Das große Finale des 19. Bucerius Common Law Moot-Wettbewerbs fand am Abend des 23. Juni 2026 statt. In diesem Jahr war es Teil einer größeren Veranstaltung, die dazu diente, alle Mooting Teams der Bucerius Law School, die im vergangenen Jahr an verschiedenen Wettbewerben teilgenommen hatten, zu würdigen und zu feiern. Daher war das große Finale gut besucht und ein voller Erfolg.
Die diesjährige Fallstudie befasste sich mit der Schnittstelle zwischen Reality-TV und Vertragsrecht. Insbesondere mussten sich die Studierenden mit den rechtlichen Auswirkungen einer Situation auseinandersetzen, in der eine Person der Teilnahme an einer Reality-TV-Show zustimmt. Infolgedessen sei angeblich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung vertraglich durch eine Vertraulichkeits-/Geheimhaltungsklausel sowie ihr Recht auf freie Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs einschränkt, indem sie den Produzent:innen der Show das Recht einräumt, sechs Monate lang die Kontrolle über ihre Social-Media-Konten zu übernehmen. Der Fall untersuchte den Anwendungsbereich der Doktrin der Wettbewerbsbeschränkung sowie damit verbundene Konzepte wie ungleiche Verhandlungsmacht und den richtigen Ansatz bei der Vertragsauslegung.
In diesem Jahr nahmen sechs Teams mit jeweils zwei Studierenden an der Vorrunde teil. Die Teilnehmer waren Lukas Richter & Moritz Heinrich (Team1), Anna Rath & Maybrit Knoke (Team 2), Torben Gehrke & Milan Kohlhaase (Team 3), Elianne Melber & Charlotte Hecht (Team 4), Timon Selen & Lisa Niesalla (Team 5) und Noel Bekeredijan & Julian Knötzele (Team 6).
Jedes Team musste einmal für die Klägerseite (die TV-Produzent:innen) und einmal für den Beklagtenseite (den Reality-TV-Star) plädieren. Zudem mussten die Teilnehmenden jeweils eine Zusammenfassung der Argumente für den Klägerseite und Beklagtenseite einreichen. Auf diese Weise förderte der Wettbewerb die mündlichen und schriftlichen Fähigkeiten der Studierenden im Bereich der Rechtsvertretung und stellte ihre Fähigkeit auf die Probe, anhand von Präzedenzfällen überzeugende Plädoyers für ihre Mandantschaft zu verfassen. Zu diesem Zweck erhielten die Studierenden zur Vorbereitung auf die erste Runde eine Auswahl an Rechtsprechung aus verschiedenen Common-Law-Rechtsordnungen zur Durchsicht.
Die Qualität der Moot-Verhandlungen in der ersten Runde war hervorragend, und die Richter:innen waren beeindruckt von den differenzierten und überzeugenden Argumenten, die bereits in dieser frühen Phase des Wettbewerbs vorgebracht wurden. Die Teilnehmenden nutzten die Rechtsprechung äußerst effektiv, um Stellungnahmen dazu abzugeben, wie der Teilnahmevertrag richtig auszulegen sei und ob die Doktrin der Wettbewerbsbeschränkung in diesem Fall als anwendbar angesehen werden könne. Die Studierenden brachten zudem stichhaltige politische Argumente für die Durchsetzbarkeit bzw. Nichtdurchsetzbarkeit des Vertrags vor.
Mündliche Plädoyers können selbst unter den besten Umständen eine nervenaufreibende Erfahrung sein – selbst für diejenigen, die darin erfahren sind –, daher waren die Richter:innen besonders beeindruckt von dem gelassenen Auftreten aller Teilnehmer der ersten Runde im Gerichtssaal. Ausnahmslos alle Teilnehmenden verwendeten durchweg die korrekten Anredeformen und hielten während der gesamten Dauer ihrer Ausführungen einen angemessen formellen juristischen Stil ein.
Obwohl sich alle sechs Teams in der Vorrunde sehr gut geschlagen haben, schafften Team 1, Team 2, Team 4 und Team 5 den Einzug ins Halbfinale. Halbfinalist:innen waren somit Lukas Richter, Moritz Heinrich, Anna Rath, Maybrit Knoke, Elianne Melber, Charlotte Hecht, Lisa Niesalla und Timon Selen.
Die vier Teams, die am Halbfinale teilnahmen, traten im K.o.-System gegeneinander an, wobei die beiden Sieger dieser Runde ins große Finale einzogen. Durch einen Münzwurf wurde entschieden, welches dieser Teams im Finale welche Rolle übernimmt So kam es, dass Anna Rath (Senior Counsel) und Maybrit Knoke (Junior Counsel) im Finale für die Klägerseite auftraten, während Lukas Richter (Senior Counsel) und Moritz Heinrich (Junior Counsel) die Beklagtenseite vertraten.
Die Jury des Finales bestand aus Lezel Roddeck (Leiterin des Fremdsprachenprogramms an der Bucerius Law School), James Linscott (Dozent für angloamerikanisches Recht im selben Fachbereich) und Professorin Marah McLeod von der University of Notre Dame in den Vereinigten Staaten.
Anna Rath beeindruckte die Richterbank durch ihre gewandte Darlegung und ihre Fähigkeit, angesichts der heftigen Befragung zum Thema Vertragssicherheit spontan zu reagieren, standhaft zubleiben und mit ruhiger Entschlossenheit die Interessen ihrer Mandantin hinsichtlich der Anwendbarkeit der Wettbewerbsbeschränkungsdoktrin in diesem Fall energisch zu verteidigen. Lukas Richter seinerseits brachte äußerst überzeugende Argumente für die Nichtanwendbarkeit der eiusdem generis-Regel in Bezug auf die Vertraulichkeitsklausel vor, während Moritz Heinrich die Richter:innen klar und eloquent durch seine Ausführungen zur Anwendbarkeit der Restraint of Trade-Doktrin, zur Angemessenheit der fraglichen Wettbewerbsbeschränkung und zur Frage führte, ob das öffentliche Interesse die Durchsetzung der Beschränkung in diesem Fall ausschließe.
Die zwei Teams im Finale waren sehr ausgeglichen, sodass die Entscheidung über einen Sieger für die Richterbank keine leichte Aufgabe war. Unter Berücksichtigung sowohl inhaltlicher als auch rhetorischer Faktoren entschieden sie sich jedoch zugunsten der Beklagten. Somit wurden Moritz Heinrich und Lukas Richter zu den Gewinnern des Bucerius Common Law Moots 2026 gekürt.
Lisa Niesella gewann die Auszeichnung als Best Orator. Torben Gehrke und Milan Kohlhaase (Team 3) wiederum gewannen den Preis für das Best Skeleton Argument.
Das Fremdsprachenprogramm bedankt sich bei allen Studierenden, die am Wettbewerb teilgenommen haben, sowie bei den älteren Studierenden mit Erfahrung im Moot Court, die uns bei der Bewertung der Vorrunde unterstützt haben. Unser Dank gilt auch Professorin Marah McLeod, die uns großzügigerweise ihre Zeit zur Verfügung gestellt hat, um uns bei der Bewertung des Finales zu unterstützen.
Wir freuen uns sehr, dass der Moot Court an der Bucerius Law School von Jahr zu Jahr an Bedeutung gewinnt.