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Unsere Strategie bis 2030
Gemeinsam Gemeinwohl gestalten
als private Stiftungshochschule für Rechtswissenschaft in Europa
Mit der Strategie 2030 entwickeln wir unsere Forschung, unsere Lehre und unser gesellschaftliches Engagement konsequent weiter. So halten wir die Hochschule in Bewegung, um in einer Welt im Wandel Orientierung zu bieten und dem Gemeinwohl zu dienen.

Unsere Mission
Mit Recht Zukunft gestalten und Orientierung geben.
Die Bucerius Law School wurde gegründet, um juristische Bildung neu zu denken und Menschen auszubilden, die Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen. Als private und gemeinnützige Stiftungshochschule für Rechtswissenschaft dienen wir dem Gemeinwohl in Deutschland und Europa.
Technische Innovationen, ökologische Krisen, geopolitische Verschiebungen und der wachsende Druck auf Demokratie und Rechtsstaat stellen Recht und Gesellschaft vor neue Herausforderungen.
Gerade deshalb hinterfragen wir Bestehendes, gehen neue Wege in Forschung und Lehre und bringen unsere Expertise in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft ein. So halten wir Recht in Bewegung und erfüllen unseren Auftrag immer wieder neu.

"Recht ist kein Selbstzweck – es ordnet unser Zusammenleben, schützt die gleiche Freiheit des Einzelnen und hält eine offene Gesellschaft zusammen. Mit der Bildung von Menschen, die dieser Verantwortung gerecht werden und unsere Zukünfte gestalten, setzen wir unseren Gemeinwohlauftrag täglich neu um."
Freiheit im Denken.
Verantwortung für das Gemeinwohl.
Mut zur Erneuerung.
Aus dieser Gründungsidee leiten wir bis heute den Anspruch ab, neue Wege zu gehen und gemeinwohlorientiert zu handeln.
Handlungsfeld 1: Forschung
Wir schaffen Wissen, das Zukunft gestaltet, um die Transformationen unserer Zeit mitzuprägen.
Wir bündeln unsere Forschung entlang zentraler Zukunftsfragen, schaffen mehr Freiraum für unsere Forschenden und stärken die interdisziplinäre sowie internationale Zusammenarbeit. So entfaltet unsere Forschung dort Wirkung, wo Zukunft verhandelt wird: in Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.
Unsere Schritte in der Forschung bis 2030:
Im Rahmen der Neuausrichtung entwickeln unsere Wissenschaftler:innen dedizierte Forschungsprofile und gemeinsame Forschungsthemen.
Die Ausrichtung orientiert sich an zwei zentralen Herausforderungen für unsere Zukunft:
- die Mitgestaltung und kritische Begleitung gesellschaftlicher Transformation durch und im Recht
- die Sicherung der Grundlagen des Rechts in Wirtschaft, Gesellschaft und demokratischem Rechtsstaat
Daraus abgeleitet entsteht das Forschungsprofil “Markt und Macht im Digitalen”, das die rechtliche Gestaltung digitaler Räume untersucht, sowie das Forschungsprofil “Vermögen und Verantwortung” in dessen Fokus die rechtlichen Bedingungen wirtschaftlichen Handelns zwischen Eigennutz und Gemeinwohl stehen.
Weitere Forschungsthemen sind:
- Herausforderungen und Gefährdungen des demokratischen Verfassungsstaats
- Rechtliche Steuerung der ökologischen, sozialen und ökonomischen Transformation als Dimensionen der Nachhaltigkeit
- Personale und wirtschaftliche Beziehungen zwischen Rechtsordnungen
Diese Fokussierung der Forschung macht greifbarer, wofür die Bucerius Law School wissenschaftlich steht, und stärkt die Vernetzung über Lehrstühle, Professuren, Institute und Zentren hinweg.
So schaffen wir neue Anknüpfungspunkte für internationale und nationale Partnerschaften und eröffnen neue Fördermöglichkeiten durch eine stärkere Fokussierung auf besondere Inhalte und Zugänge.
Juristische Forschung kann gesellschaftliche Wirkung nur entfalten, wenn ihre Erkenntnisse auch außerhalb der Wissenschaft und Fachpraxis gesehen, verstanden und genutzt werden.
