebiete aus der staatlichen Pflichtfachprüfung in das Studium soll die Belastung der Studierenden verringert und eine praxisnähere Ausbildung ermöglicht werden.
     
  2. Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.):
    Die Integration eines LL.B. in den Staatsexamensstudiengang bietet eine attraktive Ergänzung und eine flexiblere Ausbildungsmöglichkeit für angehende Jurist:innen.
     
  3. Einrichtung barrierefreier Ansprechstellen zur Konfliktvermeidung:
    Niedrigschwellige Ansprechstellen sollen Konflikte in Prüfungssituationen vermeiden und eine Sensibilität für die Belange der Prüflinge entwickeln.
     
  4. Monitoring der ersten Prüfung:
    Eine langfristige Überprüfung und Evaluation der Ausbildungsziele und -inhalte soll die Qualitätssicherung gewährleisten und eine kontinuierliche Verbesserung ermöglichen.
     

Weitere Reformansätze umfassen die Stärkung von Grundlagen- und Methodenkompetenz, die Überlegung zur Einführung verdeckter Zweitkorrekturen und eine diversere Besetzung der Prüfungskommissionen.
 

Rückblick des Workshops

iur.reform-Studie als Ausgangspunkt

Ausgangspunkt der Diskussion der Arbeitsgruppe waren die Thesen der iur.reform-Studie von 2023. Die Studie analysiert kritisch die bestehenden Strukturen und Herausforderungen der Jurist:innenausbildung in Deutschland. Sie identifiziert Schwachstellen wie den übermäßigen Pflichtfachstoff und mangelnde Flexibilität.

Prof. Dr. Michael Grünberger

Wir müssen jetzt handeln

"Wir müssen sicherstellen, dass das erste juristische Staatsexamen endlich moderner wird und viel von seinem abschreckenden Potential verliert. Nie waren der Bedarf und die Chance, das Examen zu reformieren so groß wie heute: Mängel und Anpassungsbedarfe werden immer sichtbarer, die Anzahl erfolgreicher Studienabschlüsse immer geringer. Wir müssen jetzt handeln."
Prof. Dr. Michael Grünberger, Präsident der Bucerius Law School

Was die juristische Ausbildung von morgen braucht

"Wir hoffen, dass das „Hamburger Protokoll“ der Anfang ist von einem weiteren Austausch mit allen juristischen Stakeholder:innen, damit wir uns zusammen die Frage stellen, was die juristische Ausbildung von morgen braucht."
Sophie Dahmen, Mitgründerin der Initiative iur.reform

Teilnehmer:innen des Workshops

  • Prof. Dr. Katharina Beckemper (Dekanin, Universität Leipzig)
  • Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) (Prodekan für Lehre, Universität Bonn)
  • Sophie Dahmen (iur.reform)
  • Stud. iur. Emilia De Rosa (Bundesfachschaft)
  • Maximilian Götze, LL.B. (Studierendenvertreter, Bucerius Law School)
  • Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) (Präsident, Bucerius Law School)
  • Prof. Dr. Beate Gsell (Prodekanin, Universität München)
  • Prof. Dr. Axel Halfmeier, LL.M. (Michigan) (Dekan, Leuphana Universität Lüneburg)
  • Tobias Harger, LL.M. (Hamburg, Rotterdam, Haifa) (iur.reform)
  • Liv-Bjane Heiser, LL.B. (Absolventin, Bucerius Law School)
  • Stud. iur. Frederik Janhsen (Bundesfachschaft)
  • Stud. iur. Felix Kaiser (Vorsitzender Studierendenparlament, Universität Bayreuth)
  • Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington) (Prodekanin, Universität Mannheim)
  • Prof. Dr. Florian Knauer (Universität Jena)
  • Prof. Dr. Christoph Krönke (Studiendekan, Universität Bayreuth)
  • Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli (Prodekan für Studium und Lehre, Universität Hamburg)
  • Ass. iur. Alexandra Malcha (Referentin, Bucerius Law School)
  • Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard) (Dekan, Humboldt Universität Berlin)
  • Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur. (Universität Marburg)
  • Prof. Dr. Andreas L. Paulus (Prodekan, Universität Göttingen)
  • Prof. Dr. Petra Pohlmann (Dekanin, Universität Münster)
  • Prof. Dr. Tilman Repgen (Dekan, Universität Hamburg)
  • Prof. Dr. Markus Roth (Dekan, Universität Marburg)
  • Stud. iur. Luís Tiago Sartingen (Bundesfachschaft)
  • Ass. iur. Jonathan Schramm, LL.B. (Absolvent, Bucerius Law School)
  • Prof. Dr. Volker Steffahn (Professor für juristisches Lernen, Bucerius Law School)
  • Sven Störmann, LL.B. (Learning Innovation Lab, Bucerius Law School)

So treiben wir die öffentliche Diskussion voran

  • Workshops und Tagungen
    Die Bucerius Law School setzt sich für die Reform der juristischen Ausbildung ein. Die Hamburger Protokolle sind die Ergebnisse von Workshops mit einer vielfältigen Teilnehmendenschaft: Dekan:innen, Pro- und Studiendekan:innen, Lehrende und Studierende von juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland, Vertreter:innen der Justiz, Jurist:innen in Unternehmen und Kanzleien. Weitere Workshops und Tagungen sind geplant.
     
  • Hamburger Protokoll: KI-Edition (2026)
    Dieses Thesenpapier untersucht, wie wir die juristische Ausbildung vor dem Hintergrund der Folgen von KI an die Anforderungen von morgen anpassen können, wie die Stärken des Examensstudiengangs erhalten bleiben und gleichzeitig bestehende Unzulänglichkeiten für die Berufswelten von morgen adressiert werden können. 

    ⤓ Download (PDF)
     
  • Hamburger Protokoll: Erste Prüfung (2024)
    Das erste Thesenpapier hatte sich intensiv mit der notwendigen Reform des Jurastudiums befasst. Damals lagen die Schwerpunkte auf den verpflichtenden Lehrinhalten und dem Ablauf der ersten Prüfung.

    ⤓ Download (PDF)

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Schreiben Sie uns an reform(at)law-school.de.

Resonanz zum Hamburger Protokoll in Medien und Wissenschaft

Das Hamburger Protokoll: KI-Edition bei F.A.Z "Einspruch exklusiv"

"Mit KI das Jurastudium modernisieren" Gastbeitrag von Prof. Michael Grünberger vom 25. März 2026

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