Am Montag, dem 12. Oktober 2026, fand der Debattenabend des Lehrstuhls Strafrecht II zum Thema „Catcalling – unverzichtbares Delikt im StGB?“ mit Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Karsten Gaede und dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Felix Tim Fischer statt.
Über die Konturierung der Catcalling-Tatbestandserfassung
Nach der Begrüßung durch Karsten Gaede gab Fischer einen Überblick über die gegenwärtige strafrechtliche Erfassung des sogenannten Catcallings, also der verbalen bzw. nichtkörperlichen sexuellen Belästigung, und den aktuellen Stand der Wissenschaft zu diesem Phänomen. Er zeigte auf, dass entsprechende Verhaltensweisen bislang nur fragmentarisch durch bestehende Straftatbestände wie Beleidigung, Bedrohung und einzelne Sexualdelikte erfasst werden können. Zudem erläuterte er, wie das Phänomen an der Schnittstelle zwischen dem Schutz der Ehre, der sexuellen Selbstbestimmung und dem Schutz von Frauen und Minderheiten angesiedelt ist.
Anhand einer Parallele zur Diskussion über den Straftatbestand der Beleidigung verdeutlichte Fischer darüber hinaus die Notwendigkeit einer hinreichend konturierten Tatbestandsfassung, um eine verfassungskonforme Regelung zu gewährleisten. Die Frage, wie man strafwürdige von nicht strafwürdigen Formen des „Catcalling“ abgrenzt, sei noch weitgehend offen. Anschließend beantworteten Fischer und Prof. Gaede Fragen aus dem Publikum.
Die Notwendigkeit einer Tatbestandsschaffung
Carmen Wegge referierte ihrerseits über die Notwendigkeit, einen neuen Straftatbestand für verbale bzw. nichtkörperliche sexuelle Belästigung zu schaffen, der das strafwürdige Unrecht dieser Verhaltensweisen angemessen erfasst und die bestehende Schutzlücke schließt. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die Bundesregierung bis Ende des Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werde, der innerhalb eines Jahres zum Gesetz werden könnte. Ein Erfordernis der Erheblichkeit soll eine hinreichend bestimmte Konturierung des Straftatbestands sowie eine angemessene Abgrenzung zwischen strafwürdigem und nicht strafwürdigem Verhalten ermöglichen.
Strafwürdigkeitsgehalt und Ultima-Ratio
In der anschließenden, von Prof. Gaede moderierten Diskussion wurden unterschiedliche Fragen, Meinungen und Perspektiven erörtert. Im Mittelpunkt standen dabei das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz der ultima ratio des Strafrechts und dem von vielen empfundenen Strafwürdigkeitsgehalt bestimmter Formen nichtkörperlicher sexueller Belästigung. Einige Teilnehmende berichteten auch von eigenen Erfahrungen mit solchen Verhaltensweisen. Ferner ging es um die unterschiedliche Betroffenheit von Männern und Frauen durch solche Verhaltensweisen und deren Einfluss auf die Einschätzung ihrer Strafwürdigkeit sowie um die Herausforderungen, die der Vollzug eines neuen Straftatbestands für Gerichte und Staatsanwaltschaften mit sich bringen könnte.