Battle Leistungsstörungsrecht

Der Kampf ums Recht geht in die zweite Runde: das vorzeitige Deckungsgeschäft

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"Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf." Mit diesem Zitat von Rudolf von Jhering stimmte Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Katharina Boele-Woelki, Präsidentin der Bucerius Law School, die drei Kombattanten auf ein spannendes Wortgefecht ein. Diesmal traten Prof. Dr. Beate Gsell von der Ludwigs-Maximilians-Universität München, Prof. Dr. Stephan Lorenz von selbiger Universität und Prof. Dr. Thomas Riehm von der Universität Passau den Kampf ums Recht an.

Die Debatte am 1. Februar 2017 wurde von Prof. Dr. Florian Faust von der Bucerius Law School vor heimischer Kulisse moderiert und nicht nur vom Publikum im bis zum letzten Sitz gefüllten Helmut Schmidt-Auditorium, sondern auch von vielen Studierenden der Universitäten München und Passau über einen Livestream mit Spannung verfolgt.

Die drei Teilnehmer hatten jeweils zehn Minuten Zeit, um ihre Ansicht zum vorzeitigen Deckungsgeschäft darzustellen, bevor eine kurze Replik erfolgte und die Zuschauer am Ende zahlreich von der Möglichkeit Gebrauch machten, übers Internet für die sie überzeugende Meinung abzustimmen. Die Frage, unter welche Art des Schadensersatzes ein Ersatzkauf vor berechtigtem Schadensersatzverlangen fällt, oder ob er gar nicht ersatzfähig ist, wurde von zwei Kombattanten mithilfe der sogenannten "Zauberformel" beantwortet. Magischerweise kamen sie dabei trotz unterschiedlicher dogmatischer Begründung zu weitestgehend gleichen Ergebnissen. Über die dogmatische Begründung entstand allerdings eine hitzige Debatte, in der der sachliche Boden von den professores zeitweise – in einer für ein(e) Battle typischen und sehr unterhaltsamen Weise – verlassen wurde. Auch konnte wie schon in der ersten Runde des Kampfes in Passau nicht geklärt werden, ob es es sich um "die" oder "das" Battle handelt.

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Text: Leon Blacher; Fotos: Leonhard Sonner

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