Studienbeiträge – Direkt zahlen

Trimesterweise überweisen

Ab 2025 betragen die Studiengebühren an der Bucerius Law School 5.400 Euro pro Trimester und werden für 12 Trimester erhoben (5.400 EUR x 12 Trimester = 64.800 EUR). Das 13. Trimester ist gebührenfrei. 

Die Studiengebühren können trimesterweise bereits während des Studiums beglichen werden.

Die Zahlungstermine stehen fest und liegen immer auf dem 15. Tag nach dem Start des neuen Trimesters:

  • 15. Januar (Frühjahrstrimester)
  • 15. April (Sommertrimester)
  • 15. September (Herbsttrimester)

Beiträge für ein Semesterticket und für die Nutzung der Infrastruktur der Hochschule sind in den Studiengebühren enthalten.

Solltest du das Studium vor dem 12. Trimester abbrechen, fallen nur die Studiengebühren der bis dahin studierten Trimester an.

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