Deshalb stärken wir die Sichtbarkeit unserer Forschungsaktivitäten und -ergebnisse durch den Ausbau und die Professionalisierung unserer Forschungskommunikation.
Wir unterstützen unsere Wissenschaftler:innen durch stützende Strukturen und Weiterbildungsangebote dabei, ihre Expertise in Medien, öffentliche Debatten und gesellschaftliche Transformationsprozesse einzubringen.
Wir entwickeln unsere Forschungs- und Personalstrukturen entlang der Empfehlungen des Wissenschaftsrats mit dem Ziel, perspektivisch die bestmöglichen Bedingungen für rechtswissenschaftliche Arbeit in Deutschland zu bieten.
Wir schaffen dafür strukturelle Rahmenbedingungen, die es uns ermöglichen, die gesamte Bandbreite unterschiedlicher Karrierestufen abzubilden und in denen Wissenschaftler:innen unterschiedlicher Karrierestufen vernetzt zusammenarbeiten, Ressourcen gemeinsam nutzen und zugleich mehr wissenschaftliche Autonomie gewinnen können.
Damit schaffen wir mehr Freiräume, erlauben eine sinnvolle Arbeitsteilung und Spezialisierung innerhalb dieser Einheiten, bieten bessere Entwicklungsmöglichkeiten, bauen strukturelle Abhängigkeiten ab und ermöglichen wissenschaftliche Autonomie.
Handlungsfeld 2: Lehre
Wir denken juristische Bildung neu, um verantwortungsvolle Gestalter:innen für eine demokratische und vernetzte Welt auszubilden.
Wir machen das Jurastudium zu einem positiven Studienerlebnis mit modernen Lehrformaten und eröffnen neue Wege in sich wandelnde juristische Berufsfelder. Dabei ermöglichen wir nachhaltiges und reflektiertes Lernen, schaffen mehr Raum für Zukunftskompetenzen und stärken die internationale Anschlussfähigkeit.
Unsere Schritte in der Lehre bis 2030:
Mit dem „Schleifenmodell“ führen wir ein in Deutschland bisher einzigartiges didaktisches Modell im Staatsexamensstudiengang ein, das juristisches Wissen in aufeinander aufbauenden Lernschleifen vermittelt, die mit jeder Schleife an Komplexität gewinnen.
Das Schleifenmodell zielt auf ein nachhaltiges Systemverständnis ab und ist an Didaktikmodelle angelehnt, die sich in anderen Berufsgruppen bereits bewährt haben: Studierende gewinnen zunächst Orientierung auf der „Landkarte des Rechts“ und erschließen sich danach schrittweise Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Rechtsgebieten und fachliche Tiefe.
So soll Wissen nachhaltiger verankert und somit die Vorbereitungsphase auf das Staatsexamen entlastet werden.
Mit zwei neuen Modulen erweitern wir unseren reformierten Staatsexamensstudiengang um zentrale Zukunfts- und Praxiskompetenzen.
Im Modul “Digital Literacy” bereiten wir Studierende auf die verantwortungsvolle Arbeit mit KI vor, indem sie ein Verständnis für deren Arbeitsweise entwickeln, die Systeme in praxisnahen Formaten und mit steigender Komplexität anwenden lernen, und sowohl die Nutzung als auch die Ergebnisse der KI zu jeder Zeit kritisch reflektieren.
Mit dem Modul “Clinical Legal Education” avanciert das bisher ehrenamtliche Engagement in einer Law Clinic zu einem obligatorischen Teil unserer juristischen Ausbildung. In der Live Client Clinic werden (interkulturelle) Beratungskompetenzen entwickelt. Durch Policy-Arbeit werden Recherche-Kompetenzen und die Erstellung von Gutachten geübt. Im Street Law betreiben Studierende Aufklärung marginalisierter Gruppen und leisten somit einen Beitrag zum gesellschaftlichen Engagement der Hochschule.
Ein zentraler Pfeiler der Strategie 2030 ist die Einführung juristischer Studiengänge nach dem Bachelor-Master-Prinzip als Alternative zum klassischen Staatsexamensstudium.
