Sieg beim Justus-Liebig-Moot Court 2026

Bei der erstmaligen Teilnahme am Justus-Liebig-Moot Court konnten sich zwei Studierende der Bucerius Law School im Finale durchsetzen.

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Seit 2011 findet an der Justus-Liebig-Universität Gießen der gleichnamige Wettbewerb statt. Bei der diesjährigen 15. Auflage des Moot Courts hat das erste Mal ein Team der Bucerius Law School teilgenommen und konnte die Richterinnen und Richter in den mündlichen Verhandlungen überzeugen.

Bei dem Justus-Liebig-Moot Court treffen Studierende ab dem vierten Semester aus ganz Deutschland zusammen und versuchen entweder als Kläger- oder Beklagtenvertreter die Interessen ihrer Mandantschaft in einem fiktiven, zivilrechtlichen Sachverhalt bestmöglich zu vertreten. Ausgerichtet wird der Wettbewerb vom Lehrstuhl von Professor Dr. Martin Gutzeit gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

In diesem Jahr drehte sich der Fall um eine Autovermietung: Unbekannte hatten als Aprilscherz deren Werbeflyer manipuliert und einen Porsche Taycan mit einem deutlich zu niedrigen Mietpreis ausgewiesen. Ein Kunde, der das Fahrzeug daraufhin für zehn Tage anmietete, wollte nur den niedrigeren Preis zahlen und gab den Wagen zudem verkratzt zurück.

Die Studierenden hatten im Vorfeld zwei Monate Zeit, einen Schriftsatz zu verfassen und sich mit den rechtlichen Fragestellungen des Sachverhaltes auseinanderzusetzen. Milan Kohlhaase und Jakob Große-Eggebrecht, zwei Studenten des Jahrgangs 2024 an der Bucerius Law School, haben in dieser ersten Runde die Position eines Klägervertreters eingenommen und die Interessen der Autovermietung vertreten.

Die acht Teams mit den besten Schriftsätzen wurden anschließend zu den mündlichen Verhandlungen am 16. Juli 2026 vor Ort nach Gießen eingeladen, um sich für das Halbfinale am nächsten Tag, dem 17. Juli 2026, zu qualifizieren.

Neue Sachverhalte ab dem Halbfinale

Für das Halbfinale wurden gänzlich neue Sachverhalte ausgegeben, mit welchen sich die Studierenden befassen und eine Verhandlungsstrategie für die am darauffolgenden Tag stattfindende Verhandlung ausarbeiten mussten.

Der neue Fall beschäftigte sich mit dem AGB-Recht und spielte erneut zwischen der Autovermietung und ihrem Kunden, nur vertrat das Team nun die Gegenseite: Der Kunde hatte einen Umzugstransporter verspätet zurückgegeben und verlangte seine Kaution zurück, während sich die Autovermietung unter anderem auf eine pauschale Nutzungsentschädigung und ein Aufrechnungsverbot in ihren AGB berief.

Unter dem Vorsitz des Richters des Bundesverfassungsgerichts  Thomas Offenloch vertraten die zwei Studenten der Bucerius Law School abermals die Klägerinteressen überzeugend und konnten so in das Finale einziehen.

Finale und Entscheidung des Gerichts

Auch für das Finale wurde ein neuer Sachverhalt ausgeteilt, über den verhandelt werden würde. Nur, dass dieses Mal lediglich 60 Minuten für das Erfassen des Sachverhaltes und das Ausarbeiten der rechtlichen Argumentation gewährt wurden. Verhandelt wurde über einen Unfall mit einem mangelhaft gewarteten Mietwagen, bei dem sich die Autovermietung auf eine Haftungsbegrenzung in ihren AGB berief. Das Team der Bucerius Law School verhandelte gegen ein Gastgeberteam aus Gießen vor der Jury, der neben Thomas Offenloch auch Rechtsanwältin Tanja V. Pfitzner und Professor Dr. Martin Gutzeit angehörten.

Die Entscheidung fiel den Richter:innen nicht leicht. Nach eingehender Beratung verkündete der Vorsitzende jedoch, dass nach Mehrheitsentscheid das Team der Bucerius Law School als Sieger hervorgegangen ist. Ein großartiger Erfolg - und das bei der ersten Teilnahme an dem Moot Court durch die Hochschule!

Begleitet wurde das Team von Juniorprofessorin Dr. Lisa Guntermann für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Bucerius Law School. Bei ihr und dem Kirkland & Ellis Mooting Center möchte sich das Team noch einmal herzlich bedanken.

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Jakob Große-Eggebrecht & Milan Kohlhaase

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