Hamburger Protokoll

KI-Edition

Reformbedarf des Jurastudiums: Die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz müssen sich in der juristischen Ausbildung widerspiegeln.

Das Hamburger Protokoll: KI-Edition enthält konkrete Vorschläge, wie das Jurastudium in Zeiten von künstlicher Intelligenz aussehen könnte. Denn die juristische Ausbildung steht vor der Aufgabe, Absolvent:innen auf eine Berufswelt vorzubereiten, in der der kompetente und verantwortungsvolle Umgang mit generativer KI eine zentrale Rolle einnehmen wird.

 

 

Was ist das Hamburger Protokoll: KI-Edition?

Das Thesenpapier formuliert zahlreiche Umsetzungsideen, wie KI-Wissen und KI-Kompetenz in die juristische Ausbildung und Lehre integriert werden kann. Und es macht deutlich, dass KI eine Chance ist, klassische juristische Kernkompetenzen zu schärfen. Es ist das Ergebnis eines Workshops, an dem Vertreter:innen verschiedener juristischer Bereiche aus Wissenschaft und Lehre, Praxis und Prüfungsämtern teilgenommen haben.

Warum liegt der Fokus auf Künstlicher Intelligenz?

Das Anforderungsprofil juristischer Berufe wird sich aufgrund des Einflusses von KI-Systemen in die Arbeitswelt verändern und erweitern. Wir müssen Studierende deshalb auf Tätigkeiten vorbereiten, die ihre juristischen Kernkompetenzen stärkt und sie zugleich für neue Fähigkeiten vorbereitet.

KI-Wissen: Kompetenzen, Formate, Prüfungen

Das Hamburger Protokoll: KI-Edition ist eine Diskussionsgrundlage für die Reform der juristischen Ausbildung im Zeitalter generativer KI – von den Kompetenzen der Zukunft bis zu Lehr- und Prüfungsformaten. Die Vorschläge umfassen drei wesentliche Bereiche:

  • eine Fokussierung der Kernkompetenzen in Jura und ihre Erweiterung um Technologie- und Kommunikationsskills,
  • konkrete Lehrformate, die KI mitdenken und abbilden,
  • sowie angepasste und neue Prüfungsformate.

Wer war am Hamburger Protokoll: KI-Edition beteiligt?

Das Thesenpapier wurde geschrieben von Paulina Jo Pesch, Tabea Bauermeister und Michael Grünberger. Es fasst die Ergebnisse des Workshops in übersichtlicher Form zusammen.

An dem Workshop teilgenommen haben (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Olcay Aydik (Universität Hamburg)
  • Prof. Dr. Tabea Bauermeister (Universität Regensburg)
  • Prof. Dr. Janique Brüning (Universität Kiel)
  • Prof. Dr. Olivia Czerny (Bucerius Law School)
  • Ulrike Greese (Justizprüfungsamt Hamburg)
  • Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) (Bucerius Law School)
  • Dr. Philipp Hammerich (rightmart)
  • Katharina Sophie Hertel (recode.law e.V.)
  • Prof. Dr. Christoph Krönke (Universität Bayreuth)
  • Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli (Universität Hamburg)
  • Prof. Dr. Christoph Kumpan, LL.M. (Univ. of Chicago) (Bucerius Law School)
  • Alexandra Malcha (Bucerius Law School)
  • Dr. Marc Ohrendorf (Osborne Clark)
  • Stefanie Otte (Präsidentin OLG Celle)
  • Prof. Dr. Malte Persike (RWTH Aachen)
  • Prof. Dr. Paulina Jo Pesch (Universität Erlangen-Nürnberg)
  • Prof. Dr. Petra Pohlmann (Universität Münster)
  • Prof. Dr. Tilman Repgen (Universität Hamburg)
  • Lezel Roddeck, LL.M. (Bucerius Law School)
  • Prof. Dr. Tristan Rohner (Bucerius Law School)
  • Dr. Florian Skupin (Bucerius Law School)
  • Sven Störmann (Bucerius Law School)
  • Pablo Voss (Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V.)
  • Clemens von Waldthausen (Student, Bucerius Law School)
  • Eda Yilmaz (Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V.)
Prof. Dr. Michael Grünberger
"Wir müssen Jurastudierende auf ihr künftiges Berufsleben vorbereiten. KI wird ein wesentlicher Bestandteil ihrer Arbeit sein, deshalb muss sie einen Platz in der Lehre finden."
Prof. Dr. Michael Grünberger, Präsident der Bucerius Law School
"Wir müssen uns die Frage stellen, welchen Fähigkeiten vor dem Hintergrund von generativen Sprachmodellen entscheidende Bedeutung zukommt und wie wir diese vermitteln."
Prof. Dr. Tabea Bauermeister, Universität Regensburg
"KI gibt uns Anlass, im inhaltlich überfrachteten Studienplan vernachlässigte Kompetenzen und unsere Student:innen als menschliche Individuen in den Fokus zu rücken."
Prof. Dr. Paulina Jo Pesch, Universität Erlangen-Nürnberg

So treiben wir die öffentliche Diskussion voran

  • Workshops und Tagungen
    Die Bucerius Law School setzt sich für die Reform der juristischen Ausbildung ein. Die Hamburger Protokolle sind die Ergebnisse von Workshops mit einer vielfältigen Teilnehmendenschaft: Dekan:innen, Pro- und Studiendekan:innen, Lehrende und Studierende von juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland, Vertreter:innen der Justiz, Jurist:innen in Unternehmen und Kanzleien. Weitere Workshops und Tagungen sind geplant.
     
  • Hamburger Protokoll: KI-Edition (2026)
    Dieses Thesenpapier untersucht, wie wir die juristische Ausbildung vor dem Hintergrund der Folgen von KI an die Anforderungen von morgen anpassen können, wie die Stärken des Examensstudiengangs erhalten bleiben und gleichzeitig bestehende Unzulänglichkeiten für die Berufswelten von morgen adressiert werden können. 

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  • Hamburger Protokoll: Erste Prüfung (2024)
    Das erste Thesenpapier hatte sich intensiv mit der notwendigen Reform des Jurastudiums befasst. Damals lagen die Schwerpunkte auf den verpflichtenden Lehrinhalten und dem Ablauf der ersten Prüfung.

    ⤓ Download (PDF)

Sie möchten sich in die Diskussion einbringen?

Nur gemeinsam können wir die notwendige Reform vorantreiben!

Schreiben Sie uns an reform(at)law-school.de.

Resonanz zum Hamburger Protokoll in Medien und Wissenschaft

Das Hamburger Protokoll: KI-Edition bei F.A.Z "Einspruch exklusiv"

"Mit KI das Jurastudium modernisieren" Gastbeitrag von Prof. Michael Grünberger vom 25. März 2026

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