Arbeitsrechtlicher Gastvortrag zum Sportarbeitsrecht

Unter dem Titel "Aktuelle Probleme des Sportarbeitsrechts" referierte Czycholl, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Alumnus der Hochschule sowie ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Dr. Matthias Jacobs, zum Verfahren "Heinz Müller".

Aktueller hätte das Thema des Arbeitsrechtlichen Gastvortrags am 17. Februar 2016 von Dr. Roland Czycholl nicht sein können. „Gericht kippt Gaga-Urteil im Müller-Prozess“ titelte die Online-Ausgabe der BILD am frühen Nachmittag des Veranstaltungstages.

Was war passiert? Heinz Müller, ehemals Torwart beim Fußballbundesligisten FSV Mainz 05, besaß wie alle Profi-Fußballer nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Im Streit um Einsatzprämien vor dem Arbeitsgericht Mainz ging es auch darum, ob die Befristung des Arbeitsverhältnisses von Müller rechtmäßig war. Das Arbeitsgericht urteilte zum Entsetzen des FSV Mainz für Müller. Die Befristung sei unwirksam. Zwischen Müller und Mainz bestehe daher ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die Fachpresse stellte in der Folge die Frage: Müssen Bundesligavereine ihre Spieler bis ins Rentenalter beschäftigen?

Nachdem der FSV Mainz Berufung einlegte, fand am 17. Februar 2016 die Verhandlung vor dem LAG Rheinland-Pfalz statt. Das LAG entschied entgegen der Vorinstanz: Es bestehe ein Sachgrund für die Befristung Müllers. Müller besitze keinen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Mainz.

Czycholl, der mit seiner Kanzlei den FSV Mainz in der Berufungsinstanz vertreten hat, berichtete im voll besetzten Veranstaltungsraum über die Verhandlung sowie die rechtlichen Hintergründe des Verfahrens. Die Zuhörer erhielten auf diese Weise spannende Einblicke in ein aufsehenerregendes arbeitsrechtliches Verfahren.

Nach Ende der Veranstaltung, blieb bei Brezeln und Wein genügend Zeit, darüber zu diskutieren, ob die Zuhörer die Argumente des FSV Mainz oder Müllers, des LAG Rheinland-Pfalz oder des ArbG Mainz für überzeugender hielten.

Text

Matthias Münder, wissenschaftlicher Mitarbeiter

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.