Weil juristische Tätigkeitsfelder sich radikal verändern, reagieren wir darauf mit neuen Studienangeboten, die nicht für festgeschriebene Berufe qualifizieren, sondern die Kompetenzen vermitteln, um später mit neuen und unterschiedlichen Herausforderungen umgehen zu können. Deshalb bilden diese Studiengänge die Studierenden gezielt für Tätigkeiten aus, die keine volljuristische Qualifikation voraussetzen und an der Schnittstelle zwischen Recht und Wirtschaft, Technologie, Politik und Gesellschaft liegen.
Der Studienstart für den Bachelor of Laws ist für Herbst 2027 angesetzt; der konsekutive Master mit europäischem Abschluss startet planmäßig ab Herbst 2029.
Mit den neuen Studiengängen kombinieren wir in bisher einzigartiger Weise die methodische Tiefe einer universitären juristischen Ausbildung mit zukunftsfähigen fachlichen Kompetenzen, die im klassischen Staatsexamensstudiengang keinen Platz finden, die aber bereits jetzt auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt werden.
Handlungsfeld 3: Gesellschaftliche Wirkung
Wir bringen das Recht in die Gesellschaft – und die Gesellschaft ins Recht – um das liberale Fundament unserer Demokratie zu stärken.
Eine Hochschule hat neben Forschung und Lehre einen dritten Auftrag – eine Third Mission: in die Gesellschaft zu wirken und aus der Gesellschaft zu lernen. Es geht damit um Einflüsse und Wirkungen jenseits der akademischen Welt.
Um diesem Transfer gerecht zu werden, vermitteln wir rechtliches Wissen und bringen juristische Expertise in politische und gesellschaftliche Debatten ein. Gleichzeitig fließen Erkenntnisse aus der Gesellschaft in Forschung und Lehre ein.
So schaffen wir Räume für Austausch und Dialog und bauen Brücken zwischen Hochschule und Gesellschaft.
Unsere Schritte in der gesellschaftlichen Wirkung bis 2030:
Die gesellschaftliche Wirkung (Third Mission) der Hochschule wird systematisch ausgebaut. Dafür wurde eine eigene Einheit Recht & Gesellschaft gegründet, die diesen Auftrag institutionell verankert, bestehende Aktivitäten koordiniert und den Bereich strategisch weiterentwickelt.
Rechtliches Wissen soll nicht nur innerhalb der Wissenschaft oder der Fachpraxis verfügbar sein.
Deshalb investieren wir im Rahmen der Strategie 2030 in den Ausbau und die Professionalisierung unserer Wissenschaftskommunikation, und entwickeln neue Formate, die komplexe rechtliche Fragestellungen verständlich machen und unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen erreichen.
Debatten sind ein zentraler Baustein einer liberal-demokratischen Gesellschaft.
Im Rahmen unserer Campus-Erweiterung schaffen wir genau dafür mehr Raum und entwickeln unseren Campus zu einem Ort weiter, an dem Freiheit, Recht und Demokratie mit wissenschaftlich fundierten Diskussionen mit Leben gefüllt werden. Ein Ort an dem Impulse gesetzt werden und Menschen aufrichtig miteinander streiten – um gemeinsam Lösungen für unsere Herausforderungen zu finden.
Dafür bringen wir in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten Perspektiven aus Recht, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zusammen und tragen dazu bei, kontroverse Fragen differenziert zu verhandeln.
In der Law Clinic an der Bucerius Law School erhalten mittellose Menschen bereits seit vielen Jahren kostenfreie Rechtsberatung durch Studierende und ehrenamtlich tätige Anwält:innen aus unserem Netzwerk.
Im Rahmen der Strategie 2030 wird das bisherige Angebot um weitere Law Clinics in den Bereichen Steuerrecht und Strafrecht erweitert und die Tätigkeit als Legal Adviser ein integrierter Teil des Jurastudiums an der Bucerius Law School.
Damit verbessern wir den Zugang zum Recht für Menschen und Organisationen, die juristische Unterstützung benötigen. Studierende sammeln dabei praktische Beratungserfahrung und leisten zugleich einen konkreten Beitrag zum gesellschaftlichen Engagement der Hochschule.

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