Arbeitsrechtliche Vorträge im Millerntor Stadion

Am 14.02.2022 hörten Studierende des Schwerpunkts Arbeitsrecht zwei sportrechtliche Vorträge im Millerntor Stadion mit BluePort Legal

Forschung & Fakultät |

Am Montag, den 14. Februar 2022 um 16:30 Uhr trafen die Studierenden sich mit zwei Anwälten einer Sportrechtskanzlei vor der Südtribüne des Millerntor Stadions. Einer der beiden Anwälte ist Dr. André Soldner, LL.M., Partner und Gründer der Sportrechtskanzlei BluePort Legal, dessen besonderes Interesse unter anderem auf das Sportarbeitsrecht gerichtet ist. Der andere Anwalt ist Sven Piel, LL.M., der Senior Associate bei BluePort Legal und Alumnus der Bucerius Law School ist.

Nach einem kurzen Spaziergang durchs Stadion ging es mit Kaffee, Kuchen und Limo gestärkt los mit den Vorträgen zweier Studierender aus dem aktuellen Schwerpunkt Arbeit, Wirtschaft und Soziales (SPB III).

 

Vortrag zur Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen im Sport

Jamal Langrock hielt seinen Vortrag über „Die Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen im Sport“. Dieser entfachte eine spannende Diskussion über alternative Lösungsmöglichkeiten, den tatsächlichen Gegebenheiten des Profifußballs arbeitsvertraglich gerecht zu werden. Eine wichtige Frage war, ob Profifußballer denn überhaupt schutzwürdig sind. In der Bundesliga kann diese Frage problemlos bejaht werden. Doch guckt man in die zweiten und dritten Ligen, ist das diskussionswürdig.

Übereinstimmend wurde bekundet, dass es sich bei dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nachdem die Befristung von Arbeitsverträgen im Profifußball zulässig ist, um eine politische Entscheidung handelt. Zu bedenken bleiben bei einer alternativen Lösungsmöglichkeit auch immer wettbewerbsrechtliche Nachteile gegenüber anderen Ländern beispielsweise beim Spielerkauf.

Vortrag zum Verdienstausfall während einer Quarantäne

Den zweiten Vortrag „Wer bezahlt den Verdienstausfall während der Quarantäne eines Fußballprofis?“ hielt die Studierende Frieda Beermann. Sehr strukturiert führte sie die Studierende an die Möglichkeit des Homeoffice, das Betriebsrisiko des Arbeitgebers und die coronabedingten Ausnahmen der unteren deutschen Gerichte heran und wie sich diese Regelungen untereinander bedingen.

Auch dieser Vortrag entfachte eine spannende Diskussion unter den Studierenden, bei der Soldner und Piel ihre Erfahrungen aus der Praxis mit den Studierenden teilten. Der Abend klang mit Currywurst, Chili sin carne und dem ein oder anderen Getränk aus.

Der Schwerpunkt dankt BluePort Legal für diese wertvollen Einblicke sehr herzlich.

Text

Amelie Timme

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.