Ist die Privilegierung von Familienunternehmen noch zeitgemäß? Wie können gleiche Chancen für alle geschaffen werden, unabhängig ihres finanziellen Hintergrunds? Diesen und weiteren Fragen stellte sich SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf MdB im Gespräch mit Dr. Tim Maciejewski, wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Steuerrecht.

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Brauchen wir eine Reform der Erbschaftsteuer?
Zu Gast war SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf MdB im Gespräch mit Dr. Tim Maciejewski.

Nach einer Begrüßung durch Prof. Dr. Michael Grünberger, Präsident der Bucerius Law School, der die Aktualität und Relevanz des Themas betonte, durfte das gut gefüllte Auditorium den Gast zunächst etwas persönlicher kennenlernen. Der studierte Volkswirt teilte seine eigenen Erfahrungen auf dem angespannten Hamburger Wohnungsmarkt, beklagte die technokratische Kultur im Berliner Bundestag und sprach leidenschaftlich darüber, wie Fußball auch Abgeordnete zusammenbringen kann. Als Mitglied des Finanzausschusses beschäftigt er sich insbesondere mit der Vermögen- und Erbschaftsteuer.

In der ersten Hälfte des Abends diskutiertenMaciejewskiund Klüssendorf mögliche Reformen der Erbschaftsteuer. Im Mittelpunkt stand die Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG), eine Sonderregel, die den Erlass der Steuer für Unternehmensvermögen über 26 Millionen Euro ermöglicht, wenn der Erbe nachweist, dass er die Steuerschuld nicht aus 50 % seines privaten Vermögens begleichen kann. Über die Verfassungsmäßigkeit dieser Begünstigung hat aktuell das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden (Az. 1 BvR 804/22).

Die zweite Hälfte drehte sich um Chancengerechtigkeit durch Vermögensaufbau zum Beispiel mithilfe der Frühstartrente, die Idee eines Grunderbes und die zukünftige Finanzierung der Sozialversicherungssysteme. Aufgelockert wurde der fachliche Austausch durch Anekdoten, die Klüssendorf zu von seiner Instagram-Seite ausgewählten Bildern preisgab. Zum Schluss blieb Zeit für Fragen aus dem Publikum. Bei Brezeln und Wein wurde im Anschluss an die Veranstaltung noch lange miteinander weiterdiskutiert.



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Abt. Recht und Gesellschaft
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