Am Montag, den 14. Februar 2022 um 16:30 Uhr trafen die Studierenden sich mit zwei Anwälten einer Sportrechtskanzlei vor der Südtribüne des Millerntor Stadions. Einer der beiden Anwälte ist Dr. André Soldner, LL.M., Partner und Gründer der Sportrechtskanzlei BluePort Legal, dessen besonderes Interesse unter anderem auf das Sportarbeitsrecht gerichtet ist. Der andere Anwalt ist Sven Piel, LL.M., der Senior Associate bei BluePort Legal und Alumnus der Bucerius Law School ist.
Nach einem kurzen Spaziergang durchs Stadion ging es mit Kaffee, Kuchen und Limo gestärkt los mit den Vorträgen zweier Studierender aus dem aktuellen Schwerpunkt Arbeit, Wirtschaft und Soziales (SPB III).
Vortrag zur Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen im Sport
Jamal Langrock hielt seinen Vortrag über „Die Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen im Sport“. Dieser entfachte eine spannende Diskussion über alternative Lösungsmöglichkeiten, den tatsächlichen Gegebenheiten des Profifußballs arbeitsvertraglich gerecht zu werden. Eine wichtige Frage war, ob Profifußballer denn überhaupt schutzwürdig sind. In der Bundesliga kann diese Frage problemlos bejaht werden. Doch guckt man in die zweiten und dritten Ligen, ist das diskussionswürdig.
Übereinstimmend wurde bekundet, dass es sich bei dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nachdem die Befristung von Arbeitsverträgen im Profifußball zulässig ist, um eine politische Entscheidung handelt. Zu bedenken bleiben bei einer alternativen Lösungsmöglichkeit auch immer wettbewerbsrechtliche Nachteile gegenüber anderen Ländern beispielsweise beim Spielerkauf.