Bucerius Compliance Officer

Start des Zertifikatsprogramms im Januar 2023

Executive Education |

Zum fünften Mal startet der Bucerius Compliance Officer im Januar 2023 mit allen relevanten Themengebieten für (angehende) Compliance-Verantwortliche und Hot Topics z.B zu der wirtschaftsstrafrechtlichen Aufarbeitung von Verfahren aus Zeiten der Pandemie. Ein Thema mit ggf. hohem Praxisbezug also, mit dem sich die beiden Dozenten Dr. Frédéric Schneider, Fachanwalt für Strafrecht (LAUDON || SCHNEIDER, Hamburg) und Dr. Matthias Peukert, Fachanwalt für Strafrecht (NEUWERK, Hamburg) im Rahmen des 10-tägigen Programms beschäftigen werden.

 

(Wirtschafts-)Strafverfolgung „nach“ Corona

Die Coronakrise hat in den letzten zwei Jahren für alle, die sich täglich mit Wirtschaftsstrafrecht und Criminal-Compliance beschäftigen, nicht nur bestimmte Straftatbestände wie den Subventionsbetrug § 264 StGB, die Urkundenfälschung § 267 StGB oder das unbefugte Ausstellen von Gesundheitszeugnissen § 277 StGB in den Fokus gerückt, sondern auch ganz erhebliche praktische Auswirkungen gehabt, mit denen Compliance-Verantwortliche und Strafverteidiger derzeit umgehen müssen.

 

Nachholung bislang aufgeschobener Durchsuchungen

Pandemiebedingt wurden zahlreiche Durchsuchungen zunächst zurückgestellt oder vom Ermittlungsrichter bereits erlassene Durchsuchungsbeschlüsse nicht vollstreckt. Schließlich unterliegen auch die Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung und Zoll bestimmten Sachzwängen wie vorübergehend nicht einsetzbaren Beamt*innen oder den häufig nicht immer gleichlautenden Schutzvorschriften des jeweiligen Dienstherren.

Dies führt seit Aufhebung nun nahezu aller Corona-Schutzmaßnahmen aber zur einer verstärkten Nachholung von Durchsuchungsmaßnahmen gerade in solchen Verfahren, deren Bearbeitung im Hinblick auf den Fortbestand der Strafrechtspflege zunächst zurückgestellt wurde; sprich, bei den eher mittelgroßen Wirtschaftsstrafverfahren. Unternehmen sollten daher gerade jetzt verstärkt Schulungen zum richtigen Verhalten bei Durchsuchungen und strafrechtlichen Krisensituationen durchführen.

 

Verzögerte Bearbeitung von komplexen Strafanzeigen

Aber auch für durch Straftaten geschädigte Unternehmen sind die Auswirkungen einer verzögerten Bearbeitung von Ermittlungsverfahren derzeit deutlich spürbar. Mitarbeiter*innen aus den Rechts- und Compliance-Abteilungen bemerken immer häufiger, dass z.B. trotz einer durchgeführten internen Untersuchung und/oder einer umfangreichen Strafanzeige Verfahren länger bei den Ermittlungsbehörden liegen. Dies stellt gerade in solchen Situationen, in denen die interne Aufklärung und die Strafanzeige ein wesentlicher Bestandteil der Selbstreinigung waren, zumindest ein internes Kommunikationsproblem dar.

 

Die insgesamt vier Blöcke des Bucerius Compliance Officers starten im Januar 2023 und bieten berufsbegleitend und in überschaubarer Zeit eine umfassende Ausbildung auf höchstem Niveau. Bewerbungsschluss ist der 4. Dezember 2022. Alle weiteren Informationen zum Zertifikatsprogramm erhalten Sie hier.

Text

Dr. Frédéric Schneider, Fachanwalt für Strafrecht (LAUDON || SCHNEIDER, Hamburg) und Dr. Matthias Peukert, Fachanwalt für Strafrecht (NEUWERK, Hamburg)

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