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an der Bucerius Law School
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Aus gutem Grund zum Jurastudium an die Bucerius Law School
Lust auf Jura und das Abitur (bald) in der Tasche?
Dann sind die Grundvoraussetzungen gegeben, um an der Bucerius Law School mit ihrem anspruchsvollen interdisziplinären Angebot Rechtswissenschaften zu studieren.
Wer an der Hamburger Stiftungshochschule sein Jurastudium abgeschlossen hat, der/dem stehen viele Türen in juristischen Berufen offen. Ihre umfassend, gut ausgebildeten Absolvent*innen sind in großen Anwaltskanzleien gefragt, im Staatsdienst und in der freien Wirtschaft.
Der Erfolg ist berechtigt. Die akademische Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden zeichnet sich aus durch den Mut zu neuen Wegen und großem Gemeinschaftssinn im Streben nach höchster fachlicher Exzellenz.
Jura Plus – mehr als nur Jura studieren
Das Jurastudium an der Bucerius Law School bereitet intensiv auf das Erste Staatsexamen vor und führt nach einer Dauer von zehn Trimestern zum akademischen Titel des Bachelor of Laws (LL.B.) – und zwar auf ganz besondere Weise: durch Jura Plus.
Das System vermittelt mehr als nur Rechtswissenschaft. Es vereint im Jurastudium Theorie, Praxis und Interdisziplinarität. Auslandsaufenthalt, fachspezifische Fremdsprachenausbildung, ein Programm Wirtschaftswissenschaften und weitere Maßnahmen werten das klassische Programm auf.
Durch Pflichtveranstaltungen wie das Studium generale wird Einblick in fachfremde Disziplinen wie Philosophie oder Politik gegeben. Ein Studium personale macht Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung. Einblicke in spätere Berufsmöglichkeiten ermöglicht ein Studium professionale.
Kurzum: Jura Plus fördert Denken, Führungskompetenz, Weltoffenheit sowie Gemeinsinn und Teamgeist von Studierenden. Absolvent*innen der Bucerius Law School sind umfassend ausgebildete weltgewandte Expert*innen ihres Faches. Sie haben inmitten einer familiären Gemeinschaft juristisches und menschliches Rüstzeug erlangt, während sie Rechtswissenschaften studiert haben.
Der Studienverlauf von Jura Plus orientiert sich an den staatlichen Anforderungen an das deutsche Jurastudium.
Es umfasst ein Grundstudium mit zwei Praktika, ein Auslandstrimester, den Jura-Bachelor (LL.B.), ein Schwerpunktstudium, sowie die Vorbereitung auf die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die Staatlichen Pflichtfachprüfungen (zusammen: Die Erste Prüfung, bzw. das Erste Statsexamen).
Zum Lernen können sich die Studierenden auf die Dachterrasse setzen, bei Schlechtwetter in Minigruppenräume oder in die permanent geöffnete Präsenzbibliothek auf dem Campus.
Zweistufiges Auswahlverfahren
Ob jemand Talent und die Eignung zum Jurastudium hat, lässt sich nicht in erster Linie an Schulnoten ablesen. Daher sucht die Bucerius Law School ihre Studierenden in einem speziell entwickelten zweistufigen Auswahlverfahren aus.
Dieses umfasst einen schriftlichen Teil und einen mündlichen Teil. Jede*r Abiturient*in, die/der Spaß daran hat, Rechtswissenschaften zu studieren, kann sich bewerben.
Die 232 Besten aus dem schriftlichen Test stellen sich zum mündlichen Auswahlverfahren einer Jury. Letztlich sind es die verbleibenden 116 Kandidat*innen, denen ein Platz für das Jurastudium an der renommierten Bucerius Law School sicher ist.
Die mit sieben Prozent sehr geringe Abbruchsquote bestätigt, dass das Auswahlverfahren funktioniert. Zudem erreichendie Absolvent*innen des Jurastudiums überdurchschnittlich gute Examensergebnisse. 80 Prozent von ihnen erreichen ein Prädikatsexamen. Das belegt die Qualität der Ausbildung und verspricht Absolvent*innen exzellente Karrierechancen.
Ist Jura dein Fall?
So lernt man Jura! Teste jetzt anhand unseres Schnupperskriptes für Studieninteressierte, ob die juristische Arbeitsweise zu dir passt.
Jetzt Login-Daten anfordern!Keine Studiengebühren während des Studiums
An der Bucerius Law School studieren die, die etwas leisten wollen. Nicht nur die, die es sich leisten können. Wer im Auswahlverfahren erfolgreich ist, soll an der Bucerius Law School studieren können — unabhängig von finanziellen Mitteln.
Dank des Umgekehrten Generationen Vertrags (UGV) fallen während des Studiums keine Studiengebühren an. Diese werden erst nach Eintritt ins Berufsleben fällig. Die Rückzahlungen orientieren sich am Einkommen. Auch spätere Spitzenverdiener*innen tilgen niemals mehr als den doppelten Betrag der ursprünglichen Studiengebühren. Der UGV kann auch für die Finanzierung von Lebenshaltungskosten und für die zusätzlichen Kosten aufgrund des Auslandstrimester in Anspruch genommen werden.
Außerdem bietet die Bucerius Law School mehrere Stipendienangebote, wie z.B. das Jura-Stipendium — ein Voll- oder Teilstipendium, das sowohl die Übernahme der Studiengebühren als auch einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten beinhaltet.
Für Vielfalt auf unserem Campus
Das Jura-Stipendium richtet sich spezifisch an talentierte junge Menschen, die bis heute im Jurastudium unterrepräsentiert sind.
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