Im Sommer 2011 schrieb die Bucerius Law School erstmalig an der Hochschule das Deutschlandstipendium aus. Im ersten Jahr konnten damit zunächst drei Studierende gefördert werden. Für den Zeitraum 2014 bis 2015 ist es nun gelungen, weitere Förderer zu gewinnen, denen der juristische Nachwuchs am Herzen liegt. Neben Unternehmen, Kanzleien, Stiftungen und Privatpersonen, die der Hochschule schon seit Langem in vielfältiger Weise verbunden sind, kamen in diesem Jahr auch einige neue Förderer hinzu. Damit profitieren nun insgesamt 16 Studierende von dem einjährigen Deutschlandstipendium.
Neben exzellenten Leistungen und Begabung finden an der Bucerius Law School auch die Kriterien soziales Engagement und die Bedürftigkeit der Bewerber Berücksichtigung. Die Entscheidung über die Vergabe trifft eine eigene Auswahlkommission unter Vorsitz des Präsidenten nach ausführlicher Diskussion aller Kandidaten. An der Entscheidung beteiligt sind neben der Professorenschaft auch die Hochschulleitung sowie Vertreter der Studierenden und Alumni der Hochschule. Die Bucerius Law School ist auch weiterhin auf der Suche nach Förderern, um es einer möglichst großen Zahl der Studierenden mithilfe des Stipendiums zu ermöglichen, ihr Potenzial im Studium voll auszuschöpfen. Die nächste Ausschreibung für das Stipendium erfolgt Mitte 2015.